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Polen
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European Judicial Network
Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)

In Polen gibt es zwölf Kontaktstellen des Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen. Eine Kontaktstelle befindet sich im Justizministerium, die übrigen sind bei elf Bezirksgerichten angesiedelt und für den Zuständigkeitsbereich des übergeordneten Appellationsgerichts zuständig (im Folgenden „gerichtliche Kontaktstellen“).

Die Kontaktstelle im Justizministerium beantwortet Anfragen zum polnischen Zivil- und Handelsrecht und leitet Fragen zur Erledigung von Rechtshilfeersuchen an die zuständige gerichtliche Kontaktstelle weiter, es sei denn, die Anfrage wurde direkt an die gerichtliche Kontaktstelle gerichtet.

Die Kontaktstelle im Justizministerium erhält von der Europäischen Kommission Informationen über Sitzungen des Netzes und andere Angelegenheiten und leitet sie je nach Thema oder Gegenstand der Sitzung an die zuständigen nationalen Behörden oder Gerichte weiter.

Für die Koordinierung der Tätigkeiten der Kontaktstellen in Polen sorgt das Justizministerium.

Das Europäische Justizielle Netz für Zivil- und Handelssachen umfasst auch die richterlichen Koordinatoren für internationale Zusammenarbeit und Menschenrechte in Zivilsachen, die Personen unterstützen und dabei als gerichtliche Kontaktstellen fungieren. Die richterlichen Koordinatoren nehmen ihre Aufgaben bei allen Gerichten im Zuständigkeitsbereich des betreffenden Bezirksgerichts wahr, d. h. beim Bezirksgericht und bei den diesem unterstehenden Kreisgerichten. Befindet sich das Appellationsgericht im Zuständigkeitsbereich des Bezirksgerichts, so nehmen die Koordinatoren ihre Aufgaben auch bei diesem Gericht wahr.

Das Europäische Justizielle Netz für Zivil- und Handelssachen umfasst zudem die Zentralstellen, die in der Verordnung (EU) 2020/1784 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2020 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten (Zustellung von Schriftstücken) (Neufassung) genannt sind, Verordnung (EU) 2020/1783 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2020 über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen (Beweisaufnahme) (Neufassung), die Zentrale Behörde im Sinne der Verordnung (EU) 2019/1111 des Rates vom 25. Juni 2019 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen (Neufassung) und die Zentrale Behörde im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen.

Letzte Aktualisierung: 15/09/2023

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