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Deutschland
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European Judicial Network
Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)

In Deutschland gibt es aufgrund der föderalistischen Struktur neben der Bundeskontaktstelle im EJN in jedem Bundesland eine sogenannte Landeskontaktstelle. Die Bundeskontaktstelle ist beim Bundesamt für Justiz angesiedelt. Die Landeskontaktstellen sind je nach Organisation des einzelnen Bundeslandes entweder bei einem Gericht (Bayern [Oberlandesgericht München], Bremen [Landgericht Bremen], Hamburg [Amtsgericht Hamburg], Hessen [Oberlandesgericht Frankfurt am Main], Niedersachsen [Oberlandesgericht Celle], Nordrhein-Westfalen [Oberlandesgericht Düsseldorf] und Sachsen [Oberlandesgericht Dresden]) oder beim Landesjustizministerium angesiedelt. Insgesamt arbeiten damit für das EJN in Deutschland 17 Kontaktstellen. Der Bundeskontaktstelle obliegt, neben der Beantwortung von ein- und ausgehenden Ersuchen, die Koordination des nationalen Netzes und sie organisiert unter anderem den Europäischen Tag der Justiz und die Treffen der Mitglieder des deutschen EJN.

Die Aufgaben sind intern zwischen den Landeskontaktstellen und der Bundeskontaktstelle verteilt: Anfragen, die allgemein den Inhalt des deutschen Zivil- oder Handelsrechts oder die Gerichtsorganisation betreffen, werden von der Bundeskontaktstelle beantwortet. Dagegen werden Anfragen, die sich mit einem konkreten Verfahren befassen, regelmäßig von der Landeskontaktstelle beantwortet, in deren Bundesland das gerichtliche Verfahren anhängig ist. Allerdings stehen die deutschen Kontaktstellen gleichberechtigt nebeneinander, so dass sämtliche Anfragen an jede der 17 deutschen Kontaktstellen gerichtet werden können und auch die Bundeskontaktstelle in Einzelfällen für konkrete Verfahren Hilfestellungen leistet. Durch die oben beschriebene interne Aufgabenverteilung ist gewährleistet, dass immer die sachnächste Kontaktstelle auf die Anfrage antwortet.

Neben den Kontaktstellen stehen den Gerichten in Deutschland auf dem Gebiet der Verordnung (EU) 2019/1111 (Brüssel-IIb-Verordnung) insgesamt vier Richterinnen und -Richter zur Unterstützung zur Verfügung, deren Zuständigkeiten durch eine interne Vereinbarung ebenfalls nach Bundesländern aufgeteilt sind. Im Außenverhältnis kann jeder der vier Richterinnen und Richter kontaktiert werden. Die eventuell erforderliche Weiterleitung an die oder den Zuständige(n) erfolgt umgehend und berücksichtigt neben der internen Verteilung auch Sprachkenntnisse, besondere Kompetenzen und die Sachnähe zum einzelnen Fall.

Außerdem ist eine deutsche Verbindungsbeamtin im französischen Justizministerium zuständig für den deutsch-französischen Rechtshilfeverkehr. Treten im Einzelfall Probleme mit französischen Rechtshilfeersuchen auf oder muss der Inhalt französischen Rechts ermittelt werden, so kann – neben dem Weg über die Kontaktstellen – die deutsche Verbindungsbeamtin um Unterstützung gebeten werden.

Gemäß Art. 2 Abs. 1 Buchstabe e) der Entscheidung Nr. 2001/470/EG des Rates vom 28. Mai 2001 über die Einrichtung eines Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen, zuletzt geändert durch Entscheidung Nr. 568/2009/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 zur Änderung der Entscheidung Nr. 2001/470/EG des Rates vom 28. Mai 2001 über die Einrichtung eines Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen, hat Deutschland die Bundesrechtsanwaltskammer, die Bundesnotarkammer, die Patentanwaltskammer, den Deutschen Anwaltverein sowie den Deutschen Gerichtsvollzieher Bund e.V. und den Bund Deutscher Rechtspfleger als Mitglieder im EJN benannt.

Weitere Mitglieder des EJN in Deutschland sind die Zentralstellen nach Verordnung (EU) 2020/1784 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten (Zustellungsverordnung) und nach Verordnung (EU) 2020/1783 über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen (Beweisaufnahmeverordnung). Durch diese Zentralstellen sowie durch die Landesjustizverwaltungen erfolgen im Bereich der Zivilrechtshilfe laufend Informationen an die Gerichte, fortbildende Maßnahmen sowie Unterstützungen der Gerichte bei Zustellungen und Beweisaufnahmen mit Auslandsbezug. Darüber hinaus sind die Zentrale Behörde nach der Verordnung (EU) 2019/1111 (Brüssel-IIb-Verordnung) sowie die Zentrale Behörde nach der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des vom 18. Dezember 2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen (Unterhaltsverordnung) Mitglieder des EJN.

Nähere Informationen zum EJN in Deutschland und den Ansprechpartnern sind auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz (http://www.bundesjustizamt.de/ejnzh) abrufbar.

Letzte Aktualisierung: 20/09/2023

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