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Es gibt in Zypern keine derartigen besonderen Regelungen. Zum Schutz der gesetzlichen Erben ist aber gesetzlich geregelt, dass über den sogenannten „Pflichtteil“ der Erben am Nachlass nicht testamentarisch verfügt werden kann.
Siehe Antwort auf Frage 1.
Auf unbewegliche Sachen finden die Regelungen des Testaments- und Erbgesetzes, Kapitel 195, in geänderter Fassung Anwendung.
Es gibt keine besonderen Verfahren, um die Einhaltung der Regelungen zu gewährleisten. In allen Fällen sind die gleichen Verfahren anzuwenden.
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