Sprachen für die Übermittlung von Anträgen
Gemäß Artikel 11(1)(a) und (b) der Richtlinie 2004/80/EG DES RATES vom 29. April 2004 zur Entschädigung der Opfer von Straftaten werden neben der deutschen auch die englische Sprache akzeptiert.
Formblätter für den Antrag auf Entschädigung
Letzte Aktualisierung:
03/09/2024
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.