Die Arbeit des Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen (EJN) erfolgt in Slowenien über drei Kontaktstellen und 23 Netzmitglieder.
Bei den Kontaktstellen handelt es sich um Bedienstete des Justizministeriums der Republik Slowenien. Auf diese Weise kann die Arbeit der Kontaktstellen täglich abgestimmt und koordiniert werden.
In Slowenien fällt die internationale Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen in die Zuständigkeit der 11 Bezirksgerichte (okrožna sodišča). Dies bedeutet, dass Slowenien gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe d des Beschlusses des EJN-Rates[1] je Bezirksgericht einen Vertreter zum EJN-Mitglied ernannt hat. Slowenien berief außerdem einen Richter mit besonderen Kenntnissen zum Mitglied des Netzes; dieser ist speziell für Angelegenheiten der justiziellen Zusammenarbeit in Familiensachen zuständig.
Darüber hinaus wurden 2019 vier (4) Netzmitglieder (Bezirksrichter) mit Zuständigkeit für die Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Annahme und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses und vier (4) Mitglieder des Netzwerks (Bezirksrichter) mit Zuständigkeit für EU-Verfahren (Europäischer Zahlungsbefehl, Verfahren für geringfügige Forderungen, Europäischer Vollstreckungstitel) benannt.
Nach der Änderung der Entscheidung über das EJN[2] im Jahr 2009 durften auch Vertreter anderer Rechtsberufe innerhalb des EJN zusammenarbeiten. Seit 2011 zählen auch die Notarkammer Sloweniens (Notarska zbornica Republike Slovenije), die Anwaltskammer Sloweniens (Odvetniška zbornica Republike Slovenije) und die Kammer der Vollstreckungsbeamten Sloweniens (Zbornica izvršiteljev Slovenije) zu den Netzmitgliedern.
Die Beteiligung von Richtern und Angehörigen anderer Rechtsberufe am EJN ist für die Erreichung der Ziele des EJN unabdingbar, denn sie gewährleistet eine unmittelbare Zusammenarbeit zwischen Richtern und Angehörigen anderer Rechtsberufe. Diese Zusammenarbeit wiederum ist wichtig, damit Rechtssachen vor den Gerichten reibungsloser entschieden werden können.
Die EJN-Kontaktstellen und Netzmitglieder stehen je nach Bedarf per E-Mail, Telefon und persönlich in regelmäßigem Kontakt und sie kommen jährlich zu Sitzungen auf nationaler Ebene zusammen.
[1] Entscheidung des Rates vom 28. Mai 2001 über die Einrichtung eines Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen (ABL. L 174 vom 27.6.2001), geändert durch die Entscheidung Nr. 568/2009/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 (ABl. L 168 vom 30.6.2009).
[2] Entscheidung Nr. 568/2009/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 zur Änderung der Entscheidung 2001/470/EG des Rates über die Einrichtung eines Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen (ABl. L 168 vom 30.6.2009).
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