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Es gibt im kroatischen Recht keine besonderen Regelungen, welche aus wirtschaftlichen, familiären oder sozialen Erwägungen Beschränkungen vorsehen, die die Rechtsnachfolge von Todes wegen in Bezug auf in Kroatien belegene unbewegliche Sachen, Unternehmen oder andere besondere Arten von Vermögenswerten betreffen oder berühren.
Siehe Antwort auf Frage 1.
Siehe Antwort auf Frage 1.
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