Hinweis: Die ursprüngliche Sprachfassung dieser Seite Spanisch wurde unlängst geändert. Die Sprachfassung, die Sie ausgewählt haben, wird gerade von unserer Übersetzungsabteilung erstellt.
Swipe to change

Über das Netz

Spanien
Inhalt bereitgestellt von
European Judicial Network
Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)

Funktionsweise des EJN in Spanien

Gemäß Artikel 33 des Gesetzes 16/2015 vom 7. Juli 2015 über den Status des spanischen nationalen Mitglieds bei Eurojust unterliegen in Spanien Zuständigkeitskonflikte, internationale Netze für justizielle Zusammenarbeit, im Ausland stationierte Bedienstete des Justizministeriums, die Benennung und Absetzung der spanischen Kontaktstellen der internationalen Netze für justizielle Zusammenarbeit – im Rahmen der bei der Einrichtung dieser Netze festgelegten Bestimmungen – der Zuständigkeit des Justizministeriums.

Benannt werden dürfen ausschließlich Personen mit nachweislicher Erfahrung in der internationalen justiziellen Zusammenarbeit und mit guten Fremdsprachenkenntnissen entweder in der englischen oder französischen Sprache; dabei müssen sie mindestens die Vertretung des Justizwesens, der Staatsanwaltschaft (Ministerio Fiscal) und des Justizministeriums gewährleisten. Zu diesem Zweck liegt es in der Verantwortung des Allgemeinen Rats der rechtsprechenden Gewalt (Consejo General del Poder Judicial) und des Generalstaatsanwalts (Fiscal General del Estado), dem Justizminister Vorschläge für die Benennung und Absetzung der Kontaktstellen für die entsprechenden Berufe zu machen. Der Status als Kontaktstelle endet zu dem Zeitpunkt, an dem das Arbeitsverhältnis der betreffenden Person mit der Einrichtung endet, durch die der Vorschlag für die Benennung erfolgte. Dies ist an das Justizministerium zu melden, das wiederum das Sekretariat des Netzes darüber unterrichten muss.

Die spanischen Kontaktstellen für die internationalen Netze für justizielle Zusammenarbeit sind aktive Vermittler; ihre Aufgabe ist es, die Zusammenarbeit zwischen den Justizbehörden der verschiedenen Staaten zu erleichtern. Sie stehen sowohl den entsprechenden spanischen Behörden als auch den anderen Kontaktstellen zur Verfügung und stellen dabei die notwendigen rechtlichen und praktischen Informationen bereit, um die justizielle Zusammenarbeit zu verbessern. Die spanischen Kontaktstellen müssen jährlich die statistischen Daten in Bezug auf ihre Aktivitäten an die Einrichtung weiterleiten, der sie angehören.

Kontaktstellen

In Spanien befinden sich die Kontaktstellen des Netzes im Justizministerium, im Allgemeinen Rat der rechtsprechenden Gewalt und in der Generalstaatsanwaltschaft (Fiscalía General del Estado). Derzeit gibt es acht Kontaktstellen, die wie folgt verteilt sind:

  • sechs vom Justizministerium benannte Kontaktstellen – zwei davon aus der Untergeneraldirektion für internationale justizielle Zusammenarbeit (Subdirección General de Cooperación Jurídica Internacional) und vier Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (Letrados de la Administración de la Justicia);
  • eine vom Allgemeinen Rat der rechtsprechenden Gewalt benannte Kontaktstelle;
  • eine von der Generalstaatsanwaltschaft benannte Kontaktstelle.

Zentralbehörde

In Spanien ist die dem Justizministerium unterstellte Generaldirektion für internationale justizielle Zusammenarbeit und Menschenrechte (Dirección General de Cooperación Jurídica Internacional y Derechos Humanos) die Zentralbehörde im Bereich der internationalen justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen.

Verbindungsrichter

In Spanien gibt es bereits eine Rechtsvorschrift, nach der wichtige Verbindungsrichter eines Mitgliedstaats der Europäischen Union als Kontaktstellen des Europäischen Justiziellen Netzes benannt werden und gemäß Artikel 34 des Gesetzes 16/2015 vom 7. Juli 2015 als solche dienen sollen. Ihr Status als Kontaktstelle endet, sobald ihr Status als Verbindungsrichter endet. Spanien hat in den folgenden Ländern Verbindungsrichter benannt: Vereinigtes Königreich und Irland, Vereinigte Staaten von Amerika und Kanada, Marokko, Belgien, Niederlande und Luxemburg.

Sonstige für die justizielle Zusammenarbeit zuständige Justiz- oder Verwaltungsbehörden

In Spanien sind die folgenden internen Mechanismen mit Zuständigkeit für die internationale justizielle Zusammenarbeit in Kraft:

  • Das Spanische Justizielle Netz für Internationale Justizzusammenarbeit (Red Española de Cooperación Judicial Internacional, REJUE), das dem Allgemeinen Rat der rechtsprechenden Gewalt unterstellt ist und das spanische Justizbehörden auf Ersuchen bei der justiziellen Zusammenarbeit – sowohl bei ausgehenden, als auch bei eingehenden Ersuchen – in der Ausübung ihrer justiziellen Tätigkeiten sowie andere Mitglieder der Netze für justizielle Zusammenarbeit unterstützen soll. Die Mitgliedschaft beim Spanischen Justiziellen Netz für Internationale Justizzusammenarbeit ist mit der Mitgliedschaft in den europäischen Netzen für justizielle Zusammenarbeit vereinbar. Demzufolge sind die spanischen Richter des Spanischen Justiziellen Netzes für Internationale Justizzusammenarbeit (Zivilkammer) Mitglied beim Europäischen Justiziellen Netz für Zivil- und Handelssachen und können so im Rahmen der Ausübung ihrer Aufgaben leichter mit den Kontaktstellen anderer dem Netz angeschlossener Länder in Verbindung treten.
  • Das Netz der Staatsanwälte für internationale justizielle Zusammenarbeit (Red de Fiscales de Cooperación Jurídica Internacional), das 2002 eingerichtet wurde, um durch jede Generalstaatsanwaltschaft Dienstleistungen im Rahmen der internationalen justiziellen Zusammenarbeit anbieten zu können.
  • Die Staatsanwälte dieses Netzes, die Experten in der internationalen Zusammenarbeit sind; sie tragen dazu dabei, rasch und wirksam internationale Rechtshilfe zur Verfügung zu stellen, zu kanalisieren und zu lenken.
  • Das Netz der Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (Red de Letrados de la Administración de Justicia, RECILAJ), das 2010 vom Justizministerium als Koordinierungsstruktur auf nationaler Ebene geschaffen wurde. Es setzt sich aus Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zusammen, die auf die internationale justizielle Zusammenarbeit spezialisiert sind und die verschiedenen Gerichtsgeschäftsstellen (Oficinas Judiciales) bei der Lösung von Fragen und Anfragen in Bezug auf die internationale justizielle Zusammenarbeit unterstützen.

Berufsverbände

In Spanien gibt es folgende die Rechtsberufe vertretenden Berufsverbände, die direkt zur Anwendung der Rechtsakte der Union sowie internationaler Rechtsakte in Bezug auf die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen beitragen:

  • der Allgemeine Rat der Notarschaft (Consejo General del Notariado)
  • der Allgemeine Rat der Spanischen Anwaltschaft (Consejo General de la Abogacía Española)
  • die Nationale Kammer der Grundbuch- und Handelsregisterführer Spaniens (Colegio de Registradores de la Propiedad y Mercantiles de España)
  • der Allgemeine Rat der Prozessbevollmächtigten Spaniens (Consejo General de Procuradores de España)

Informationen über das Netz

Das spanische Justizministerium stellt auf seiner Website Informationen über die internationale justizielle Zusammenarbeit und die internationale Rechtshilfe sowie einen Link zur Website des Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen zur Verfügung: Cooperación Jurídica Internacional (mjusticia.gob.es)

Der spanische Allgemeine Rat der rechtsprechenden Gewalt stellt auf seiner Website https://www.poderjudicial.es/cgpj/es/Temas/Redes-Judiciales/Otras-redes-judiciales/Red-Judicial-Europea-Civil-y-Mercantil/ Informationen über das Europäische Justizielle Netz für Zivil- und Handelssachen sowie Links zum Europäischen Gerichtsatlas für Zivil- und Handelssachen und zum Europäischen E-Justiz-Portal zur Verfügung.

Die Generalstaatsanwaltschaft stellt auf ihrer Website Informationen über das Europäische Justizielle Netz für Zivil- und Handelssachen zur Verfügung.

Letzte Aktualisierung: 28/03/2024

Die landessprachliche Fassung dieser Seite wird von der entsprechenden EJN-Kontaktstelle verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Weder das Europäische Justizielle Netz (EJN) noch die Europäische Kommission übernimmt Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.