Das Europäische Justizielle Netz für Zivil- und Handelssachen hat eine Reihe von Informationsblättern zu besonderen Regelungen im Recht der Mitgliedstaaten zusammengestellt, die Beschränkungen bei der Rechtsnachfolge von Todes wegen vorsehen. Sie betreffen üblicherweise folgende Arten von Vermögenswerten:
- bestimmte unbewegliche Sachen (Immobilien)
- bestimmte Arten von Unternehmen
- sonstige besondere Arten von Vermögenswerten.
Den Beschränkungen bei den genannten Vermögenswerten liegen wirtschaftliche, familiäre oder soziale Erwägungen zugrunde.
Sie gelten unabhängig von dem auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwendenden Recht, wenn das nationale Recht eine solche Beschränkung vorsieht.
Näheres zu den nationalen Regelungen, die die Rechtsnachfolge von Todes wegen in Bezug auf bestimmte Vermögenwerte beschränken oder Auswirkungen auf sie haben, erfahren Sie durch Anklicken der entsprechenden Flagge auf dieser Seite.
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