

Funktionsweise des EJN in Spanien
Gemäß Artikel 33 des Gesetzes 16/2015 vom 7. Juli 2015 über den Status des spanischen nationalen Mitglieds bei Eurojust unterliegen in Spanien Zuständigkeitskonflikte, internationale Netze für justizielle Zusammenarbeit, im Ausland stationierte Bedienstete des Justizministeriums, die Benennung und Absetzung der spanischen Kontaktstellen der internationalen Netze für justizielle Zusammenarbeit – im Rahmen der bei der Einrichtung dieser Netze festgelegten Bestimmungen – dem Justizministerium.
Benannt werden dürfen nur Personen mit nachweislicher Erfahrung in der internationalen justiziellen Zusammenarbeit und mit guten Fremdsprachenkenntnissen entweder in der englischen oder französischen Sprache; dabei müssen sie mindestens die Vertretung des Justizwesens, der Staatsanwaltschaft (Ministerio Fiscal) und des Justizministeriums gewährleisten. Zu diesem Zweck liegt es in der Verantwortung des Allgemeinen Rats der rechtsprechenden Gewalt (Consejo General del Poder Judicial) und des Generalstaatsanwalts (Fiscal General del Estado), dem Justizminister Vorschläge für die Benennung und Absetzung der Kontaktstellen für die entsprechenden Berufe zu machen. Der Status als Kontaktstelle endet zu dem Zeitpunkt, an dem das Arbeitsverhältnis der betreffenden Person mit der Einrichtung endet, durch die der Vorschlag für die Benennung erfolgte. Dies ist an das Justizministerium zu melden, das wiederum das Sekretariat des Netzes darüber unterrichten muss.
Die spanischen Kontaktstellen für die internationalen Netze für justizielle Zusammenarbeit sind aktive Vermittler; ihre Aufgabe ist es, die Zusammenarbeit zwischen den Justizbehörden der verschiedenen Staaten zu erleichtern. Sie stehen sowohl den entsprechenden spanischen Behörden als auch den anderen Kontaktstellen zur Verfügung und stellen dabei die notwendigen rechtlichen und praktischen Informationen bereit, um die justizielle Zusammenarbeit zu verbessern. Die spanischen Kontaktstellen müssen jährlich die statistischen Daten in Bezug auf ihre Aktivitäten an die Einrichtung weiterleiten, der sie angehören.
Kontaktstellen
In Spanien befinden sich die Kontaktstellen des Netzes im Justizministerium, im Allgemeinen Rat der rechtsprechenden Gewalt und in der Generalstaatsanwaltschaft (Fiscalía General del Estado). Derzeit gibt es acht Kontaktstellen, die wie folgt verteilt sind:
Zentralbehörde
In Spanien ist die dem Justizministerium unterstellte Generaldirektion für internationale justizielle Zusammenarbeit und Menschenrechte (Dirección General de Cooperación Jurídica Internacional y Derechos Humanos) die Zentralbehörde im Bereich der internationalen justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen.
Verbindungsrichter
In Spanien gibt es bereits eine Rechtsvorschrift, nach der Verbindungsrichter eines Mitgliedstaats der Europäischen Union als Kontaktstellen des Europäischen Justiziellen Netzes benannt werden und gemäß Artikel 34 des Gesetzes 16/2015 vom 7. Juli 2015 als solche dienen sollen. Ihr Status als Kontaktstelle endet, sobald ihr Status als Verbindungsrichter endet. Spanien hat in den folgenden Ländern Verbindungsrichter benannt: Frankreich, Vereinigtes Königreich und Irland, Vereinigte Staaten von Amerika und Kanada, Marokko, Belgien, Niederlande und Großherzogtum Luxemburg.
Sonstige für die justizielle Zusammenarbeit zuständige Justiz- oder Verwaltungsbehörden
In Spanien sind die folgenden internen Mechanismen mit Zuständigkeit für die internationale justizielle Zusammenarbeit in Kraft:
Berufsverbände
In Spanien gibt es folgende die Rechtsberufe vertretenden Berufsverbände, die direkt zur Anwendung der Rechtsakte der Union sowie internationaler Rechtsakte in Bezug auf die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen beitragen:
Informationen über das Netz
Das spanische Justizministerium stellt auf seiner Website Informationen über die internationale justizielle Zusammenarbeit und die internationale Rechtshilfe sowie einen Link zur Website des Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen zur Verfügung: Cooperación Jurídica Internacional (mjusticia.gob.es)
Der spanische Allgemeine Rat der rechtsprechenden Gewalt stellt auf seiner Website https://www.poderjudicial.es/cgpj/es/Temas/Redes-Judiciales/Otras-redes-judiciales/Red-Judicial-Europea-Civil-y-Mercantil/ Informationen über das Europäische Justizielle Netz für Zivil- und Handelssachen sowie Links zum Europäischen Gerichtsatlas für Zivil- und Handelssachen und zum Europäischen E-Justiz-Portal zur Verfügung.
Die Generalstaatsanwaltschaft stellt auf ihrer Website Informationen über das Europäische Justizielle Netz für Zivil- und Handelssachen zur Verfügung.
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