Im Bereich der Ziviljustiz kommt für vor dem Ablauf des Übergangszeitraums eingeleitete und noch anhängige Verfahren weiterhin EU-Recht zur Anwendung. Die Informationen über das Vereinigte Königreich werden im gegenseitigen Einvernehmen bis Ende 2024 über das Europäische Justizportal verfügbar bleiben.

Über das Netz

Nordirland
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European Judicial Network
Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)

Kontaktstellen

Für jede der vier Rechtsordnungen des Vereinigten Königreichs gibt es eine EJN-Kontaktstelle. Da diese Rechtsordnungen getrennt voneinander existieren, gibt es keine Überschneidungen zwischen den Tätigkeiten der Kontaktstellen, die in ihrem Rechtskreis jeweils allein für das EJN-Netz zuständig sind. EJN-Anfragen sollten an die Kontaktstelle gerichtet werden, die für die betreffende Rechtsordnung zuständig ist.

Die Kontaktstelle für Nordirland ist im nordirischen Justizministerium angesiedelt. Sie arbeitet zwar nicht in Vollzeit für das EJN-Netz, kann aber bei Bedarf auf Kollegen in den Bereichen Politik und Verwaltung zurückgreifen, wenn sie für das EJN-Netz tätig ist. Zusätzlich zu der Arbeit für das EJN-Netz ist die Kontaktstelle mit einer Reihe weiterer Aufgaben betraut.

Funktionsweise des EJN in Nordirland

In Nordirland gibt es kein formelles nationales Netz. Innerhalb des nordirischen Justizministeriums ist jedoch ein Netz von Experten in bestimmten Politikbereichen entstanden. Die Kontaktstelle unterhält auch Verbindungen zu anderen Ministerien, an die Anfragen gerichtet werden können, die nicht in den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums der Kontaktstelle fallen. Da Nordirland relativ klein ist, verfügt die Kontaktstelle über ein gut etabliertes Netz interner Kontakte, die bei den meisten Anfragen und Informationsersuchen helfen können.

Anfragen und Informationen lassen sich am besten per E-Mail übermitteln. Auf diese Weise können Nachrichten, insbesondere an externe Kontakte, schnell und vollständig weitergeleitet werden, sodass die betreffenden Personen über die notwendigen Hintergrundinformationen verfügen, um die Anfragen beantworten zu können.

Die Kontaktstelle sorgt dafür, dass vor einer Sitzung des EJN-Netzes oder bei bestimmten Anfragen die einschlägigen Experten aus Politik, Verwaltung oder Justiz konsultiert werden. Gegebenenfalls werden Sitzungsprotokolle und relevante Tagesordnungspunkte mitgeteilt.

Bereitstellung von Informationen

In Nordirland gibt es keine nationale EJN-Website. Die Informationen werden über andere bestehende Websites bereitgestellt. Es wird dabei auch zunehmend auf das E-Justiz-Portal verwiesen. Die Kontaktstelle arbeitet mit anderen Stellen zusammen, die Informationsquellen zur Verfügung stellen, darunter mit dem nordirischen Gerichtsdienst (Northern Ireland Courts and Tribunals Service – https://www.justice-ni.gov.uk/topics/courts-and-tribunals). Dessen öffentlich zugängliche Website enthält für die Arbeit des Netzes relevante Informationen, beispielsweise Informationen über die Vollstreckung ausländischer Urteile, über europäische Verfahren für geringfügige Forderungen und europäische Mahnverfahren. Informationen über das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen bietet auch die Website der nordirischen Regierung (http://www.nidirect.gov.uk).

Bei Sitzungen und Konferenzen sowie in einschlägigen Veröffentlichungen wird auf das EJN und die Seiten des E-Justiz-Portals verwiesen, um deren Bekanntheitsgrad zu erhöhen.

Letzte Aktualisierung: 03/02/2021

Die landessprachliche Fassung dieser Seite wird von der entsprechenden EJN-Kontaktstelle verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Weder das Europäische Justizielle Netz (EJN) noch die Europäische Kommission übernimmt Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.