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Über das Netz

Italien
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European Judicial Network
Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)

Die italienische Zweigstelle des Europäischen Justiziellen Netzes ist im italienischen Justizministerium, und zwar im Referat für internationale justizielle Zusammenarbeit in der Abteilung für Angelegenheiten der Justiz der Generaldirektion für internationale Angelegenheiten und justizielle Zusammenarbeit, angesiedelt.

Zurzeit gibt es fünf Kontaktstellen.

Die Kontaktstellen stehen in ständiger Verbindung mit anderen Mitgliedern des Netzes und arbeiten mit ihnen bei der Bearbeitung von Kooperationsersuchen oder der Erstellung von zur Veröffentlichung im Europäischen Justizportal bestimmten Merkblättern zusammen.

Weitere Mitglieder des italienischen Netzes sind:

Abteilung für Jugend- und Gemeinschaftsgerichtsbarkeit (Dipartimento per la giustizia minorile e di comunità)

– die Generaldirektion für automatische Informationssysteme (Direzione generale per i sistemi informativi automatizzati als Kontaktstelle für das Europäische Justizportal)

– die zentrale Behörde für die Zustellung gerichtlicher Schriftstücke

– der nationale Rat der Rechtsanwaltskammern (Consiglio Nationale Forense) und

– der italienische Rat der Notariate (Consiglio Italiano del Notariato).

Die Kontaktstellen für das EJN verfügen außerdem über Verbindungen zu

– der Richterakademie (Scuola Superiore della Magistratura)

– der italienischen Zweigstelle des Netzes der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net)

– der italienischen Zweigstelle des Binnenmarkt-Informationssystems und

– Pietro Franzina, Professor für internationales Privatrecht an der Katholischen Universität vom Heiligen Herzen (Università Cattolica del Sacro Cuore), der die Kontaktstellen mit seiner Expertise unterstützt.

In der Regel kommen die italienischen Mitglieder des EJN einmal jährlich zusammen.

Die Kontaktstellen leisten mit grenzübergreifenden Fragen befassten Gerichten und Mitarbeitern der Justiz Unterstützung.

Alle von der Kommission übermittelten Veröffentlichungen (Broschüren, zusammenfassende Informationen usw.) werden an die Gerichte, Mitarbeiter der Justiz und Betroffene weitergeleitet.

Gelegentlich empfangen die Kontaktstellen Abordnungen anderer Mitgliedstaaten, die im Rahmen ihrer juristischen Ausbildung Italien besuchen.

Verweise auf das Netz sind auf der Website des Justizministeriums zu finden: https://www.giustizia.it/giustizia/it/mg_2_1_2_1.wp?previsiousPage=mg_14_7

Verzeichnis der Behörden, die mit den für die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen wichtigsten Verordnungen befasst sind:

Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 des Rates vom 28. Mai 2001

Richtlinie 2003/8/EG über die Prozesskostenhilfe.

Die zentrale Behörde ist in beiden Fällen:

Justizministerium (Ministero della Giustizia)

Abteilung für Angelegenheiten der Justiz (Dipartimento Affari di Giustizia)

Generaldirektion für internationale Angelegenheiten und justizielle Zusammenarbeit – Referat I Internationale justizielle Zusammenarbeit (Direzione Generale degli Affari internazionali e della Cooperazione Giudiziaria)

Via Arenula, 70

00186 Rom

Telefon: +39 06 68852633, +39 06 68852180

E-Mail: cooperation.dginternazionale@giustizia.it

Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 über die Zustellung von Schriftstücken

Zentrale Behörde in Italien:

Zentralstelle der Gerichtsvollzieher am Berufungsgericht Rom (Ufficio Unico degli Ufficiali Giudiziari presso la Corte d’Appello di Roma)

Viale Giulio Cesare, 52

00192 Rom

Telefon: +39 06 328361

Fax: +39 06 328367933

Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27. November 2003 (Justizministerium („Brüssel IIa“)

Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008 (Unterhaltspflichten)

Zentrale Behörde in Italien:

Justizministerium (Ministero della Giustizia)

Abteilung für Jugend- und Gemeinschaftsgerichtsbarkeit (Dipartimento per la giustizia minorile e di comunità)

Via Damiano Chiesa, 24

00136 Rom

Telefon: +39 06 68188 535/331/326

Fax: +39 06 68808085

E-Mail: autoritacentrali.dgmc@giustizia.it

Letzte Aktualisierung: 21/07/2022

Die landessprachliche Fassung dieser Seite wird von der entsprechenden EJN-Kontaktstelle verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Weder das Europäische Justizielle Netz (EJN) noch die Europäische Kommission übernimmt Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.