Anpassung dinglicher Rechte

Rumänien
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1 Welches sind die dinglichen Rechte, die durch eine Rechtsnachfolge von Todes wegen in dem betreffenden Mitgliedstaat begründet werden könnten?

Neben dem Eigentumsrecht oder einem Anteil an einem Eigentumsrecht können folgende dingliche Rechte durch eine Rechtsnachfolge von Todes wegen erworben werden:

1. das Nießbrauchsrecht,

2. das Nutzungsrecht,

3. das Wohnrecht,

4. das Erbbaurecht,

5. Grunddienstbarkeiten.

Das rumänische Recht gestattet gesetzlichen Erben nicht, im Kontext einer Rechtsnachfolge von Todes wegen zwischen einem Anteil an dem Nachlass, auf den sie Anspruch hätten, und dem Nießbrauchsrecht am Nachlass zu wählen. In Anbetracht dessen, dass Nießbrauchs-, Nutzungs- und Wohnrechte, die einer natürlichen Person zugutekommen, höchstens lebenslang gelten und mit dem Tod der berechtigten Person erlöschen, können diese Rechte nicht gesetzlich vererbt werden, sondern werden nur auf der Grundlage einer Verfügung von Todes wegen gewährt. Hinsichtlich der Ausübung dieser Rechte als auch anderer dinglicher Rechte kann der Erblasser gewisse Beschränkungen auferlegen.

War die verstorbene Person Inhaber einer dinglichen Sicherheitsleistung (Hypothek auf beweglichem oder unbeweglichem Vermögen, Pfand usw.), wird dieses Recht zusammen mit der besicherten Forderung bei einer Rechtsnachfolge von Todes wegen übertragen.

Eine besondere Situation entsteht dann, wenn der überlebende Ehegatte kein dingliches Recht zur Nutzung einer Wohnung besitzt. Nach der Eröffnung des Nachlassverfahrens erhält die betreffende Person, sofern die fragliche Wohnung Teil des Nachlassvermögens ist, ein gesetzliches Wohnrecht an der Wohnung, die sie mit der verstorbenen Person bewohnt hat; allerdings können andere Rechtsnachfolger unter bestimmen Umständen eine Einschränkung des Wohnrechts oder einen Wohnungswechsel fordern. Das unter diesen Bedingungen erworbene Wohnrecht darf vom überlebenden Ehegatten nicht zur Erzielung eines finanziellen Gewinns genutzt werden, da er beispielsweise nicht berechtigt ist, die Wohnung zu vermieten. Das Wohnrecht erlischt durch Teilung, frühestens aber ein Jahr nach dem Tag der Eröffnung des Nachlassverfahrens. Bei einer erneuten Heirat des überlebenden Ehegatten erlischt dieses Recht jedoch bereits vor Ablauf des Jahres.

2 Werden die Rechte an beweglichen und unbeweglichen Sachen in ein Register eingetragen und wenn ja, ist die Eintragung obligatorisch? Um welches oder welche Register handelt es sich und welches sind die Voraussetzungen und Verfahren für ihre Eintragung?

Im Allgemeinen wird die Übertragung im Wege der Rechtsnachfolge ab dem Tag der Eröffnung des Nachlassverfahrens allein durch den Tod des Rechteinhabers voll wirksam und bedarf keiner Registereintragung.

Nach dem rumänischen Bürgerlichen Gesetzbuch erfolgt die Veröffentlichung im Grundbuch (cartea funciară), im elektronischen Archiv für Sicherungsrechte an beweglichem Vermögen (Arhiva Electronică de Garanții Reale Mobiliare), im Handelsregister und in anderen gesetzlich vorgesehenen Formen der Bekanntmachung. Derzeit begründet die Eintragung in einem Register im Allgemeinen kein Recht, sondern stellt die Bekanntmachung und Durchsetzbarkeit der eingetragenen Rechte sicher.

Mit der Grundbucheintragung dinglicher Rechte an Liegenschaften wird ein Recht begründet, allerdings erst nach dem Abschluss der Katastervorgänge jeder verwaltungstechnischen bzw. territorialen Einheit sowie nach der auf Antrag oder von Amts wegen erfolgten Öffnung der Liegenschaftskataster für die betreffenden Liegenschaften. Nichtsdestotrotz werden auch in einem solchen Fall dingliche Rechte ohne Grundbucheintragung erworben, wenn sie sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch aus einer Rechtsnachfolge von Todes wegen herleiten. Eine Grundbucheintragung ist jedoch erforderlich, bevor der Rechtsnachfolger im Hinblick auf Verkauf, Schenkung oder Aufnahme einer Hypothek usw. ein Recht auf Verfügungen unter Lebenden erhält.

Dingliche Rechte werden zu Publizitätszwecken in anderen Registern eingetragen, wenn das übertragene Recht ebenfalls eingetragen war (wenn beispielsweise eine besicherte Forderung durch Rechtsnachfolge von Todes wegen übertragen wurde, erfolgt eine Eintragung im elektronischen Archiv für Sicherungsrechte an beweglichen Sachen).

Die Registereintragung erfolgt auf der Grundlage der Unterlagen, die den Status des Rechtsnachfolgers belegen (Erbschein, Gerichtsbeschluss); gegebenenfalls werden die Rechte und die Vermögensgegenstände des Nachlasses ebenfalls eingetragen.

3 Welche Auswirkungen hat die Eintragung dinglicher Rechte?

Die Eintragung in Registern dient Publizitätszwecken, um die Durchsetzbarkeit dieser Rechte gegenüber Dritten zu gewährleisten. Was die Auswirkungen der Eintragung von im Wege einer Rechtsnachfolge von Todes wegen erworbenen dinglichen Rechten an Liegenschaften im Grundbuch betrifft, wird auf die vorstehende Antwort verwiesen.

4 Gibt es für die Anpassung eines dinglichen Rechts, das einer Person nach dem auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anwendbaren Recht zusteht, spezielle Vorschriften und Verfahren für den Fall, dass das Recht des Mitgliedstaats, in dem das dingliche Recht geltend gemacht wird, ein solches Recht nicht kennt?

Den Rechtsvorschriften entsprechend (Gesetz Nr. 206/2016) sind Anträge auf die Anpassung dinglicher Rechte nach Artikel 31 der genannten Verordnung Sache der Gerichte.

Letzte Aktualisierung: 01/08/2023

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