- Für welche Art von Straftat kann ich eine Entschädigung erhalten?
- Für welche Art von Verletzung kann ich eine Entschädigung erhalten?
- Kann ich eine Entschädigung erhalten, wenn ich ein/e Angehörige/r eines infolge einer Straftat verstorbenen Opfers oder ihm gegenüber unterhaltsberechtigt bin? Welche Angehörigen oder Unterhaltsberechtigten können eine Entschädigung erhalten?
- Kann ich eine Entschädigung erhalten, wenn ich ein/e Angehörige/r eines überlebenden Opfers oder ihm gegenüber unterhaltsberechtigt bin? Welche Angehörigen oder Unterhaltsberechtigten können in diesem Fall eine Entschädigung erhalten?
- Kann ich eine Entschädigung erhalten, wenn ich kein/e Staatsangehörige/r eines EU-Landes bin?
- Kann ich eine Entschädigung von diesem Land erhalten, wenn ich in diesem Land meinen Wohnsitz habe oder seine Staatsangehörigkeit besitze, selbst wenn die Straftat in einem anderen EU-Land begangen wurde? Könnte ich stattdessen in diesem Land eine Entschädigung beantragen, und nicht in dem Land, in dem die Straftat begangen wurde? Falls ja, unter welchen Bedingungen?
- Muss ich die Straftat zuerst bei der Polizei anzeigen, um eine Entschädigung beanspruchen zu können?
- Muss ich das Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen oder des Strafverfahrens abwarten, bevor ich einen Antrag einreichen kann?
- Muss ich zuerst den Straftäter auf Entschädigung verklagen – sofern dieser ermittelt wurde?
- Habe ich Anspruch auf Entschädigung, auch wenn der Straftäter nicht ermittelt oder verurteilt wurde?
- Muss ich für meinen Entschädigungsantrag eine bestimmte Frist einhalten?
- Welche Schäden und Ausgaben fallen unter die Entschädigung?
- Wird die Entschädigung als Einmalzahlung oder in monatlichen Teilzahlungen geleistet?
- In welcher Weise könnten sich mein Verhalten bei der Straftat, meine Vorstrafen oder meine mangelnde Zusammenarbeit während des Entschädigungsverfahrens auf meine Chancen auf eine Entschädigung und/oder die Höhe einer Entschädigung auswirken?
- Auf welche Weise könnte sich meine finanzielle Situation auf meine Chancen auf Entschädigung und/oder deren Höhe auswirken?
- Könnten sich andere Kriterien auf meine Chancen auf Entschädigung und/oder deren Höhe auswirken?
- Wie wird die Entschädigung berechnet?
- Gibt es einen Mindest- und/oder Höchstbetrag?
- Muss ich den Betrag im Antragsformular angeben? Falls ja, wo finde ich Anweisungen zur Berechnung der Entschädigung oder zu anderen Aspekten?
- Wird eine Entschädigung für mir entstandene Verluste aus anderen Quellen (aus einer Arbeitgeberversicherung oder privaten Versicherung) von der Entschädigung, die die Behörde/Stelle zahlt, abgezogen?
- Kann ich einen Vorschuss auf die Entschädigung erhalten? Falls ja, unter welchen Bedingungen?
- Kann ich eine ergänzende oder zusätzliche Entschädigung nach der Entscheidung in der Hauptsache erhalten (nachdem sich z. B. die Umstände geändert haben oder der Gesundheitszustand verschlechtert hat usw.)?
- Welche Begleitunterlagen sollte ich meinem Antrag beifügen?
- Fallen Verwaltungs- oder andere Gebühren bei der Einreichung und für die Bearbeitung des Antrags an?
- Welche Behörde entscheidet über Anträge auf Entschädigung (in nationalen Fällen)?
- Wohin muss ich meinen Antrag schicken (in nationalen Fällen)?
- Muss ich während des Verfahrens anwesend sein und/oder wenn über meinen Antrag entschieden wird?
- Wie lange dauert es (etwa), bis eine Entscheidung über meinen Antrag auf Entschädigung durch eine Behörde ergeht?
- Wie kann ich Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen, wenn ich mit der Entscheidung der Behörde nicht einverstanden bin?
- Wo finde ich die erforderlichen Formulare und andere Informationen darüber, wie ich einen Antrag auf Entschädigung stellen kann?
- Gibt es eine spezielle Hotline oder eine Website, wo ich mich informieren kann?
- Kann ich einen Rechtsbeistand (Unterstützung durch einen Rechtsanwalt) für die Ausarbeitung des Antrags erhalten?
Für welche Art von Straftat kann ich eine Entschädigung erhalten?
Der Staat leistet Entschädigung und Schadensersatz bei Verstößen gegen das dänische Strafgesetzbuch oder das „Gesetz über den Aufenthalt, das Verbot des Aufenthalts und Ausweisung“, die einen Personenschaden oder Todesfall zur Folge haben. Grundlage hierfür ist das Opferentschädigungsgesetz. Verstöße gegen besondere Rechtsvorschriften, etwa gegen das Straßenverkehrsgesetz, das Militärstrafrecht oder Rechtsverordnungen, begründen keine Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz. Der dänische Opferentschädigungsrat beurteilt im Rahmen einer unabhängigen Prüfung, ob ein Vorfall unter das Opferentschädigungsgesetz fällt. In der Regel orientiert er sich dabei jedoch an der Beurteilung des Vorfalls durch die Polizei. Entschädigung oder Schadensersatz werden nicht gewährt, wenn die Handlung nicht strafbar ist, weil sie beispielsweise aus Notwehr, in einer Notstandslage („jus necessitatis“) oder im Einvernehmen begangen wurde.
Für welche Art von Verletzung kann ich eine Entschädigung erhalten?
Das Gesetz bezieht sich hauptsächlich auf Personenschäden. Sachschäden werden nur in begrenztem Umfang entschädigt. Unter Personenschäden sind sowohl körperliche als auch psychische Schäden zu verstehen.
Generell erhält nur der selbst unmittelbar von der Straftat betroffene Antragsteller eine Entschädigung. Unter Umständen haben Sie aber auch dann Anspruch auf Entschädigung und Schadensersatz nach dem Opferentschädigungsgesetz, wenn Ihnen zwar selbst kein Unrecht zugefügt wurde, Sie das fragliche Ereignis aber aus entsprechender Nähe miterlebt haben. Ferner können auch Angehörige Entschädigung für Bestattungskosten, Verlust des Hauptverdieners usw. erhalten (siehe unten).
Im Falle eines Personenschadens kann für Folgendes Entschädigung gewährt werden:
- Krankheitskosten
- Einkommensausfälle
- Schmerzen und Leid
- Dauerhafte Verletzungen
- Erwerbsunfähigkeit
- Immaterielle Schäden
- Schwere Körperverletzung
- Sonstige Schäden (z. B. verlängerte Ausbildungszeit oder Notwendigkeit besonderer Hilfsmittel)
- Rechtskosten
Bei Tod des Antragstellers kann für Folgendes Entschädigung geleistet werden:
- Bestattungskosten
- Ausfall des Hauptverdieners
- Übergangsentschädigung für den hinterbliebenen Ehe-/Lebenspartner
- Hinterbliebenenrente
Ist auch ein Sachschaden entstanden, kann für Kleidungsstücke und persönliche Gegenstände, die das Opfer zum Zeitpunkt der Schädigung anhatte bzw. mit sich führte, sowie für durch bestimmte verurteilte Personen – z. B. Strafgefangene – verursachte Sachschäden Entschädigung gezahlt werden.
Für Vermögensschäden (z. B. Betrugsschäden) besteht kein Entschädigungsanspruch. Auch für Entbehrung, betriebliche Verluste, entgangene Gewinne und Ähnliches wird keine Entschädigung geleistet.
Kann ich eine Entschädigung erhalten, wenn ich ein/e Angehörige/r eines infolge einer Straftat verstorbenen Opfers oder ihm gegenüber unterhaltsberechtigt bin? Welche Angehörigen oder Unterhaltsberechtigten können eine Entschädigung erhalten?
Ja. Wie bereits erwähnt, besteht im Falle des Todes des Geschädigten Anspruch auf Entschädigung und Schadensersatz.
Anspruch auf Entschädigung für Bestattungskosten hat die Person, die für die Bestattungskosten aufgekommen ist; dabei ist unerheblich, ob es sich dabei um einen Angehörigen des Verstorbenen handelt oder nicht.
Entschädigung für den Ausfall des Hauptverdieners steht dem Ehe- bzw. Lebenspartner und den hinterbliebenen Kindern des Verstorbenen zu, für die der Verstorbene als Hauptverdiener fungierte.
Hatte der Verstorbene keinen Ehe- bzw. Lebenspartner, kann einem anderen Hinterbliebenen in besonderen begründeten Fällen eine Übergangsentschädigung gewährt werden. Anspruchsberechtigt könnten zum Beispiel Geschwister sein, die seit vielen Jahren einen gemeinsamen Haushalt mit dem Verstorbenen führten.
Darüber hinaus können dem Verstorbenen besonders nahe stehende Hinterbliebene eine Beihilfe erhalten. Diese Leistung ist vorwiegend für den Ehepartner oder Lebenspartner, die minderjährigen Kinder und die Eltern des Verstorbenen vorgesehen.
Kann ich eine Entschädigung erhalten, wenn ich ein/e Angehörige/r eines überlebenden Opfers oder ihm gegenüber unterhaltsberechtigt bin? Welche Angehörigen oder Unterhaltsberechtigten können in diesem Fall eine Entschädigung erhalten?
Eltern können eine Erstattung der Kosten erhalten, die ihnen im Zusammenhang mit Besuchen bei ihrem verletzten Kind entstehen.
Es kann für die Genesung von Kindern und Jugendlichen sehr wichtig sein, dass Mutter oder Vater im Krankenhaus anwesend sind und in die Rehabilitation einbezogen werden. In diesen Sonderfällen können Mutter oder Vater einen vollständigen oder teilweisen Verdienstausgleich erhalten.
Kann ich eine Entschädigung erhalten, wenn ich kein/e Staatsangehörige/r eines EU-Landes bin?
Ja. Nach dem Opferentschädigungsgesetz müssen keine Bedingungen im Hinblick auf Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz erfüllt werden, um eine Entschädigung zu erhalten. Voraussetzung ist nur, dass sich die Straftat in Dänemark ereignet hat. Sind die übrigen gesetzlichen Bedingungen erfüllt, ist es unerheblich, ob der Antragsteller ein Ausländer mit Wohnsitz in Dänemark ist, ob er nur ein Tourist ist oder kurzzeitig auf dänischem Hoheitsgebiet lebt.
Kann ich eine Entschädigung von diesem Land erhalten, wenn ich in diesem Land meinen Wohnsitz habe oder seine Staatsangehörigkeit besitze, selbst wenn die Straftat in einem anderen EU-Land begangen wurde? Könnte ich stattdessen in diesem Land eine Entschädigung beantragen, und nicht in dem Land, in dem die Straftat begangen wurde? Falls ja, unter welchen Bedingungen?
Im Allgemeinen nein. In Ausnahmefällen besteht jedoch die Möglichkeit, auch dann eine Entschädigung vom dänischen Opferentschädigungsrat zu erhalten, wenn der Personenschaden durch eine im Ausland begangene Straftat verursacht wurde. Entschädigung wird nur geleistet, wenn dies angemessen ist. Diese Entschädigungsmöglichkeit soll nur in begrenztem Umfang und nur in besonders gerechtfertigten Sonderfällen zur Anwendung kommen.
In besonderen Fällen werden Verletzungen entschädigt, die durch eine außerhalb von Dänemark begangene Handlung verursacht wurden, sofern der Antragsteller seinen Wohnsitz in Dänemark hat, die dänische Staatsangehörigkeit besitzt oder zum Zeitpunkt der Straftat als Vertreter Dänemarks ins Ausland entsandt war. Anspruch auf Entschädigung und Schadenersatz besteht für Verletzungen, die bei einem tätlichen Angriff einer Person mit dänischer Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz in Dänemark auf eine andere Person mit dänischer Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz in Dänemark eintreten. Die Verletzung muss jedoch in einem geschlossenen dänischen Umfeld – zum Beispiel im Rahmen eines Schulausflugs – stattgefunden haben. Ein Entschädigungsanspruch besteht nicht, wenn Opfer und Täter nur zufällig Verbindungen zu Dänemark haben.
Entschädigung kann auch geleistet werden, wenn solche Handlungen gegen einen in Dänemark wohnhaften Antragsteller begangen werden, der sich geschäftlich im Ausland befindet. Dabei darf es sich nur um einen kurzfristigen beruflichen Auslandsaufenthalt handeln, bei dem nicht erwartet werden kann, dass vom Antragsteller oder seinem Arbeitgeber eine private Versicherung zur Deckung des Schadens abgeschlossen wurde. Die Verletzung muss während der Arbeitszeit stattgefunden haben.
Studienaufenthalte und Auslandspraktika gelten nicht als berufliche Tätigkeit.
Minderjährige Antragsteller, die aufgrund der beruflichen Tätigkeit ihrer Eltern im Ausland leben, können Entschädigung und Schadensersatz erhalten. In solchen Fällen wird die finanzielle Situation der Eltern besonders berücksichtigt.
Muss ich die Straftat zuerst bei der Polizei anzeigen, um eine Entschädigung beanspruchen zu können?
Ja. Grundvoraussetzung für den Erhalt einer staatlichen Entschädigung ist, dass die Straftat innerhalb von 72 Stunden bei der Polizei angezeigt wurde.
Mit der Anzeigeerstattung wird bei der Polizei ein Antrag auf Untersuchung des Falles gestellt. In schwerwiegenderen Fällen wird es selten notwendig sein, die Untersuchung des Falles ausdrücklich zu beantragen, in leichteren Fällen hingegen schon. Selbst wenn die Polizei vor Ort war und vielleicht auch mit dem Geschädigten gesprochen hat, ist somit nicht immer davon auszugehen, dass die Tat bereits angezeigt wurde.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann auf die Einhaltung der Anzeigefrist verzichtet werden. So verzichtet der dänische Opferentschädigungsrat fast immer auf die Erfordernis, die Straftat binnen 72 Stunden bei der Polizei anzuzeigen, wenn der Täter trotz verspäteter Anzeigeerstattung erfolgreich verhaftet und strafrechtlich verfolgt wird.
Nach dem Gesetz ist die Angst vor Vergeltungsmaßnahmen kein hinreichender Grund dafür, die 72-stündige Anzeigefrist zu versäumen.
Bei Vergewaltigung, Inzest, schwerem sexuellem Missbrauch von Kindern und bestimmten sexuellen Straftaten gegenüber Personen unter 18 Jahren wird die 72-Stunden-Frist aufgehoben. Die Gesetzesänderung bezieht sich nur auf die 72-Stunden-Frist, das heißt es wird auch diesen Fällen angenommen, dass die Straftat angezeigt werden muss. Die Aufhebung der Frist gilt für Verletzungen, die durch nach dem 1. April 2016 begangene Straftaten verursacht wurden.
Muss ich das Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen oder des Strafverfahrens abwarten, bevor ich einen Antrag einreichen kann?
Verwaltungsrechtliche Bearbeitung
Der Entschädigungsantrag ist bei der Polizeidienststelle des Polizeireviers einzureichen, in dem die Straftat zur Anzeige gebracht wurde. Die Polizei leitet den Antrag an den dänischen Opferentschädigungsrat weiter.
Ist der Fall noch bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht in Bearbeitung, leitet die Polizei den Antrag erst nach Abschluss des Falles an den dänischen Opferentschädigungsrat weiter. Unter bestimmten Umständen kann sich der dänische Opferentschädigungsrat jedoch auch schon vor Abschluss der Bearbeitung durch Polizei, Staatsanwaltschaft bzw. Gericht mit dem Fall befassen.
Dies kommt jedoch nur sehr selten und normalerweise nur im Zusammenhang mit besonders schweren Straftaten – in der Regel bei Tötungsdelikten – zum Tragen, wenn zum Wohl der Hinterbliebenen eine besondere Notwendigkeit besteht, schon vor Abschluss des Falles durch die Polizei bzw. das Gericht über den Entschädigungsantrag insgesamt oder einen Teil davon zu entscheiden.
Unabhängig von der Schwere des Falles darf sich der dänische Opferentschädigungsrat grundsätzlich nicht vor Abschluss des Falles durch die Polizei bzw. das Gericht mit der Sache befassen, wenn auch nur der geringste Zweifel daran besteht, dass eine Straftat begangen wurde, wenn objektive Straffreiheitsgründe vorliegen könnten oder wenn die Möglichkeit besteht, dass die Entschädigung wegen Eigenverschuldens des Antragstellers gekürzt wird.
Gerichtsverfahren
Der Entschädigungsanspruch ist während des Strafverfahrens vor Gericht geltend zu machen. In diesem Fall kann der Richter beschließen, die Begründetheit des Anspruchs zu prüfen, oder ihn zur Prüfung durch den dänischen Opferentschädigungsrat oder zur zivilrechtlichen Prüfung zurückzustellen. Hierbei kann eine Rolle spielen, ob der Täter den Anspruch zurückweist oder nicht.
Wurde der Anspruch im Rahmen des Strafverfahrens geprüft, kann der Antragsteller seinen Antrag auch an den dänischen Opferentschädigungsrat übermitteln.
Muss ich zuerst den Straftäter auf Entschädigung verklagen – sofern dieser ermittelt wurde?
Der dänische Opferentschädigungsrat gewährt keine Entschädigung, wenn der Täter den Schaden des Antragstellers erstattet oder wenn der Schaden durch eine Versicherung oder andere schadensersatzähnliche Leistungen abgedeckt ist. Der dänische Opferentschädigungsrat trifft seine Entscheidung nicht bevor geklärt ist, ob der Schaden aus einer anderen Quelle erstattet wird.
Es wird nicht verlangt, den Täter zuerst auf Entschädigung zu verklagen, und der Täter muss nicht ermittelt worden sein.
Habe ich Anspruch auf Entschädigung, auch wenn der Straftäter nicht ermittelt oder verurteilt wurde?
Ja. Eine staatliche Entschädigung kann auch dann gewährt werden, wenn eine Strafverfolgung nicht möglich ist, weil der Täter unbekannt ist oder nicht ergriffen wurde. Die übrigen gesetzlichen Bedingungen müssen jedoch erfüllt sein.
In solchen Fällen beurteilt der dänische Opferentschädigungsrat im Rahmen einer unabhängigen Prüfung, ob der Personenschaden infolge einer Straftat eingetreten ist.
Muss ich für meinen Entschädigungsantrag eine bestimmte Frist einhalten?
Der dänische Opferentschädigungsrat kann keine Anträge bearbeiten, die mehr als zwei Jahre nach dem Tatzeitpunkt eingereicht werden, sofern hierfür keine besonderen Gründe vorliegen. Ist in dem Fall ein Urteil ergangen, beginnt die Frist mit Abschluss der strafrechtlichen Verurteilung. Hat die Polizei den Fall untersucht und wurde anschließend kein Strafverfahren eingeleitet, beginnt die Frist mit dem Zeitpunkt, zu dem die Polizei die Einstellung der Ermittlungen beschließt.
Der dänische Opferentschädigungsrat kann einen Antrag auch dann nicht bearbeiten, wenn er sich zuvor bereits mit Schadensersatzansprüchen desselben Antragstellers in Bezug auf dieselbe Straftat befasst hat und der neue Antrag mehr als zwei Jahre nach dem Zeitpunkt gestellt wird, zu dem der Antragsteller von dem entsprechenden Anspruch Kenntnis erlangt hat bzw. hätte Kenntnis haben müssen, sofern hierfür keine besonderen Gründe vorliegen.
Die Polizei ist verpflichtet, den Antragsteller über die Möglichkeiten einer Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz zu beraten. Ist die Polizei dieser Verpflichtung nicht nachgekommen, sieht der dänische Opferentschädigungsrat normalerweise von der Zweijahresfrist ab.
War der Antragsteller zum Tatzeitpunkt minderjährig, wird der dänische Opferentschädigungsrat eher geneigt sein, die Frist nicht zu berücksichtigen.
Welche Schäden und Ausgaben fallen unter die Entschädigung?
- für Opfer einer Straftat:
- materielle (nicht-psychische) Schäden:
- Kosten für die medizinische Behandlung der Verletzung (ambulante und stationäre medizinische Behandlung, Rehabilitation) JA
- Mehrbedarf oder -kosten aufgrund der Verletzung (z. B. Pflege und Betreuung, vorübergehende und dauerhafte Behandlung, längerfristige Physiotherapie, Anpassung des Wohnraums, spezielle Hilfsmittel usw.) JA
- dauerhafte Verletzung (z. B. Invalidität oder andere bleibende Beeinträchtigungen) JA
- Einkommensausfälle während und nach der medizinischen Behandlung (inkl. entgangenes Einkommen und Erwerbsunfähigkeit oder verminderter Lebensunterhalt usw.) JA
- entgangene Möglichkeiten NEIN
- Ausgaben für Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit dem Ereignis, das zu dem Schaden führte, z. B. die Anwalts- und Gerichtskosten JA, in einigen Fällen In besonderen Fällen kann der dänische Opferentschädigungsrat entscheiden, dass der Antragsteller die Ausgaben, die ihm im Zusammenhang mit der Bearbeitung des Falles durch den Rat entstehen, ganz oder teilweise selbst zu tragen hat. Der Antragsteller muss grundsätzlich keine Rechtskosten zahlen, die im Zusammenhang mit der von der Polizei vorgetragenen Strafsache selbst entstehen.
- Entschädigung bei Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände JA Für Kleidungsstücke und persönliche Gegenstände, die das Opfer bei Eintreten des Personenschadens anhatte oder mit sich führte, wird Entschädigung geleistet.
- psychische (moralische) Schäden:
- Schmerzen und Leid des Opfers JA Siehe oben zu anderen entschädigungs-/erstattungsfähigen Schadenspositionen.
- materielle (nicht-psychische) Schäden:
- für berechtigte Personen oder Angehörige eines Opfers:
- materielle (nicht-psychische) Schäden:
- Bestattungskosten JA
- Kosten für die medizinische Behandlung (z. B. für die ambulante oder stationäre Behandlung, Rehabilitation eines Familienangehörigen) NEIN
- Entgangener Unterhalt oder entgangene Möglichkeiten JA/NEIN Entschädigung wird für den Ausfall des Hauptverdieners geleistet. Einzelheiten siehe oben.
- psychische Schäden:
- Schmerzen oder Leid von Angehörigen oder berechtigten Personen/Entschädigung der Hinterbliebenen bei Tod des Opfers NEIN/JA Angehörige und andere Personen haben keinen Anspruch auf Entschädigung für Schmerzen und Leid; es kann jedoch eine Übergangsentschädigung gewährt werden. Weitere Einzelheiten siehe oben.
- materielle (nicht-psychische) Schäden:
Wird die Entschädigung als Einmalzahlung oder in monatlichen Teilzahlungen geleistet?
Vom Opferentschädigungsrat gewährte Entschädigungen und Erstattungen werden etwa 14 Tage nach der Entscheidung des Rates ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt durch die Polizeidienststelle des Polizeireviers, in dem die Straftat zur Anzeige gebracht wurde.
Die in einer Einzelentscheidung bewilligten Anträge werden jeweils in einem Betrag ausgezahlt.
In welcher Weise könnten sich mein Verhalten bei der Straftat, meine Vorstrafen oder meine mangelnde Zusammenarbeit während des Entschädigungsverfahrens auf meine Chancen auf eine Entschädigung und/oder die Höhe einer Entschädigung auswirken?
Die allgemeinen Entschädigungsregelungen des dänischen Rechts gelten entsprechend für Anträge auf Entschädigung und Erstattung für die Opfer von Straftaten. Dies umfasst auch die Vorschriften über die Kürzung und Streichung von Entschädigungsleistungen aufgrund einer Mitverantwortung des Antragstellers für den Schaden oder wegen Akzeptanz eines Verletzungsrisikos. Eine solche Risikoakzeptanz könnte etwa bei Verletzungen im Zusammenhang mit Biker-/Bandenkonflikten vorliegen.
Trägt der Geschädigte nicht hinreichend zur Untersuchung des Falles bei, kann er sein Recht auf Entschädigung verwirken. Dies gilt zum Beispiel, wenn sich der Geschädigte weigert, bei der Polizei oder vor Gericht eine Erklärung abzugeben.
Die Entschädigung kann auch gekürzt oder gestrichen werden, wenn der Antragsteller seinen üblichen Schadensminderungspflichten nicht nachkommt. Demnach ist derjenige, der durch das Fehlverhalten eines anderen verletzt wird, verpflichtet, seinen durch die Verletzung entstandenen Schaden soweit wie möglich zu begrenzen.
Vorstrafen des Antragstellers werden bei der Antragsbearbeitung grundsätzlich nicht berücksichtigt. Der dänische Opferentschädigungsrat nimmt keine Einsicht in das Strafregister.
Es kann sich auf die Entschädigungsbewilligung auswirken, wenn der Antragsteller nicht auf die Aufforderung des dänischen Opferentschädigungsrates reagiert, Belegunterlagen zu der geltend gemachten Forderung einzureichen. Der Antragsteller ist verpflichtet, seine Ansprüche in zufriedenstellender Weise zu belegen.
Auf welche Weise könnte sich meine finanzielle Situation auf meine Chancen auf Entschädigung und/oder deren Höhe auswirken?
Ein Antrag kann vorrangig bearbeitet werden, wenn Sie zum Beispiel eine Vorladung des Gerichtsvollziehers erhalten haben, wenn Informationen über eine Zwangsvollstreckung vorliegen oder wenn Sie von der Bank wegen Nichtzahlung regelmäßiger Aufwendungen angeschrieben wurden.
Entschädigungsanträge wegen Einkommensausfällen werden vom dänischen Opferentschädigungsrat besonders berücksichtigt, da ihm bewusst ist, dass der Antragsteller einen Einkommensverlust erlitten hat.
Darüber hinaus werden Fälle jedoch nicht allein aufgrund der finanziellen Situation des Antragstellers vorrangig bearbeitet.
Die finanzielle Situation des Antragstellers hat keinen anderweitigen Einfluss auf die Chancen auf Entschädigung oder deren Höhe.
Könnten sich andere Kriterien auf meine Chancen auf Entschädigung und/oder deren Höhe auswirken?
Entschädigung oder Schadensersatz werden nicht gewährt, wenn der Täter dem Antragsteller Schadensersatz zahlt oder wenn der Schaden durch Versicherungsleistungen oder andere schadensersatzähnliche Leistungen abgedeckt ist.
Der Antragsteller muss die polizeilichen Ermittlungen so umfassend wie möglich und erforderlich unterstützt haben. Bewusstes Zurückhalten von Informationen oder eine ähnliche Weigerung, die Ermittlungen zu unterstützen, führt normalerweise dazu, dass die Entschädigung abgelehnt wird.
Voraussetzung für den Erhalt einer staatlichen Entschädigung ist zudem, dass der Antragsteller im Rahmen eines etwaigen Strafverfahrens Entschädigung vom Täter verlangt oder sich vor Gericht dazu geäußert hat.
Nach den allgemeinen Vorschriften des Deliktsrechts muss ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Straftat und dem Schaden bestehen.
Wie wird die Entschädigung berechnet?
Die Berechnung der Entschädigung erfolgt im Einklang mit dem einzelnen Antrag und auf Grundlage der beantragten Entschädigungssumme. Sofern Sie als Antragsteller Ihren Anspruch hinreichend belegt haben, wird die Entschädigung anhand des erlittenen Schadens berechnet. Der dänische Opferentschädigungsrat berechnet den Schaden bei jedem Entschädigungsantrag auf Grundlage der anwendbaren Vorschriften. (So werden zum Beispiel Einkommensausfälle als Differenz zwischen erwarteten Einnahmen und den im geltend gemachten Zeitraum tatsächlich erzielten Einnahmen berechnet.) Haben Sie Ihre Ansprüche nur teilweise belegt, werden nur die dokumentierten Beträge entschädigt. In manchen Fällen nimmt der dänische Opferentschädigungsrat zur Berechnung der Entschädigungssumme eine Schätzung vor, zum Beispiel wenn es Ihnen nicht möglich war, die beantragte Summe selbst zu berechnen.
Die Entschädigung wird anhand von Tarifsätzen berechnet. Bestimmte Tarifsätze werden am 1. Januar jedes Jahres angepasst. So beträgt unter anderem der Entschädigungssatz für Schmerzen oder Leiden 200 DKK pro Krankheitstag (2018). Bei dauerhaften Verletzungen werden Verletzungsgrade zugrunde gelegt; die Entschädigung wird pro Verletzungsgrad – d. h. mit 8790 DKK pro Grad (2018) – gezahlt. Entschädigungen wegen immaterieller Schäden und schwerer Körperverletzung richten sich nach Schwere und Art des Angriffs, dem das Opfer ausgesetzt war, wobei auch der jeweilige Straftatbestand berücksichtigt wird.
Gibt es einen Mindest- und/oder Höchstbetrag?
Die Gesamthöhe der Entschädigungs- und Erstattungsleistungen ist nicht begrenzt. Ein Mindestbetrag ist in Dänemark gegenwärtig nicht vorgesehen. Allerdings gelten für einige Schadenspositionen Höchstbeträge, die folgender Aufstellung zu entnehmen sind:
- Schmerzen und Leid – 76 500 DKK (2018)
- Dauerhafte Verletzungen – 879 000 DKK (2018)
- Erwerbsunfähigkeit – 9 227 500 DKK (2018)
- Übergangsentschädigung – 165 500 DKK (2018)
- Sachbeschädigung – 132 000 DKK (2018)
Bei dauerhafter Verletzung kann in Ausnahmefällen ein Satz von 120 Prozent zugrunde gelegt werden; der Höchstbetrag liegt dann bei 1 054 000 DKK (2018).
Muss ich den Betrag im Antragsformular angeben? Falls ja, wo finde ich Anweisungen zur Berechnung der Entschädigung oder zu anderen Aspekten?
Sie müssen keinen Gesamtbetrag für alle geltend gemachten Schäden berechnen. Sie sollten neben den einzelnen entschädigungsfähigen Schadenspositionen den Betrag angeben, für den Sie Entschädigung verlangen. Für den Erhalt einer Entschädigung wird jedoch nicht verlangt, dass Sie sämtliche geltend gemachten Schäden berechnen.
Auf der ersten Seite des Antragsformulars wird die Berechnung von Einkommensausfällen erläutert. Antragsteller und potenzielle Antragsteller können sich bei Fragen zur Berechnung und Dokumentation von Schadensersatzansprüchen jederzeit gerne an den Opferentschädigungsrat wenden. Sie erhalten auch Auskunft darüber, welche Faktoren bei den einzelnen geltend gemachten Schadenspositionen besonders relevant sind.
Die Entschädigungssumme für psychische Schäden muss nicht berechnet werden, da die Höhe des Schadensersatzes anhand von Tarifsätzen für das jeweilige Schadensausmaß berechnet wird.
Wird eine Entschädigung für mir entstandene Verluste aus anderen Quellen (aus einer Arbeitgeberversicherung oder privaten Versicherung) von der Entschädigung, die die Behörde/Stelle zahlt, abgezogen?
Der dänische Opferentschädigungsrat gewährt keine Entschädigung, wenn der Täter dem Antragsteller Schadensersatz leistet oder wenn der Schaden durch eine Versicherung oder schadensersatzähnliche Leistungen abgedeckt ist. Grundsätzlich ist die Frage also nicht, ob zum Beispiel eine Versicherungsleistung bei der Prüfung des Antrags durch den dänischen Opferentschädigungsrat abgezogen wird, sondern eher, welche Stelle die Entschädigung zahlen sollte. Stellt sich heraus, dass die Versicherungsgesellschaft eine Entschädigung abgelehnt hat, kann der Fall vom dänischen Opferentschädigungsrat geprüft werden.
Hat der Antragsteller eine private Unfallversicherung abgeschlossen und eine Entschädigung für Invalidität oder eine dauerhafte Verletzung erhalten, führt dies nicht zur Kürzung oder Streichung der Entschädigung für dauerhafte Verletzungen oder für Erwerbsunfähigkeit. Die Entschädigung wird auch dann nicht gekürzt, wenn der Antragsteller aufgrund des erlittenen Schadens öffentliche Sozialleistungen bezogen hat (zum Beispiel eine Rente, einen Lohnzuschuss o. Ä.).
Ist der Antragsteller krankenversichert, werden die Behandlungskosten nicht erstattet, soweit die Kosten von der Versicherung übernommen werden. Darüber hinaus wird keine Entschädigung geleistet, soweit die Behandlung kostenlos über die öffentliche Krankenversicherung oder über andere öffentliche Dienste durchgeführt werden kann.
Im Zusammenhang mit Arbeitsunfällen kann der dänische Opferentschädigungsrat nur Entschädigung für Schmerzen oder Leiden, für Einkommensausfälle und Ausgleichsforderungen sowie für immaterielle Schäden und schwere Körperverletzung zahlen, da alle anderen Schäden, einschließlich Krankheitskosten usw., über die gesetzliche Arbeitsunfallversicherung des Arbeitgebers abgedeckt sind.
Kann ich einen Vorschuss auf die Entschädigung erhalten? Falls ja, unter welchen Bedingungen?
Entschädigungs- und Schadensersatzleistungen werden grundsätzlich nicht im Voraus gezahlt, sondern erst nach abschließender Bearbeitung des Antrags.
In bestimmten Fällen zahlt der dänische Opferentschädigungsrat eine Entschädigung für dauerhafte Verletzungen aus. Als Grundregel gilt, dass der dänische Opferentschädigungsrat die Stellungnahme der Arbeitsversicherung (Erhvervssikring) zum Grad der Entschädigung abwartet; wenn es aber als wahrscheinlich gilt, dass der Antragsteller ausschließlich aufgrund der Schädigung eine schwerwiegende dauerhafte Verletzung erlitten hat, kann ihm der dänische Opferentschädigungsrat eine Vorschusszahlung des Schadensersatzes zusprechen.
Kann ich eine ergänzende oder zusätzliche Entschädigung nach der Entscheidung in der Hauptsache erhalten (nachdem sich z. B. die Umstände geändert haben oder der Gesundheitszustand verschlechtert hat usw.)?
Ja. Sollte sich nach einer Entscheidung des dänischen Opferentschädigungsrates herausstellen, dass sich die Verletzung verschlimmert und dies zu einer zusätzlichen Schädigung führt, kann der dänische Opferentschädigungsrat die neu entstandene Schädigung prüfen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass für die Antragstellung beim dänischen Opferentschädigungsrat eine Frist von zwei Jahren gilt. Die Zweijahresfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Antragsteller Kenntnis davon erlangt hat oder hätte erlangen müssen, dass die Verletzung weitere Schäden verursacht hat.
Entschädigungen für zukünftige Krankheitskosten und andere zukünftige Schäden aus einem Schadensereignis werden mit einem Kapitalbetrag angesetzt. Hat der Antragsteller also bereits eine Entschädigung für künftige Krankheitskosten usw. erhalten, darf sein Fall später nicht allein zu dem Zweck wieder aufgenommen werden, eine zusätzliche Entschädigung für Krankheitskosten und andere Schäden zu erwirken.
Welche Begleitunterlagen sollte ich meinem Antrag beifügen?
Der Antragsteller ist nicht verpflichtet, seinem Antrag Begleitunterlagen beizufügen. Die Polizei reicht den Antrag zusammen mit der Strafakte beim dänischen Opferentschädigungsrat ein.
Stellt der dänische Opferentschädigungsrat fest, dass der Antrag unter das Opferentschädigungsgesetz fällt, fährt er mit der Prüfung der Ansprüche fort. Zur Bearbeitung benötigt der Rat je nach Art der geltend gemachten Ansprüche oft verschiedene Unterlagen. Er kann den Fall schneller bearbeiten, wenn der Antragsteller seinem Antragsformular Belegunterlagen zu seinen Ansprüchen beifügt. Der Antragsteller sollte dem Antrag nach Möglichkeit auch einen etwaigen Ablehnungsbescheid der Versicherung beifügen, falls diese eine Entschädigung verweigert hat.
Als Belege könnten beispielsweise Quittungen für Ausgaben dienen, die im Zusammenhang mit einem Verstoß gegen das dänische Strafgesetzbuch entstanden sind. Darüber hinaus werden oft Krankenakten und ärztliche Atteste herangezogen, um den Umfang einer Verletzung zu bestimmen. In Bezug auf Einkommensausfälle und den Verlust der Erwerbsfähigkeit sollte der Antragsteller sein vor und nach der Verletzung erzieltes Einkommen anhand von Gehaltsabrechnungen, Jahresabschlüssen und gegebenenfalls einer Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers belegen. In einigen Fällen werden auch Gemeindeakten verwendet.
Ist der dänische Opferentschädigungsrat der Auffassung, dass zur weiteren Bearbeitung zusätzliche Unterlagen benötigt werden, informiert er den Antragsteller entsprechend und fordert die jeweiligen Unterlagen an.
Fallen Verwaltungs- oder andere Gebühren bei der Einreichung und für die Bearbeitung des Antrags an?
Nein. Die Bearbeitung des Falles durch den dänischen Opferentschädigungsrat ist für den Antragsteller kostenfrei.
Welche Behörde entscheidet über Anträge auf Entschädigung (in nationalen Fällen)?
In Dänemark entscheidet eine vom Justizministerium eingerichtete Behörde, der sogenannte dänische Opferentschädigungsrat (Erstatningsnævnet / engl: Criminal Injuries Compensation Board), über die Entschädigung der Opfer von Straftaten.
Auch die dänischen Gerichte können über Entschädigungsanträge entscheiden, und zwar entweder im Rahmen eines Strafverfahrens oder später in einem Zivilverfahren, wenn zum Beispiel die Entscheidung des dänischen Opferentschädigungsrates vor Gericht gebracht wird.
Wohin muss ich meinen Antrag schicken (in nationalen Fällen)?
Der Antrag ist an die Polizeidienststelle zu richten, bei der die Straftat zur Anzeige gebracht wurde. Die Polizei übermittelt den Fall anschließend mit der Strafakte an den dänischen Opferentschädigungsrat.
Liegt Ihr Fall dem Rat bereits zur Prüfung vor, ist der Antrag beim dänischen Opferentschädigungsrat entweder in Papierform unter der Adresse Toldboden 2, 2. sal, DK-8800 Viborg, oder in digitaler Form unter der E-Mail-Adresse erstatningsnaevnet@erstatningsnaevnet.dk einzureichen.
Muss ich während des Verfahrens anwesend sein und/oder wenn über meinen Antrag entschieden wird?
Verwaltungsrechtliche Bearbeitung
Der dänische Opferentschädigungsrat bearbeitet die Anträge in Schriftform. Die Entscheidung ergeht schriftlich. Der Antragsteller erhält entweder einen Ausdruck der Entscheidung oder eine digitale Kopie. Daher ist die Anwesenheit des Antragstellers während des Verfahrens nicht erforderlich.
Gerichtsverfahren
Befasst sich ein Gericht während des Strafverfahrens oder später aufgrund einer Klage gegen den dänischen Opferentschädigungsrat mit dem Antrag, kann der Antragsteller der Hauptverhandlung beiwohnen. In diesem Fall braucht der Antragsteller nicht anwesend zu sein, sofern er von einem Rechtsanwalt vertreten wird und nicht zur Aussage vor Gericht geladen wurde.
Wie lange dauert es (etwa), bis eine Entscheidung über meinen Antrag auf Entschädigung durch eine Behörde ergeht?
Die Dauer des Verfahrens beim dänischen Opferentschädigungsrat kann von Fall zu Fall stark variieren. Die Dauer hängt unter anderem – je nach konkretem Sachverhalt – davon ab, ob zusätzliche Auskünfte von anderen Stellen (Polizei, Ärzten, anderen Behörden usw.) eingeholt werden müssen; Fälle, die eine dauerhafte Verletzung oder Erwerbsunfähigkeit betreffen, müssen unter Umständen an die Arbeitsmarktversicherung weitergeleitet werden, was ebenfalls zu einer verlängerten Bearbeitungszeit führen kann.
Mehr als 50 % der neuen Fälle, die beim dänischen Opferentschädigungsrat eingehen, werden nach einem besonderen Schnellverfahren für unkomplizierte Fälle innerhalb von 50 Tagen bearbeitet. Dazu gehören Fälle, in denen sowohl in der Schuldfrage als auch über die Höhe der Entschädigung rechtskräftig entschieden wurde.
Kann der Fall nicht nach diesem Schnellverfahren beigelegt werden, beträgt die reguläre Bearbeitungszeit beim dänischen Opferentschädigungsrat derzeit bis zu 18 Monate ab dem Eingang des neuen Entschädigungsantrags beim Rat.
Sie können die Bearbeitung Ihres Falles beschleunigen, wenn Sie Ihrem Antrag Belegunterlagen beifügen. Dabei kann es sich beispielsweise um Quittungen für Arzneimittel, ein ärztliches Attest zur Bescheinigung der Krankheitsdauer oder eine Erklärung Ihres Arbeitgebers über infolge der Verletzung entstandene Einkommensverluste handeln.
Wie kann ich Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen, wenn ich mit der Entscheidung der Behörde nicht einverstanden bin?
Entscheidungen des dänischen Opferentschädigungsrates können nicht bei anderen Behörden angefochten werden. Wenn Sie die Entscheidung beanstanden möchten, müssen Sie sich zunächst an den dänischen Opferentschädigungsrat wenden und begründen, weshalb Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind. Der Rat prüft daraufhin, ob eine Grundlage für die Wiederaufnahme des Falles besteht. Ausschlaggebend ist zumeist, ob der Antragsteller neue und für das Ergebnis des Verfahrens relevante Informationen vorgelegt hat.
Erhält der dänische Opferentschädigungsrat seine Entscheidung aufrecht, können Sie die Entscheidung von einem Gericht überprüfen lassen.
Außerdem besteht die Möglichkeit, den Fall vor den Parlamentarischen Ombudsmann (Folketingets Ombudsmand) zu bringen.
Wo finde ich die erforderlichen Formulare und andere Informationen darüber, wie ich einen Antrag auf Entschädigung stellen kann?
Formulare und Informationen über die Beantragung einer Entschädigung finden Sie auf der Website des dänischen Opferentschädigungsrates.
Gibt es eine spezielle Hotline oder eine Website, wo ich mich informieren kann?
Bei Fragen zur Opferentschädigung können sich Antragsteller an den dänischen Opferentschädigungsrat unter der Rufnummer + 45 33 92 33 34 wenden (Geschäftszeiten: montags bis freitags von 10.00 bis 15.00 Uhr und freitags von 10.00 bis 14.00 Uhr).
Kann ich einen Rechtsbeistand (Unterstützung durch einen Rechtsanwalt) für die Ausarbeitung des Antrags erhalten?
Ja. Die geschädigte Partei hat in einem Strafverfahren unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Beistand durch einen prozessbevollmächtigten Rechtsanwalt. Aufgabe des prozessbevollmächtigten Rechtsanwalts ist es, Sie bei der Beantragung einer Entschädigung sowohl im Strafverfahren als auch beim dänischen Opferentschädigungsrat zu unterstützen.
Der dänische Opferentschädigungsrat kann keinen Rechtsanwalt für den Antragsteller bestellen. Die Bestellung erfolgt durch das Gericht, in dessen Bezirk die Straftat begangen wurde.
Zusätzlich können Sie sich in Dänemark an verschiedene Rechtshilfeorganisationen wenden.
Gibt es Opferhilfeorganisationen, die mich bei meinem Antrag auf Entschädigung unterstützen?
- Hjælp Voldsofre (Rådhusstræde 7, 1. sal, DK-8900 Randers C, E-Mail: voldsofre@voldsofre.dk)
- Offerrådgivningen (Vesterballevej 5, DK-7000 Fredericia, E-Mail: info@offerraadgivning.dk)
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