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ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN
Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.
Sprachen für die Übermittlung von Anträgen
Anträge sind in Tschechisch einzureichen.
Formblätter für den Antrag auf Entschädigung
Die Anträge können unter Verwendung des auf der Website des tschechischen Justizministeriums verfügbaren Formulars eingereicht werden. Die Verwendung des Formulars ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben, und das Antragsverfahren kann auf der Grundlage eines formlosen Antrags eingeleitet werden, sofern dieser eindeutig auf die Gewährung von Geldleistungen für ein Opfer einer Straftat abzielt.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.