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Sprachen für die Übermittlung von Anträgen
Nach Artikel 20 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 274/2017 über Opfer von Straftaten und zur Änderung bestimmter Rechtsakte „werden die in den Artikeln 18 und 19 genannten Dokumente und Informationen in der Amtssprache oder in einer der Amtssprachen des Mitgliedstaats, dessen Behörde angerufen wird, oder in einer anderen Sprache, deren Verwendung von diesem Mitgliedstaat zugelassen wurde, übermittelt, mit Ausnahme der folgenden Dokumente und Informationen:
a) Entscheidungen der Entscheidungsgremien werden in der in ihrem Basisrechtsakt festgelegten Sprache abgefasst;
b) Erklärungen der Opfer einer Gewalttat oder anderer in Artikel 18 Absatz 6 Buchstabe b und Artikel 19 Absatz 4 Buchstabe b genannter Personen werden in der von der Unterstützungsbehörde des Mitgliedstaats festgelegten Sprache abgefasst.“
Nach Artikel 20 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 274/2017 sind die an die slowakischen Behörden gerichteten Dokumente und Informationen vorbehaltlich der in Absatz 1 genannten Bedingungen in slowakischer und englischer Sprache zu übermitteln.
Formblätter für den Antrag auf Entschädigung
Weitere Informationen sowie das (Formular für den Entschädigungsantrag) sind auf der Website des Justizministeriums der Slowakischen Republik zu finden.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.