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Für welche Art von Straftat kann ich eine Entschädigung erhalten?

Entschädigungsleistungen können Opfern von Gewalttaten und deren Unterhaltsberechtigten gewährt werden. Eine Gewalttat ist eine unmittelbar gegen das Leben oder die Gesundheit einer Person gerichtete strafbare Handlung, die den Tod, einen schwerwiegenden Gesundheitsschaden oder eine gesundheitliche Beeinträchtigung des Verletzten von mindestens viermonatiger Dauer zur Folge hat.

Für welche Art von Verletzung kann ich eine Entschädigung erhalten?

Sie haben Anspruch auf Entschädigung, wenn Sie infolge einer Gewalttat einen schwerwiegenden Gesundheitsschaden oder eine gesundheitliche Beeinträchtigung von mindestens viermonatiger Dauer erlitten haben.

Kann ich eine Entschädigung erhalten, wenn ich ein/e Angehörige/r eines infolge einer Straftat verstorbenen Opfers oder ihm gegenüber unterhaltsberechtigt bin? Welche Angehörigen oder Unterhaltsberechtigten können eine Entschädigung erhalten?

Eine Entschädigung in Höhe von 448 EUR steht der Person zu, die die Kosten für die Bestattung des Opfers einer Gewalttat trägt. Dabei muss die Person, die für die Bestattungskosten aufkommt, nicht notwendigerweise ein Angehöriger oder Unterhaltsberechtigter des Opfers sein.

Die Unterhaltsberechtigten einer infolge einer Gewalttat verstorbenen Person haben Anspruch auf staatliche Entschädigung für Opfer von Straftaten.

Unterhaltsberechtigt sind folgende Personen:

  • Kinder des Opfers unter 18 Jahren;
  • Kinder des Opfers zwischen 18 und 24 Jahren, die für ein Vollzeitstudium eingeschrieben sind;
  • der verwitwete Ehegatte des Opfers, dessen Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt wurde;
  • der verwitwete Ehegatte des Opfers im ruhestandsfähigen Alter;
  • Elternteile des Opfers im ruhestandsfähigen Alter;
  • Elternteile des Opfers mit beeinträchtigter Erwerbsfähigkeit;
  • die schwangere und nicht erwerbstätige Witwe des Opfers;
  • ein nicht erwerbstätiger Elternteil oder Vormund eines höchstens dreijährigen Kindes des Opfers.

Kann ich eine Entschädigung erhalten, wenn ich ein/e Angehörige/r eines überlebenden Opfers oder ihm gegenüber unterhaltsberechtigt bin? Welche Angehörigen oder Unterhaltsberechtigten können in diesem Fall eine Entschädigung erhalten?

Sie haben Anspruch auf Entschädigung, wenn das Opfer infolge einer Gewalttat einen schwerwiegenden Gesundheitsschaden oder eine gesundheitliche Beeinträchtigung von mindestens viermonatiger Dauer erlitten hat.

Folgende Personen haben Anspruch auf Entschädigung:

  • Kinder des Opfers unter 18 Jahren;
  • Kinder des Opfers zwischen 18 und 24 Jahren, die für ein Vollzeitstudium eingeschrieben sind;
  • der verwitwete Ehegatte des Opfers, dessen Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt wurde;
  • der verwitwete Ehegatte des Opfers im ruhestandsfähigen Alter;
  • Elternteile des Opfers im ruhestandsfähigen Alter;
  • Elternteile des Opfers mit beeinträchtigter Erwerbsfähigkeit;
  • die schwangere und nicht erwerbstätige Witwe des Opfers;
  • ein nicht erwerbstätiger Elternteil oder Vormund eines höchstens dreijährigen Kindes des Opfers.

Kann ich eine Entschädigung erhalten, wenn ich kein/e Staatsangehörige/r eines EU-Landes bin?

In Estland hängt der Entschädigungsanspruch nicht von der Staatsangehörigkeit ab.

Kann ich eine Entschädigung von diesem Land erhalten, wenn ich in diesem Land meinen Wohnsitz habe oder seine Staatsangehörigkeit besitze, selbst wenn die Straftat in einem anderen EU-Land begangen wurde? Könnte ich stattdessen in diesem Land eine Entschädigung beantragen, und nicht in dem Land, in dem die Straftat begangen wurde? Falls ja, unter welchen Bedingungen?

Die Entschädigung wird von der zuständigen Behörde des Landes gezahlt, in dem die Straftat verübt wurde. Die Entschädigung wird gemäß den Rechtsvorschriften des betreffenden Landes gezahlt.

Sie können bei den folgenden Stellen eine Entschädigung beantragen:

  • bei der zuständigen Behörde des betreffenden Landes oder der zuständigen Behörde Ihres Wohnsitzlandes;
  • in Estland ist das Sozialversicherungsamt zuständig und schickt Ihren Antrag mit den Begleitunterlagen an die zuständige Behörde des anderen Landes.

Muss ich die Straftat zuerst bei der Polizei anzeigen, um eine Entschädigung beanspruchen zu können?

Eine Gewalttat muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach dem Tag, an dem die Tat verübt wurde, bei der Polizei angezeigt werden.

Muss ich das Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen oder des Strafverfahrens abwarten, bevor ich einen Antrag einreichen kann?

Sie müssen nicht auf das Ergebnis des Verfahrens warten, um Entschädigung zu beantragen; es genügt, wenn die Straftat bei der Polizei zur Anzeige gebracht und ein Strafverfahren eingeleitet wurde. Sie können innerhalb von drei Jahren nach dem Tatzeitpunkt Entschädigung beantragen.

Muss ich zuerst den Straftäter auf Entschädigung verklagen – sofern dieser ermittelt wurde?

Es besteht keine Verpflichtung, zuerst Entschädigung vom Täter zu verlangen. Wird Entschädigung gewährt, dann geht das Anspruchsrecht auf das Sozialversicherungsamt über, das den Anspruch dann im Wege der Klage gegen den Verursacher des Schadens (den Straftäter) geltend macht.

Habe ich Anspruch auf Entschädigung, auch wenn der Straftäter nicht ermittelt oder verurteilt wurde? Falls ja, welche Belege muss ich meinem Antrag beifügen?

Sie haben auch dann Anspruch auf Entschädigung, wenn der Verursacher des Schadens nicht ermittelt oder das Gerichtsverfahren noch nicht abgeschlossen wurde.

Um als Opfer eine staatliche Entschädigung zu erhalten, muss eine von einer Ermittlungsbehörde ausgestellte Bescheinigung über die Einleitung eines Strafverfahrens vorliegen.

Wenn Sie die Erstattung medizinischer Behandlungskosten oder Sterbegeld beantragen möchten, müssen Sie entsprechende Ausgabenbelege einreichen.

Muss ich für meinen Entschädigungsantrag eine bestimmte Frist einhalten?

Entschädigungsanträge können innerhalb von drei Jahren nach dem Tatzeitpunkt bzw. nach dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen die Straftat bekannt wurde, gestellt werden.

Welche Schäden und Ausgaben fallen unter die Entschädigung?

Die Entschädigung umfasst:

- materielle (nicht-psychische) Schäden:

  • Kosten für die medizinische Behandlung der Verletzung (ambulante und stationäre medizinische Behandlung, Genesung)
  • Mehrbedarf oder -kosten aufgrund der Verletzung (z. B. Pflege und Betreuung, vorübergehende und dauerhafte Behandlung, längerfristige Physiotherapie, Anpassung des Wohnraums, spezielle Hilfsmittel, usw.)
  • dauerhafte Verletzung (z. B. Invalidität oder andere bleibende Beeinträchtigungen)
    • Einkommensverluste während und nach der medizinischen Behandlung (z. B. Verdienstausfälle, Erwerbsunfähigkeit oder verminderter Lebensunterhalt, usw.)
    • Entschädigung für beschädigte Kleidung und Hilfsmittel (z. B. für Brillen, Kostenerstattung für neue Bekleidung)

- materielle (nicht-psychische) Schäden:

  1. Bestattungskosten
  2. entgangener Unterhalt oder entgangene Möglichkeiten

- psychologische Schäden:

  • Schmerzen oder Leiden von Angehörigen oder berechtigten Personen/Entschädigung der Hinterbliebenen bei Tod des Opfers

Die Familienangehörigen des Opfers können eine psychologische Beratung erhalten. Um Entschädigung für psychologische Hilfe zu erhalten, müssen Sie sich an eine Opferhilfestelle wenden, die den entsprechenden Antrag ausfertigt und unterzeichnet. Außerdem benötigen Sie eine polizeiliche Bescheinigung, in der bestätigt wird, dass ein Verfahren eingeleitet wurde und dass Sie Opfer oder der gesetzliche Vertreter eines Opfers sind. Die Opferhilfestelle unterstützt Sie dabei, die polizeiliche Bescheinigung beizubringen.

Innerhalb von 10 Arbeitstagen werden Sie über die Gewährung der Entschädigung für psychologische Hilfe benachrichtigt. Anschließend können Sie einen Psychologen aufsuchen. Pro Person wird eine Entschädigung in Höhe des monatlichen Mindestlohns (584 EUR im Jahr 2020) gewährt.

Wird die Entschädigung als Einmalzahlung oder in monatlichen Teilzahlungen geleistet?

Unterhaltsberechtigte erhalten die Entschädigung in monatlichen Teilzahlungen. Medizinische Kosten und Kosten für die Bestattung von Opfern werden auf Grundlage der Ausgabenbelege pauschal erstattet.

In welcher Weise könnten sich mein Verhalten bei der Straftat, meine Vorstrafen oder meine mangelnde Zusammenarbeit während des Entschädigungsverfahrens auf meine Chancen auf eine Entschädigung und/oder die Höhe einer Entschädigung auswirken?

In folgenden Fällen wird keine Entschädigung geleistet:

  1. wenn das Opfer die Begehung der Straftat oder das Schadensereignis absichtlich oder durch fahrlässiges Verhalten selbst verursacht oder begünstigt hat;
  2. wenn das Opfer die Straftat nicht innerhalb von 15 Tagen zur Anzeige gebracht hat, obwohl es dazu in der Lage gewesen wäre, und die Polizei nicht auf andere Weise Kenntnis von der Straftat erlangt hat;
  3. wenn das Opfer wegen einer Gewalttat oder auf der Grundlage von Paragraf 255 Absatz 1 oder Paragraf 256 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs verurteilt wurde und seine Vorstrafe nicht gemäß dem Gesetz über die Strafregisterdatenbank aus dem Strafregister gestrichen wurde;
  4. wenn die Entschädigungszahlung aus anderen Gründen unfair oder nicht gerechtfertigt wäre.

Die Entschädigung kann auch dann abgelehnt werden, wenn sich der Antragsteller weigert, die Strafverfolgungsbehörden bei der Feststellung des Straftatbestands, der Ermittlung oder Festnahme des Täters oder dem Nachweis der Schädigung zu unterstützen.

Auf welche Weise könnte sich meine finanzielle Situation auf meine Chancen auf Entschädigung und/oder deren Höhe auswirken?

Ihre finanzielle Situation hat keine Auswirkungen auf die Gewährung oder Auszahlung der Entschädigung.

Könnten sich andere Kriterien auf meine Chancen auf Entschädigung und/oder deren Höhe auswirken?

Alle Beträge, die ein Geschädigter für den durch die Gewalttat entstandenen Schaden von anderen Quellen als dem betroffenen Schadensverursacher erhält oder zu erhalten berechtigt ist, werden von der Entschädigung abgezogen, die für den zugrunde liegenden Schaden ermittelt wurde, und zwar einschließlich etwaiger Arbeitsunfähigkeitszahlungen an das Opfer. Bei der Bestimmung des Entschädigungsbetrags werden alle Beträge berücksichtigt, die der für den durch die Straftat verursachten Schaden Verantwortliche vor Gewährung der Entschädigung an den Antragsteller gezahlt hat.

Wie wird die Entschädigung berechnet?

Berechnung der Entschädigung für teilweise oder vollständige Arbeitsunfähigkeit

Der Entschädigungsbetrag wird anhand des Durchschnittseinkommens pro Kalendertag berechnet. Dabei wird das mit der Sozialsteuer besteuerte Einkommen der letzten sechs Monate vor dem Tatzeitpunkt zugrunde gelegt.

Berechnung des Schadens wegen teilweiser oder vollständiger Arbeitsunfähigkeit

Das Durchschnittseinkommen pro Kalendertag wird mit dreißig multipliziert, anschließend werden etwaige Rentenzahlungen oder Zuschüsse abgezogen, die der betreffenden Person wegen Arbeitsunfähigkeit gewährt wurden. Die Entschädigung deckt 80 % der Einkommensverluste ab. Die Daten zum Durchschnittseinkommen werden beim Steuer- und Zollamt eingeholt.

Berechnung der Entschädigung bei Tod des Versorgers

1. Das Durchschnittseinkommen des Opfers pro Kalendertag wird mit dreißig multipliziert, anschließend wird die der betreffenden Person gewährte Hinterbliebenenrente abgezogen.

2. Je nach Zahl der Unterhaltsberechtigten werden anhand des ermittelten Betrags folgende Prozentsätze erhoben:

  • 75 % bei einem Unterhaltsberechtigten
  • 85 % bei zwei Unterhaltsberechtigten
  • 100 % bei drei oder mehr Unterhaltsberechtigten

80 % des berechneten Betrags werden erstattet.

Gibt es einen Mindest- und/oder Höchstbetrag?

Es gibt keinen Mindestbetrag; die Entschädigung wird solange die betreffende Person anspruchsberechtigt ist oder bis zu einem Höchstbetrag von 9590 EUR gezahlt.

Muss ich den Betrag im Antragsformular angeben? Falls ja, wo finde ich Anweisungen zur Berechnung der Entschädigung oder zu anderen Aspekten?

Im Antragsformular muss kein Betrag angegeben werden.

Wird eine Entschädigung für mir entstandene Verluste aus anderen Quellen (aus einer Arbeitgeberversicherung oder privaten Versicherung) von der Entschädigung, die die Behörde/Stelle zahlt, abgezogen?

Ja.

Kann ich einen Vorschuss auf die Entschädigung erhalten? Falls ja, unter welchen Bedingungen?

Personen in einer wirtschaftlichen Notlage können einen Vorschuss auf die Entschädigung erhalten, wenn sie Anspruch auf Entschädigung haben, sich die Gewährung aber verzögert.

Die Vorauszahlung von bis zu 640 EUR erfolgt auf Grundlage des einschlägigen Antrags.

Übersteigt die Vorauszahlung den anschließend gewährten Entschädigungsbetrag, wird der überzahlte Betrag wieder eingezogen.

Kann ich eine ergänzende oder zusätzliche Entschädigung nach der Entscheidung in der Hauptsache erhalten (nachdem sich z. B. die Umstände geändert oder der Gesundheitszustand verschlechtert hat usw.)?

Sie sind berechtigt, zusätzliche Rechnungen für medizinische Behandlungskosten einzureichen.

Welche Begleitunterlagen sollte ich meinem Antrag beifügen?

Bescheinigung einer Ermittlungsbehörde

Rechnungen über Bestattungskosten

Rechnungen über medizinische Behandlungskosten, Arzneimittelbelege usw.

Sterbeurkunde des Opfers

Fallen Verwaltungs- oder andere Gebühren bei der Einreichung und für die Bearbeitung des Antrags an?

Nein.

Welche Behörde entscheidet über Anträge auf Entschädigung (in nationalen Fällen)?

Sozialversicherungsamt Estlands

Wohin muss ich meinen Antrag schicken (in nationalen Fällen)?

Sie haben mehrere Möglichkeiten, Ihren Antrag einzureichen:

  • Sie können den digital unterzeichneten Antrag mit eingescannten Begleitunterlagen per E-Mail schicken. Das Antragsformular finden Sie auf der Website des Sozialversicherungsamts.
    Bitte schicken Sie den digital unterzeichneten Antrag an info@sotsiaalkindlustusamet.ee
  • Der Antrag kann auch per Post geschickt werden. Die Anschrift lautet: Põllu 1A, 50303, Tartu.
  • Sie können den Antrag über eine Opferhilfestelle einreichen. Die Anschriften von Opferhilfestellen finden Sie auf der Website des Sozialversicherungsamts.
  • Schließlich kann der Antrag bei einer Dienststelle des Sozialversicherungsamts eingereicht werden.

Muss ich während des Verfahrens anwesend sein und/oder wenn über meinen Antrag entschieden wird?

Ihre Anwesenheit ist nicht erforderlich.

Wie lange dauert es (etwa), bis eine Entscheidung über meinen Antrag auf Entschädigung durch eine Behörde ergeht?

Die Entscheidung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Eingang des letzten Dokuments.

Wie kann ich Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen, wenn ich mit der Entscheidung der Behörde nicht einverstanden bin?

Sie können die Entscheidung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt anfechten. Alternativ können Sie gemäß der Verwaltungsverfahrensordnung bei einem Verwaltungsgericht Beschwerde einlegen.

Wo finde ich die erforderlichen Formulare und andere Informationen darüber, wie ich einen Antrag auf Entschädigung stellen kann?

Antragsformulare und Informationen zur Beantragung einer Entschädigung finden Sie auf der Website des Sozialversicherungsamts.

Gibt es eine spezielle Hotline oder eine Website, wo ich mich informieren kann?

Die Opferhilfestellen sind auch telefonisch erreichbar. Sie finden deren Anschriften auf der Website des Sozialversicherungsamts.

Kann ich einen Rechtsbeistand (Unterstützung durch einen Rechtsanwalt) für die Ausarbeitung des Antrags erhalten?

Ja.

Gibt es Opferhilfeorganisationen, die mich bei meinem Antrag auf Entschädigung unterstützen?

Die Opferhilfestellen unterstützen Sie auch bei der Beantragung einer Entschädigung.

Letzte Aktualisierung: 31/12/2020

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