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Kontaktstellen und Netzmitglieder in den Niederlanden
In den Niederlanden wurde im Ministerium für Sicherheit und Justiz eine zentrale Kontaktstelle benannt. Auch für Fragen der gerichtlichen Zuständigkeit wurde eine Kontaktstelle eingerichtet.
Neben den Kontaktstellen sind auch die Vereinigungen der freien Rechtsberufe (Anwälte, Notare und Gerichtsvollzieher) Mitglieder des Netzes.
Auf der Grundlage verschiedener Verordnungen (darunter der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003, der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 und der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007) sind auch die Zentralen Behörden Mitglieder des Europäischen Justiziellen Netzes.
Die Kommunikation mit der Europäischen Kommission (hier dem Sekretariat des EJN-zivil) erfolgt gewöhnlich über die zentrale Kontaktstelle. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass Informationen und Fragen die richtige Behörde erreichen.
Kontaktstellen und Netzmitglieder, insbesondere die Zentralen Behörden, kommunizieren häufig direkt miteinander sowie mit den Kontaktstellen und Mitgliedern in anderen Mitgliedstaaten.
Die Mitglieder werden je nach Tagesordnung zur Teilnahme an Tagungen des Justiziellen Netzes eingeladen.
Darüber hinaus halten die niederländischen Kontaktstellen und Netzmitglieder eine Jahrestagung ab. Diese Tagung bietet die Gelegenheit, die Tätigkeiten des Netzes zu erörtern und zu prüfen, in welchen Bereichen die Kommunikation verbessert werden könnte.
Die landessprachliche Fassung dieser Seite wird von der entsprechenden EJN-Kontaktstelle verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Weder das Europäische Justizielle Netz (EJN) noch die Europäische Kommission übernimmt Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.