Inhalt bereitgestellt von
Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)
Informationen nach Regionen suchen
Die Rechtsnachfolge von Todes wegen begründet nach englischem Recht keine dinglichen Rechte.
Entfällt.
Entfällt.
Entfällt.
Die landessprachliche Fassung dieser Seite wird von der entsprechenden EJN-Kontaktstelle verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Weder das Europäische Justizielle Netz (EJN) noch die Europäische Kommission übernimmt Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.