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Der Aufbau des Netzes
Anzahl der Kontaktstellen: Insgesamt wurden zweiundzwanzig Kontaktstellen benannt. Bei neunzehn dieser Kontaktstellen handelt es sich um Richter und Richterinnen, die dem nationalen Netz angehören und parallel zu dieser Arbeit ihre richterlichen Pflichten ausüben. Bei drei weiteren Kontaktstellen handelt es sich um Beamte und Beamtinnen im Ministerium für Justiz, Transparenz und Menschenrechte, und zwar in der Abteilung für internationale justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen, die für die Zwecke der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung (Brüssel IIa-Verordnung) (zur Ergänzung des Haager Übereinkommens von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung), der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates (Unterhaltssachen) und der Richtlinie 2002/8/EG (Prozesskostenhilfe) die Aufgaben der Zentralen Behörde wahrnimmt. Ferner handelt sie als Zentrale Behörde für die Zwecke der Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 des Rates (Beweisaufnahme) und der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 (Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke).
Nationales Netz: Es wurde ein informelles nationales Netz mit zentralisiertem Aufbau geschaffen, dessen Hauptbestandteile die Zentrale Behörde, Richter und Richterinnen aus Athen und drei Vertretungen der Rechtsberufe (die Kammern der Anwälte, Gerichtsvollzieher und Notare) sind. Die Abteilung für internationale justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen ist für die Beobachtung der Arbeit des Europäischen Justiziellen Netzes und die Koordination der Arbeit der Kontaktstellen auf nationaler Ebene zuständig. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf den Pflichten Griechenlands im Rahmen des EJN und den Inhalten, die im EU-Justizportal veröffentlicht werden. Die nationalen Kontaktstellen des Netzes tragen zur Fertigstellung von Factsheets und zur Aktualisierung der formellen Benachrichtigungen Griechenlands über EU-Rechtsvorschriften bezüglich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen bei. Sie wirken beim Ausfüllen von Fragebögen des EJN oder von anderen Einrichtungen der EU mit und beantworten Fragen anderer Kontaktstellen oder von EU-Behörden, die sich hauptsächlich auf die Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften in Griechenland beziehen.
Es finden regelmäßige, von der Abteilung für internationale justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen koordinierte Sitzungen statt, die zwei bis vier Mal im Jahr abgehalten werden. Diese Sitzungen dienen dem Austausch von Meinungen, Erfahrungen und Informationen. Im Mittelpunkt stehen meist auf den EJN-Tagungen auf europäischer Ebene erörterte Themen, Fragen, die sich bei der Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften (Verordnungen und Richtlinien) auf nationaler Ebene ergeben können, und die vorstehend erwähnten Pflichten Griechenlands im Rahmen des EJN und des EU-Justizportals.
Verbreitung von Informationen für die Öffentlichkeit
Die Website des Ministeriums für Justiz, Transparenz und Menschenrechte enthält besondere Hinweise auf das EJN. Derzeit laufen Arbeiten zur Aktualisierung der Website mit dem Ziel, eine umfassende, klare Beschreibung der Rolle und des Nutzens des EJN im Zusammenhang mit den EU-Rechtsvorschriften für die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen zu vermitteln.
Auf nationaler Ebene werden Informationen über EU-Rechtsvorschriften zu Zivil- und Handelssachen durch die Verteilung von Druckerzeugnissen des EJN verbreitet. Ein weiterer Verbreitungsweg sind Seminare und eintägige Veranstaltungen in Athen und anderen Städten Griechenlands, in denen über Entwicklungen der europäischen Gesetzgebung auf dem Gebiet der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen und deren Auswirkungen auf nationaler Ebene berichtet wird (mitunter treten Mitglieder des nationalen Netzes als Referenten auf). Diese Veranstaltungen finden unter der Schirmherrschaft des Justizministeriums statt und werden von den Anwaltskammern im ganzen Land, der nationalen Ausbildungsstätte für Richter, dem staatlichen juristischen Dienst, zivil- und handelsrechtlichen Vereinigungen und anderen unterstützt.
Darüber hinaus dient auch der eintägige Europäische Tag der Justiz als „Weckruf“ für die Mitglieder der Rechtsberufe in Europa und als „Startschuss“ für einen Dialog über den Fortschritt von Gesetzgebungsinitiativen auf EU-Ebene. Diese Veranstaltung fand in jüngster Zeit beinahe jedes Jahr unter der Schirmherrschaft des Ministeriums für Justiz, Transparenz und Menschenrechte statt.
Die landessprachliche Fassung dieser Seite wird von der entsprechenden EJN-Kontaktstelle verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Weder das Europäische Justizielle Netz (EJN) noch die Europäische Kommission übernimmt Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.