Beschränkungen bei der Rechtsnachfolge von Todes wegen – besondere Regelungen

Zypern
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1 Gibt es in dem betreffenden nationalen Recht besondere Regelungen, welche aus wirtschaftlichen, familiären oder sozialen Erwägungen Beschränkungen vorsehen, die die Rechtsnachfolge von Todes wegen in Bezug auf in diesem Mitgliedstaat belegene unbewegliche Sachen, Unternehmen oder andere besondere Arten von Vermögenswerten betreffen oder berühren?

Es gibt in Zypern keine derartigen besonderen Regelungen. Zum Schutz der gesetzlichen Erben ist aber gesetzlich geregelt, dass über den sogenannten „Pflichtteil“ der Erben am Nachlass nicht testamentarisch verfügt werden kann.

2 Gelten diese besonderen Regelungen für die Rechtsnachfolge von Todes wegen nach dem Recht des betreffenden Mitgliedstaats für die genannten Vermögenswerte unabhängig von dem auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwendenden Recht?

Siehe Antwort auf Frage 1.

Auf unbewegliche Sachen finden die Regelungen des Testaments- und Erbgesetzes, Kapitel 195, in geänderter Fassung Anwendung.

3 Sind in dem betreffenden nationalen Recht besondere Verfahren vorgesehen, um die Einhaltung dieser Regelungen zu gewährleisten?

Es gibt keine besonderen Verfahren, um die Einhaltung der Regelungen zu gewährleisten. In allen Fällen sind die gleichen Verfahren anzuwenden.

Letzte Aktualisierung: 19/02/2024

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