Unterhaltsansprüche von Familienangehörigen

Malta
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Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)

1 Was bedeuten die Begriffe „Unterhalt“ und „Unterhaltspflicht“ in der Praxis? Welche Personen sind einer anderen Person gegenüber unterhaltspflichtig?

In Malta ist mit dem Begriff „Unterhalt“ der Betrag gemeint, den ein Unterhaltspflichtiger einem Unterhaltsberechtigten aufgrund einer Unterhaltsvereinbarung aus einer familiären Beziehung schuldet. Wird eine Beziehung durch eine Ehe oder Lebenspartnerschaft in eine verbindliche Form gebracht, sind die Ehe- oder Lebenspartner gegenseitig unterhaltspflichtig.

Der Begriff „Unterhaltspflicht“ bezeichnet die Verpflichtung eines Unterhaltspflichtigen, einem Unterhaltsberechtigten unter den gegebenen Umständen einen bestimmten Unterhaltsbetrag zu zahlen. Die Unterhaltspflicht besteht unabhängig davon, ob ein bestimmter Unterhaltsbetrag festgelegt wurde oder ob dieser Betrag tatsächlich gezahlt wird.

In Artikel 3B des Zivilgesetzbuchs ist festgelegt, dass Eltern für den Unterhalt ihrer Kinder aufkommen müssen. Außerdem schreibt das Zivilgesetzbuch vor, dass Ehegatten und ehemalige Ehegatten zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet sind. Artikel 4 des Gesetzes über Lebenspartnerschaften schreibt vor, dass Partner in einer Lebenspartnerschaft dieselben Rechte und Pflichten genießen wie Ehegatten. Daher sind sie auch nach einer Beendigung ihrer Partnerschaft ebenfalls zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet, sofern kein triftiger Grund besteht, keinen Unterhalt zu zahlen. In Ausnahmefällen sind Kinder nach Artikel 8 des Zivilgesetzbuchs dazu verpflichtet, den Unterhalt für ihre Eltern oder andere mittelose Verwandte in aufsteigender Linie zu übernehmen.

2 Bis zu welchem Alter hat ein Kind Anspruch auf Unterhalt? Gibt es unterschiedliche Regeln für Unterhaltsansprüche Minderjähriger und Erwachsener?

Grundsätzlich hat ein Kind bis zum Alter von sechzehn Jahren Anspruch auf Unterhalt. Nach Artikel 3B Absatz 2 des Zivilgesetzbuchs sind Eltern jedoch auch darüber hinaus für einen angemessenen Unterhalt ihrer Kinder zuständig, wenn diese unter dreiundzwanzig Jahre alt sind und sich noch in Vollzeit in der Aus- oder Weiterbildung befinden. Derselbe Artikel verpflichtet Eltern zum Unterhalt von Kindern mit körperlicher oder geistiger Behinderung (nach der Definition im Chancengleichheitsgesetz (Menschen mit Behinderungen)).

3 Müssen Unterhaltsansprüche bei einer Verwaltungsbehörde oder bei einem Gericht geltend gemacht werden? Wie läuft das Verfahren im Wesentlichen ab?

Für einen Beschluss, in dem die Höhe des zu zahlenden Unterhalts und die Zahlungsabstände geregelt werden, muss ein Antrag vor dem Zivilgericht (Familienkammer) (Civil Court (Family Section)) gestellt werden.

In einem ersten Schritt benennt das Gericht einen Mediator, der die Beteiligten (oder ihre Vertreter) zu einem Treffen bei Gericht einlädt. Bei diesem Treffen unterstützt der Mediator die Beteiligten dabei, eine gütliche Einigung zu erreichen. Können sich die Beteiligten auf einen Text für die Unterhaltsvereinbarung einigen, sendet der Mediator eine Kopie des Entwurfs an den Richter, der der Kammer für Familiensachen vorsitzt. Das Gericht prüft die Vereinbarung. Wenn es zu dem Schluss kommt, dass keiner der Beteiligten (auch nicht die unterhaltsberechtigte Person) durch die Vereinbarung benachteiligt wird, erklärt es den Vereinbarungsentwurf für gebilligt. Die Beteiligten können dann einen Notar aufsuchen und die Vereinbarung unterzeichnen.

Können sich die Beteiligten während der Mediation nicht auf einen Text für die Unterhaltsvereinbarung einigen, gibt der Mediator den Fall zurück an den Richter, der der Kammer für Familiensachen vorsitzt. In dem nun beginnenden Gerichtsverfahren hört die Kammer für Familiensachen die Anwälte beider Parteien an und fällt dann ein Urteil.

Die Treffen mit dem Mediator sind kostenfrei, und die Beteiligten müssen nicht von einem Anwalt begleitet werden. Es ist jedoch immer ratsam, sich vor einer solchen Verhandlung rechtlich beraten zu lassen. Beim Gerichtsverfahren hingegen werden die Beteiligten von Anwälten vertreten. Dabei fallen Kosten an, sofern die Beteiligten keine Prozesskostenhilfe erhalten.

4 Kann der Antrag im Namen eines Verwandten (wenn ja, welchen Grades) oder eines Kindes gestellt werden?

Der Antrag kann vom Unterhaltsberechtigten, seinem Vertreter oder dem Vertreter des Kindes (curator) gestellt werden. Den Unterhalt für ein Kind kann der Sorgeberechtigte des Kindes beantragen.

5 Wie erfährt der Antragsteller, welches Gericht zuständig ist?

Mit der Legal Notice 396 aus dem Jahr 2003 (Subsidiary Legislation 12.19) wurde festgelegt, dass die für Familienangelegenheiten zuständige Stelle das Zivilgericht (Familienkammer) ist. Demnach entscheidet dieses Gericht auch über die Höhe des zu zahlenden Unterhalts (sofern keine Einigung über den Mediator erreicht wurde).

Zahlt ein Unterhaltspflichtiger keinen Unterhalt, kann der Unterhaltsberechtigte die Polizei einschalten. Die Polizei kann daraufhin ein Strafverfahren gegen den Unterhaltspflichtigen einleiten. Ein solches Strafverfahren wird vor der für Strafsachen zuständigen Abteilung des Court of Magistrates (Criminal Judicature) verhandelt.

6 Muss sich der Antragsteller vor Gericht vertreten lassen (z. B. durch einen Rechtsanwalt oder eine Behörde)? Welches Verfahren findet Anwendung, wenn keine Vertretung erforderlich ist?

Um auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 ein Unterhaltsverfahren aus dem Ausland anzustrengen, muss die Central Authority (Zentrale Behörde) von Malta kontaktiert werden. Diese leitet das Verfahren vor dem Mediator und, falls erforderlich, vor dem Zivilgericht (Familienkammer) ein.

Die Central Authority unterstützt den Unterhaltsberechtigten auch dabei, Anzeige bei der Polizei zu erstatten, wenn ein Strafverfahren notwendig ist.

7 Fallen bei dem Gerichtsverfahren Gebühren an? Wenn ja, wie hoch sind diese ungefähr? Erhält der Antragsteller Prozesskostenhilfe, wenn er die Verfahrenskosten nicht tragen kann?

Nach der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 wird das Verfahren wegen Kindesunterhalt von der Central Authority für den Antragsteller kostenfrei eingeleitet.

Bezüglich des Unterhalts für einen Ehegatten unterstützt die Central Authority den Ehegatten bei einem kostenfreien Verfahren wie der Mediation vor dem Zivilgericht (Familienkammer). Wird über die Mediation keine Einigung erzielt, muss der Unterhaltsberechtigte einen Anwalt hinzuziehen, der ihn vor dem maltesischen Gericht vertritt. Gerichts- und Anwaltsgebühren sind in Anlage A (Schedule A) der Gerichtsverfassungs- und Zivilprozessordnung (Code of Organization and Civil Procedure, Kapitel 12 der Gesetzessammlung für Malta) geregelt. Hat ein Antragsteller, der Unterhalt von seinem Ehegatten fordert, nach maltesischem Recht Anspruch auf Prozesskostenhilfe, unterstützt ihn die Central Authority entsprechend.

8 Welche Art von Unterhalt kann das Gericht zusprechen? Wie wird die Höhe des Unterhalts berechnet? Kann der Gerichtsbeschluss angepasst werden, wenn sich die Lebenshaltungskosten oder die familiären Umstände ändern? Wenn ja, wie (z. B. durch automatische Indexierung)?

Das Gericht berücksichtigt bei der Berechnung der Höhe des Unterhalts verschiedene Kriterien. Eine Formel zur Berechnung gibt es nicht, doch das Zivilgericht (Familienkammer) berücksichtigt stets folgende Fragen:

i. Welchen Lebensstandard haben der Unterhaltspflichtige und der Unterhaltsberechtigte und/oder das Kind?

ii. Hat das Kind Anspruch auf weitere Zahlungen aufgrund einer Behinderung oder spezieller Anforderungen?

iii. Hat der Unterhaltspflichtige ein Recht auf Umgang mit dem Kind?

Grundsätzlich kann die Entscheidung eines Gerichts erneut überprüft werden. Es ist jedoch schwer, einen Beschluss über Unterhaltszahlungen zu ändern – insbesondere, wenn sich die Umstände nicht geändert haben. Wenn sich die Umstände ändern (z. B. wenn ein Minderjähriger aufgrund einer langwierigen Erkrankung höhere Unterhaltszahlungen benötigt oder wenn sich das Einkommen des Unterhaltspflichtigen erheblich ändert), kann das Gericht die Bedingungen der Unterhaltszahlungen revidieren.

Das Zivilgericht (Familienkammer) legt in der Regel fest, dass sich die Höhe des Unterhalts jedes Jahr entsprechend der nationalen Inflationsrate erhöht. Zu diesem Zweck wird üblicherweise eine Klausel in die Unterhaltsvereinbarung aufgenommen, auf die sich die Beteiligten im Mediationsverfahren verständigt haben. Darin wird der Anstieg der Unterhaltszahlungen anhand der Inflationsrate festgehalten.

9 Wie und an wen wird der Unterhalt gezahlt?

Die Unterhaltszahlungen können direkt vom Unterhaltspflichtigen an den Unterhaltsberechtigten geleistet werden, entweder bar, per Scheck oder per Banküberweisung. Das Gericht kann jedoch entscheiden, dass der fällige Unterhaltsbetrag direkt vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen abgezogen und dem Unterhaltsberechtigten überwiesen wird. Dieser Fall tritt vor allem dann ein, wenn der Unterhaltspflichtige wiederholt keine Unterhaltszahlung leistet.

Wird die Central Authority angewiesen, im Namen des Unterhaltsberechtigten ein Gerichtsverfahren einzuleiten, fordert sie den Unterhaltspflichtigen auf, die Zahlung direkt an den Unterhaltsberechtigten zu leisten. Weigert sich der Unterhaltspflichtige zu zahlen, wird die Angelegenheit vor Gericht gebracht.

In diesem Fall beantragt die Central Authority vor Gericht, die erforderliche Verfügung zu erlassen, damit das Bankkonto des Unterhaltspflichtigen gepfändet und das Geld dem Unterhaltsberechtigten überwiesen werden kann.

10 Wie kann ein nicht freiwillig zahlender Schuldner zur Zahlung des Unterhalts gezwungen werden?

Die Central Authority macht von allen Rechtsbehelfen Gebrauch, die nach maltesischem Recht verfügbar sind. Insbesondere sendet die Central Authority zuerst ein Schreiben, in dem sie die Einleitung eines Gerichtsverfahrens gegen den Unterhaltspflichtigen ankündigt. Reagiert der Unterhaltspflichtige nicht auf dieses Schreiben, fordert die Central Authority ihn auf, eine eidesstattliche Erklärung abzugeben. Die Angelegenheit wird dann der maltesischen Polizei übergeben, die strafrechtlich gegen den Unterhaltspflichtigen vorgeht.

Bei Bedarf unterstützt die Central Authority den Antragsteller, damit Anwälte (vom Amt für Prozesskostenhilfe oder von der Central Authority) ein Zivilverfahren gegen den Unterhaltspflichtigen anstrengen und Zahlungsrückstände beglichen werden. Verfügt der Unterhaltspflichtige über ein Einkommen, kann beim Gericht beantragt werden, einen Teil dieses Einkommens zu pfänden und direkt an den Unterhaltsberechtigen zu überweisen. Hat der Unterhaltspflichtige kein Einkommen, aber Vermögenswerte, kann das Gericht diese Vermögenswerte veräußern und das Geld an die Central Authority überweisen. Diese lässt es dann dem Unterhaltsberechtigten zukommen.

11 Welchen Beschränkungen unterliegt die Vollstreckung, insbesondere in Bezug auf den Schuldnerschutz und die Verjährungs- oder Ausschlussfristen?

Die Ausschlussfrist bei Strafverfahren nach unterlassenen Unterhaltszahlungen liegt bei sechs (6) Monaten. Ein Strafverfahren kann nicht mehr angestrengt werden, wenn der Unterhaltsberechtigter es versäumt, innerhalb von 6 Monaten ab dem Tag, an dem der Unterhalt fällig gewesen wäre, Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

Artikel 2156 Zivilgesetzbuch bestimmt, dass Ansprüche auf Unterhaltszahlungen nach 5 Jahren verjähren.

12 Helfen Organisationen oder Verwaltungsbehörden bei der Eintreibung von Unterhaltsforderungen?

Die Central Authority unterstützt:

a. Unterhaltsberechtigte, die außerhalb von Malta leben und einen Unterhaltspflichtigen in Malta verklagen müssen. Sie hilft bei der Suche nach dem Unterhaltspflichtigen und leitet ein Verfahren gegen ihn in die Wege (Anträge dieser Art werden als „eingehende Vorgänge“ behandelt);

b. Unterhaltsberechtigte, die in Malta leben und einen Unterhaltspflichtigen verklagen müssen, der außerhalb Maltas lebt. Sie übermittelt einen Antrag an eine andere Zentrale Behörde, damit diese nach dem Unterhaltspflichtigen sucht und ein Verfahren gegen ihn anstrengt.

13 Können staatliche Stellen oder private Organisationen einen Teil der Unterhaltsleistung oder die gesamte Unterhaltsleistung vorstrecken, wenn der Schuldner nicht zahlt?

Nein, das ist nicht möglich.

14 Was geschieht, wenn der Unterhaltsschuldner im Ausland wohnt?

14.1 Kann der Unterhaltsgläubiger die Hilfe einer staatlichen Stelle oder einer privaten Organisation in seinem Wohnsitzmitgliedstaat in Anspruch nehmen?

Lebt der Unterhaltsberechtigte in Malta und der Unterhaltspflichtige in einem anderen Mitgliedstaat, kann der Unterhaltsberechtigte bei der Central Authority eine Zusammenarbeit mit der Zentralen Behörde des anderen Mitgliedstaats beantragen, damit der Unterhaltspflichtige ausfindig gemacht, kontaktiert und über seine Verpflichtung zur Unterhaltszahlung informiert wird.

Ist die Höhe der Unterhaltszahlungen noch nicht festgesetzt, nimmt die Central Authority Kontakt mit der Zentralen Behörde im anderen Mitgliedstaat auf, damit die Gerichte oder Verwaltungsbehörden dieses Mitgliedstaats einen Beschluss erlassen, in dem die Höhe der vom Unterhaltspflichtigen zu leistenden Unterhaltszahlungen bestimmt wird.

Anschließend arbeitet die Central Authority weiter mit der anderen Zentralen Behörde zusammen, um zu erfahren, wie die Durchsetzung des Unterhaltsbeschlusses am besten gewährleistet werden kann, wenn der Unterhaltspflichtige nicht freiwillig kooperiert.

14.2 Wenn ja, wie kann diese Stelle oder Organisation kontaktiert werden?

Die Kontaktdaten der Central Authority sind im Europäischen Gerichtsatlas des Europäischen Justizportals zu finden.

15 Was geschieht, wenn der Unterhaltsgläubiger im Ausland wohnt?

15.1 Kann der Unterhaltsgläubiger die Hilfe einer staatlichen Stelle oder einer privaten Organisation im Wohnsitzmitgliedstaat des Schuldners in Anspruch nehmen?

In grenzübergreifenden Unterhaltsfällen unterstützt die Central Authority den Unterhaltsberechtigten aus dem Ausland dabei, seinen Anspruch auf Unterhalt durchzusetzen. Die Central Authority vertritt den Unterhaltsberechtigten vor allen anderen Verwaltungsbehörden oder vor Gericht, je nach Fall. Bevor sie ein Verfahren in die Wege leitet, benötigt die Central Authority vom Unterhaltsberechtigten alle notwendigen ausgefüllten Formulare und ggf. eine besondere Vollmacht.

Wenn der Unterhaltsberechtigte vom Unterhaltspflichtigen Ehegattenunterhalt fordert, erhält er vor Gericht Prozesskostenhilfe, sofern er die Voraussetzungen für Prozesskostenhilfe erfüllt, die auch ein in Malta lebender Unterhaltsberechtigter erfüllen müsste.

15.2 Wenn ja, wie kann diese Stelle oder Organisation kontaktiert werden und welche Hilfe kann der Unterhaltsgläubiger bekommen?

Die Kontaktdaten der Central Authority sind im Europäischen Gerichtsatlas des Europäischen Justizportals zu finden. Die Central Authority übernimmt die Aufgaben, die unter Frage 19 Buchstabe i) und j) eingehender beschrieben werden. Im Wesentlichen handelt es sich dabei darum, den Unterhaltspflichtigen ausfindig zu machen, sicherzustellen, dass ein vollstreckbarer Beschluss gegen den Unterhaltspflichtigen vorliegt (und wenn nicht, den Unterhaltungsberechtigten dabei zu unterstützen, einen solchen Beschluss zu erwirken) und dem Unterhaltsberechtigten bei der Vollstreckung dieses Beschlusses behilflich zu sein.

16 Gilt für diesen Mitgliedstaat das Haager Protokoll von 2007?

Ja, für Malta gilt das Haager Protokoll von 2007.

17 Wenn das Haager Protokoll von 2007 nicht für diesen Mitgliedstaat gilt, welches Recht gilt dann für den Unterhaltsanspruch nach Maßgabe des Internationalen Privatrechts? Wie lauten die entsprechenden Bestimmungen des Internationalen Privatrechts?

Nicht zutreffend.

18 Welche Regeln gelten für den Zugang zum Recht bei grenzübergreifenden Streitsachen innerhalb der EU (entsprechend der Systematik von Kapitel V der Unterhaltsverordnung)?

Die Central Authority bietet Personen, die sich zwecks grenzübergreifenden Unterhaltsfällen an sie wenden, kostenlose Beratung. Wird der Antrag von einer Person gestellt, die im Ausland lebt, stellt die Central Authority sicher, dass diese die notwendige Unterstützung erhält, die von der Art des Falls abhängt. Bei Unterhaltsansprüchen von Ehegatten bietet die Central Authority dem Antragsteller Beratung und allgemeine Orientierungshilfen.

Geht es um Unterhaltsansprüche von Kindern, gewährleistet die Central Authority, dass das Gerichtsverfahren gegen den Unterhaltspflichtigen kostenfrei eingeleitet wird.

Wendet sich ein in Malta lebender Unterhaltsberechtigter, der Unterhaltsansprüche gegen einen im Ausland lebenden Unterhaltspflichtigen durchsetzen möchte, an die Central Authority, unterstützt diese ihn dabei, die Sache vor Gericht zu bringen. Außerdem bleibt die Central Authority in Kontakt mit der zuständigen Zentralen Behörde im Ausland, um Informationen über den Ausgang des Verfahrens zu erhalten und die Möglichkeiten zu erläutern, bereits fällige Unterhaltszahlungen einzufordern.

19 Welche Maßnahmen hat der Mitgliedstaat ergriffen, um sicherzustellen, dass die Zentralen Behörden die in Artikel 51 der Unterhaltsverordnung beschriebenen Aufgaben erfüllen?

Für jeden Fall wird ein Sachbearbeiter benannt, der dafür sorgt, dass die Central Authority Anträge übermittelt, Anträge entgegennimmt, den Kontakt zum Unterhaltspflichtigen aufrechterhält, sich über den aktuellen Stand des Antrags des Unterhaltsberechtigten informiert und die Zentrale Behörde im Ausland über die Entwicklungen im Fall auf dem Laufenden hält. Der Sachbearbeiter wird von Anwälten unterstützt, die über langjährige Erfahrungen mit Familien- und Verwaltungsverfahren verfügen.

Bei ausgehenden Fällen kommuniziert der Sachbearbeiter direkt mit dem Ansprechpartner in Malta und der Zentralen Behörde im Ausland. Die Kommunikation erfolgt üblicherweise per E-Mail und/oder Post. In bestimmten Situationen telefoniert der Sachbearbeiter auch mit der Zentralen Behörde im Ausland oder dem Antragsteller, der die Central Authority in Malta um Unterstützung ersucht hat. Bei eingehenden Fällen bemüht sich die Central Authority darum, den Antragsteller in die gesamte Korrespondenz mit der anderen Zentralen Behörde einzubeziehen.

Unter den untengenannten Umständen werden u. a. folgende Maßnahmen ergriffen:

a) Gewährung oder Erleichterung der Gewährung von Prozesskostenhilfe: Je nach den Umständen des konkreten Falls kann die Central Authority, sofern notwendig, einen Anwalt beauftragen, den Antragsteller zu vertreten. Sie kann auch verfügen, dass der Antragsteller im Rahmen der Prozesskostenhilfe Unterstützung von einem Anwalt oder einem anderen Juristen erhält.

b) Hilfe bei der Feststellung des Aufenthaltsorts des Unterhaltspflichtigen oder Unterhaltsberechtigten, insbesondere gemäß Artikel 61, 62 und 63 der Verordnung: Unter diesen Umständen führt die Central Authority zunächst eine Suche in öffentlichen Datenbanken durch, um die Meldeadresse und die Kontaktdaten dieser Person zu ermitteln. Erhält die Central Authority weitere Anhaltspunkte, führt sie entsprechende Recherchen durch und wendet sich an andere Behörden, um Informationen über die Vermögenswerte des Unterhaltspflichtigen zu erlangen.

c) Erleichterung der Erlangung einschlägiger Informationen über das Einkommen und ggf. das Vermögen des Unterhaltspflichtigen oder Unterhaltsberechtigten, einschließlich des Standorts der Vermögenswerte, insbesondere gemäß Artikel 61, 62 und 63 der Verordnung: Die Central Authority kontaktiert das nationale Arbeitsamt und bringt in Erfahrung, ob die betreffende Person aktuell beschäftigt ist oder nicht. Wird ein Gerichtsverfahren gegen den Unterhaltspflichtigen eingeleitet, weist die Central Authority den Anwalt, der den Unterhaltsberechtigten vertritt, an, vor Gericht zu beantragen, andere Einrichtungen zu kontaktieren, z. B. das Finanzamt, die Verkehrsbehörde, lokale Banken oder andere relevante Institutionen, um Kenntnis über die Einnahmen und Vermögenswerte des Unterhaltspflichtigen zu erlangen.

d) Förderung einer gütlichen Einigung über freiwillige Unterhaltszahlungen, wenn angebracht durch Mediation, Schlichtung oder ähnliche Mittel: Bevor ein Gerichtsverfahren gleich welcher Art eingeleitet wird, kontaktiert die Central Authority den Unterhaltspflichtigen und bemüht sich um eine gütliche Einigung. Dabei erklärt sie, warum dies stets im Interesse aller Beteiligten ist. Stehen die Chancen auf ein erfolgreiches Mediationsverfahren gut, übergibt die Central Authority die Angelegenheit einem professionellen Mediator. Besteht jedoch keine Aussicht darauf, dass die Beteiligten die Streitigkeiten einvernehmlich beilegen, wird ein Gerichtsverfahren eingeleitet.

e) Erleichterung der Vollstreckung von Unterhaltsbeschlüssen einschließlich der Zahlungsrückstände: Die Central Authority kann Verfahren gegen den Unterhaltspflichtigen einleiten oder deren Einleitung vorschlagen, damit das Gericht etwaige Vermögenswerte des Unterhaltspflichtigen liquidiert oder eine Verfügung erlässt, um einen Teil seines Einkommens zu pfänden.

f) Erleichterung der Beitreibung und zügigen Überweisung von Unterhaltszahlungen: Die Central Authority leitet ein Gerichtsverfahren ein und lässt gerichtlich anordnen, dass der Unterhaltspflichtige die Zahlungen direkt an den Unterhaltsberechtigten leisten muss. Leistet der Unterhaltspflichtige diese Zahlungen nicht, erwirkt die Central Authority im Fall des Kindesunterhalts vor Gericht eine Verfügung, damit die Vermögenswerte des Unterhaltspflichtigen gepfändet und die Erlöse dem Unterhaltsberechtigten übermittelt werden. Bei Ehegattenunterhalt unterstützt die Central Authority den Antragsteller über private Anwälte oder durch Prozesskostenhilfe.

g) Erleichterung der Beweiserhebung, sei es durch Urkunden oder durch andere Beweismittel, unbeschadet der Verordnung (EG) Nr. 1206/2001: Sind die notwendigen Nachweise oder Informationen frei zugänglich, holt die Central Authority diese Informationen ein und stellt sie dem Unterhaltsberechtigten zur Verfügung. Handelt es sich um nicht öffentlich zugängliche Informationen, stellt sie einen entsprechenden Antrag an die jeweilige Behörde, die über die Informationen verfügt. Kann auf die Informationen nicht zugegriffen werden, kann die Central Authority je nach Fall bei Gericht eine Anordnung der Freigabe der Informationen beantragen.

h) Hilfe bei der Feststellung der Abstammung, wenn dies zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen notwendig ist: Die Central Authority führt den Antragsteller durch das Verfahren zur Feststellung der Abstammung. Sie stellt ihm ggf. Informationen über private Dienstleistungen bereit (insbesondere im Zusammenhang mit DNA-Tests), die für das Verfahren benötigt werden.

Sofern erforderlich, hilft die Central Authority einem Antragsteller aus dem Ausland, einen Vertreter in Malta zu finden. Alternativ muss die Frage der Abstammung u. U. vor Gericht geklärt werden. Die Central Authority stellt dabei lediglich sicher, dass die Sache vor Gericht gebracht wird, damit dieses in der Angelegenheit entscheidet.

i) Einleitung oder Erleichterung der Einleitung von Verfahren zur Erwirkung notwendiger vorläufiger Maßnahmen, die auf das betreffende Hoheitsgebiet beschränkt sind und auf die Absicherung des Erfolgs eines anhängigen Unterhaltsantrags abzielen: Verdächtigt die Central Authority den Unterhaltspflichtigen, Maßnahmen zu ergreifen, um seine wirtschaftliche Lage zu verschlechtern, erwirkt sie die notwendigen gerichtlichen Verfügungen, damit der Unterhaltspflichtige davon abgehalten wird, sein Vermögen zum Nachteil des Unterhaltsberechtigten beiseiteschafft.

j) Erleichterung der Zustellung von Schriftstücken, unbeschadet der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007: Sind weitere Informationen über den Unterhaltspflichtigen erforderlich und sind diese frei zugänglich, weist die Central Authority ihre Mitarbeiter an, diese Informationen zu beschaffen. Die Informationen können sowohl von privaten als auch von öffentlichen Einrichtungen eingeholt werden.

Sofern notwendig, arbeitet die Central Authority mit den gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 benannten Übermittlungsstellen und Empfangsstellen zusammen, damit bestimmte Schriftstücke ordnungsgemäß zugestellt werden.

 

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Letzte Aktualisierung: 16/12/2020

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