- Für welche Art von Straftat kann ich eine Entschädigung erhalten?
- Für welche Art von Verletzung kann ich eine Entschädigung erhalten?
- Kann ich eine Entschädigung erhalten, wenn ich ein/e Angehörige/r eines infolge einer Straftat verstorbenen Opfers oder ihm gegenüber unterhaltsberechtigt bin? Welche Angehörigen oder Unterhaltsberechtigten können eine Entschädigung erhalten?
- Kann ich eine Entschädigung erhalten, wenn ich ein/e Angehörige/r eines überlebenden Opfers oder ihm gegenüber unterhaltsberechtigt bin? Welche Angehörigen oder Unterhaltsberechtigten können in diesem Fall eine Entschädigung erhalten?
- Kann ich eine Entschädigung erhalten, wenn ich kein/e Staatsangehörige/r eines EU-Landes bin?
- Kann ich eine Entschädigung von diesem Land erhalten, wenn ich in diesem Land meinen Wohnsitz habe oder seine Staatsangehörigkeit besitze, selbst wenn die Straftat in einem anderen EU-Land begangen wurde? Könnte ich stattdessen in diesem Land eine Entschädigung beantragen, und nicht in dem Land, in dem die Straftat begangen wurde? Falls ja, unter welchen Bedingungen?
- Muss ich die Straftat zuerst bei der Polizei anzeigen, um eine Entschädigung beanspruchen zu können?
- Muss ich das Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen oder des Strafverfahrens abwarten, bevor ich einen Antrag einreichen kann?
- Muss ich zuerst den Straftäter auf Entschädigung verklagen – sofern dieser ermittelt wurde?
- Habe ich Anspruch auf Entschädigung, auch wenn der Straftäter nicht ermittelt oder verurteilt wurde? Falls ja, welche Belege muss ich meinem Antrag beifügen?
- Muss ich für meinen Entschädigungsantrag eine bestimmte Frist einhalten?
- Welche Schäden und Ausgaben fallen unter die Entschädigung?
- Wird die Entschädigung als Einmalzahlung oder in monatlichen Teilzahlungen geleistet?
- In welcher Weise könnten sich mein Verhalten bei der Straftat, meine Vorstrafen oder meine mangelnde Zusammenarbeit während des Entschädigungsverfahrens auf meine Chancen auf eine Entschädigung und/oder die Höhe einer Entschädigung auswirken?
- Auf welche Weise könnte sich meine finanzielle Situation auf meine Chancen auf Entschädigung und/oder deren Höhe auswirken?
- Könnten sich andere Kriterien auf meine Chancen auf Entschädigung und/oder deren Höhe auswirken?
- Wie wird die Entschädigung berechnet?
- Gibt es einen Mindest- und/oder Höchstbetrag?
- Muss ich den Betrag im Antragsformular angeben? Falls ja, wo finde ich Anweisungen zur Berechnung der Entschädigung oder zu anderen Aspekten?
- Wird eine Entschädigung für mir entstandene Verluste aus anderen Quellen (aus einer Arbeitgeberversicherung oder privaten Versicherung) von der Entschädigung, die die Behörde/Stelle zahlt, abgezogen?
- Kann ich einen Vorschuss auf die Entschädigung erhalten? Falls ja, unter welchen Bedingungen?
- Kann ich eine ergänzende oder zusätzliche Entschädigung nach der Entscheidung in der Hauptsache erhalten (nachdem sich z. B. die Umstände geändert oder der Gesundheitszustand verschlechtert hat usw.)?
- Welche Begleitunterlagen sollte ich meinem Antrag beifügen?
- Fallen Verwaltungs- oder andere Gebühren bei der Einreichung und für die Bearbeitung des Antrags an?
- Welche Behörde entscheidet über Anträge auf Entschädigung (in nationalen Fällen)?
- Wohin muss ich meinen Antrag schicken (in nationalen Fällen)?
- Muss ich während des Verfahrens anwesend sein und/oder wenn über meinen Antrag entschieden wird?
- Wie lange dauert es (etwa), bis eine Entscheidung über meinen Antrag auf Entschädigung durch eine Behörde ergeht?
- Wie kann ich Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen, wenn ich mit der Entscheidung der Behörde nicht einverstanden bin?
- Wo finde ich die erforderlichen Formulare und andere Informationen darüber, wie ich einen Antrag auf Entschädigung stellen kann?
- Gibt es eine spezielle Hotline oder eine Website, wo ich mich informieren kann?
- Kann ich einen Rechtsbeistand (Unterstützung durch einen Rechtsanwalt) für die Ausarbeitung des Antrags erhalten?
- Gibt es Opferhilfeorganisationen, die mich bei meinem Antrag auf Entschädigung unterstützen?
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Für welche Art von Straftat kann ich eine Entschädigung erhalten?
Für vorsätzliche Gewalttaten gegen Personen.
Für welche Art von Verletzung kann ich eine Entschädigung erhalten?
Für körperliche oder seelische Verletzungen, die eine Genesungszeit von mehr als acht Tagen erfordern.
Kann ich eine Entschädigung erhalten, wenn ich ein/e Angehörige/r eines infolge einer Straftat verstorbenen Opfers oder ihm gegenüber unterhaltsberechtigt bin? Welche Angehörigen oder Unterhaltsberechtigten können eine Entschädigung erhalten?
Ja. Neben dem Opfer können auch Verwandte in auf- oder absteigender Linie, Adoptiv- oder Pflegeeltern, Adoptiv- oder Pflegekinder sowie Ehe- und Lebenspartner, die zum Tatzeitpunkt mit dem Opfer in einem Haushalt lebten, und die Unterhaltsberechtigten des Opfers Anspruch auf Entschädigung haben. Entschädigung kann auch erhalten, wer für die Bestattung des verstorbenen Opfers gesorgt hat.
Kann ich eine Entschädigung erhalten, wenn ich ein/e Angehörige/r eines überlebenden Opfers oder ihm gegenüber unterhaltsberechtigt bin? Welche Angehörigen oder Unterhaltsberechtigten können in diesem Fall eine Entschädigung erhalten?
Ja, denn der Entschädigungsanspruch besteht für Unterhaltsberechtigte und andere Berechtigte unabhängig davon, ob das Opfer verstirbt oder nicht.
Kann ich eine Entschädigung erhalten, wenn ich kein/e Staatsangehörige/r eines EU-Landes bin?
Ja, wenn Sie sich rechtmäßig in der EU aufhalten, oder wenn Sie anerkanntes Opfer von Menschenhandel sind.
Kann ich eine Entschädigung von diesem Land erhalten, wenn ich in diesem Land meinen Wohnsitz habe oder seine Staatsangehörigkeit besitze, selbst wenn die Straftat in einem anderen EU-Land begangen wurde? Könnte ich stattdessen in diesem Land eine Entschädigung beantragen, und nicht in dem Land, in dem die Straftat begangen wurde? Falls ja, unter welchen Bedingungen?
Eine Entschädigung durch den ungarischen Staat kann nur für auf ungarischem Hoheitsgebiet begangene Straftaten beantragt werden. Wurde die Straftat in einem anderen Land begangen, können Sie dennoch Ihren Entschädigungsantrag in Ungarn einreichen. In diesem Fall übermitteln die ungarischen Behörden den Antrag an den Mitgliedstaat, in dem die Straftat begangen wurde.
Muss ich die Straftat zuerst bei der Polizei anzeigen, um eine Entschädigung beanspruchen zu können?
Ja. Voraussetzung für die Entschädigung ist, dass im Zusammenhang mit der begangenen Straftat ein Strafverfahren eingeleitet wurde.
Muss ich das Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen oder des Strafverfahrens abwarten, bevor ich einen Antrag einreichen kann?
Nein. Sie können die Entschädigung unmittelbar nach Einleitung des Strafverfahrens beantragen.
Muss ich zuerst den Straftäter auf Entschädigung verklagen – sofern dieser ermittelt wurde?
Die Geltendmachung staatlicher Entschädigung setzt nicht voraus, dass Sie den Täter verklagt haben.
Habe ich Anspruch auf Entschädigung, auch wenn der Straftäter nicht ermittelt oder verurteilt wurde? Falls ja, welche Belege muss ich meinem Antrag beifügen?
Sie können auch dann Entschädigung beantragen, wenn der Straftäter nicht ermittelt oder verurteilt wurde. Sie müssen auch in diesem Fall Dokumente vorlegen, aus denen der Umfang des Schadens und sein Zusammenhang mit der Tat hervorgehen (z. B. Rechnungen, Quittungen, Kostenvoranschlag usw.).
Muss ich für meinen Entschädigungsantrag eine bestimmte Frist einhalten?
Nach allgemeiner Regel muss der Entschädigungsantrag innerhalb einer Frist von einem Jahr nach der Straftat gestellt werden.
Welche Schäden und Ausgaben fallen unter die Entschädigung?
Umfasst die Entschädigung beispielsweise:
a) für Opfer einer Straftat:
- materielle (nicht-psychische) Schäden:
- Kosten für die medizinische Behandlung der Verletzung (ambulante und stationäre medizinische Behandlung, Rehabilitation)
- Mehrbedarf oder -kosten aufgrund der Verletzung (z. B. Pflege und Betreuung, vorübergehende und dauerhafte Behandlung, längerfristige Physiotherapie, Anpassung des Wohnraums, spezielle Hilfsmittel usw.)
- dauerhafte Verletzung (z. B. Invalidität oder andere bleibende Beeinträchtigungen)
- Einkommensausfälle während und nach der medizinischen Behandlung (inkl. entgangenes Einkommen und Erwerbsunfähigkeit oder verminderter Lebensunterhalt usw.)
- entgangene Möglichkeiten
- Ausgaben für Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit dem Ereignis, das zu dem Schaden führte, z. B. die Anwalts- und Gerichtskosten
- Entschädigung bei Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände
- Sonstiges
- psychische (moralische) Schäden:
- psychischer Schmerz und Leid des Opfers
b) für berechtigte Personen oder Angehörige eines Opfers:
- materielle (nicht-psychische) Schäden:
- Bestattungskosten
- Kosten für die medizinische Behandlung (z. B. für die Therapie eines Familienangehörigen, ambulante und stationäre Behandlung, Rehabilitation)
- entgangener Unterhalt oder entgangene Möglichkeiten
- psychische Schäden:
- psychischer Schaden oder Leid von Angehörigen oder berechtigten Personen/Entschädigung der Hinterbliebenen bei Tod des Opfers
Wird die Entschädigung als Einmalzahlung oder in monatlichen Teilzahlungen geleistet?
Sie können eine Entschädigungsleistung als Einmalzahlung oder in Form von monatlichen Teilzahlungen beantragen.
In welcher Weise könnten sich mein Verhalten bei der Straftat, meine Vorstrafen oder meine mangelnde Zusammenarbeit während des Entschädigungsverfahrens auf meine Chancen auf eine Entschädigung und/oder die Höhe einer Entschädigung auswirken?
Ein Anspruch auf staatliche Entschädigung besteht nicht, wenn in einem endgültigen Gerichtsurteil festgestellt wurde, dass das Opfer durch sein Verhalten zu der Straftat beigetragen hat oder für die Straftat ursächlich war, oder dass der Schaden durch Verschulden des Opfers verursacht oder mitverursacht wurde. Weitere Ausschlussgründe sind die Verweigerung der Aussage und der Zusammenarbeit sowie das Fehlen eines privaten Strafantrags im Strafverfahren, das wegen der die Entschädigung auslösenden Tat eingeleitet wurde. Ebenso kann das Opfer keine Entschädigung erhalten, wenn es die Straftat der falschen Anschuldigung, der Irreführung der Behörden, der Falschaussage, der Zeugenbestechung, der Behinderung eines amtlichen Verfahrens oder der Nötigung in einem amtlichen Verfahren, der Unterdrückung entlastender Umstände, der Beihilfe, des Siegelbruchs, des tätlichen Angriffs auf den Täter oder einen Angehörigen des Täters oder eine Straftat, die eine Gemeingefahr herbeiführt, begangen hat und diese Straftat durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung festgestellt worden ist.
Auf welche Weise könnte sich meine finanzielle Situation auf meine Chancen auf Entschädigung und/oder deren Höhe auswirken?
Die Entschädigung durch den Staat setzt keine soziale Notdürftigkeit voraus.
Könnten sich andere Kriterien auf meine Chancen auf Entschädigung und/oder deren Höhe auswirken?
Die ungarischen Rechtsvorschriften sehen bestimmte Fälle vor, in denen die Entschädigung des Opfers ausgeschlossen ist (z. B., wenn das Opfer die Hilfe in dem Fall bereits erhalten hat, oder wenn es finanzielle Hilfe, die es nach diesem Gesetz bereits erhalten hat, nicht an den Staat zurückgezahlt hat, obwohl es dazu verpflichtet war).
Wie wird die Entschädigung berechnet?
Das Opfer einer Straftat kann eine pauschale Geldzahlung als vollständige oder teilweise Entschädigung für den wirtschaftlichen Schaden beantragen, der ihm durch die Straftat entstanden ist. Die pauschale Geldzahlung darf das Fünfzehnfache des Grundbetrags (158 168 HUF im Jahr 2021) nicht überschreiten.
Das Opfer einer Straftat kann eine teilweise Entschädigung für den Verlust seines regelmäßigen Einkommens in Form regelmäßiger Zahlungen beantragen, wenn die Straftat dazu geführt hat, dass es für einen geschätzten Zeitraum von mehr als sechs Monaten arbeitsunfähig ist.
Für die Entschädigungssumme bei monatlichen Teilzahlungen gilt: 75 % des nachgewiesenen Einkommensverlusts, wenn das Opfer weniger als 18 Jahre alt oder auf die Unterstützung anderer angewiesen ist, und 50 % des nachgewiesenen Einkommensverlusts für Opfer, die nicht auf die Unterstützung anderer angewiesen sind.
Gibt es einen Mindest- und/oder Höchstbetrag?
Es gibt keinen Mindestbetrag. Die Entschädigungssumme darf das Fünfzehnfache des Grundbetrags (158 168 HUF im Jahr 2021) nicht überschreiten. Dies entspricht einem Höchstbetrag von 2 372 520 HUF im Jahr 2021. Bei monatlichen Teilzahlungen entspricht der Höchstbetrag dem Grundbetrag (158 168 HUF im Jahr 2021).
Muss ich den Betrag im Antragsformular angeben? Falls ja, wo finde ich Anweisungen zur Berechnung der Entschädigung oder zu anderen Aspekten?
Wird eine Entschädigung für mir entstandene Verluste aus anderen Quellen (aus einer Arbeitgeberversicherung oder privaten Versicherung) von der Entschädigung, die die Behörde/Stelle zahlt, abgezogen?
Die Schadenssumme ist im Antrag anzugeben. Etwaige aus anderen Quellen erhaltene Zahlungen sind von der Entschädigungssumme abzuziehen.
Kann ich einen Vorschuss auf die Entschädigung erhalten? Falls ja, unter welchen Bedingungen?
Der Staat erstattet die nachgewiesene Schadenssumme, auch wenn sie bei anderen Stellen geltend gemacht werden kann. Falls der Schaden zu einem späteren Zeitpunkt von einer anderen Stelle ersetzt wird, muss der als Unterstützung gezahlte Betrag bis zur Höhe des von der anderen Stelle geleisteten Ersatzes zurückgezahlt werden. In diesem Fall wurde die Entschädigung durch den Staat als Vorschuss geleistet.
Kann ich eine ergänzende oder zusätzliche Entschädigung nach der Entscheidung in der Hauptsache erhalten (nachdem sich z. B. die Umstände geändert oder der Gesundheitszustand verschlechtert hat usw.)?
Nein. Die Entschädigung kann nur einmal gewährt werden.
Welche Begleitunterlagen sollte ich meinem Antrag beifügen?
- Falls verfügbar, eine Bescheinigung über die Einleitung eines Strafverfahrens (ausgestellt von der Polizei, einem Gericht oder der Staatsanwaltschaft)
- Die Dokumente, aus denen die Höhe des infolge der Straftat erlittenen Schadens sowie der Kausalzusammenhang zwischen der Tat und dem Schaden hervorgehen (z. B. Rechnungen, Quittungen, Kostenvoranschlag usw.).
Fallen Verwaltungs- oder andere Gebühren bei der Einreichung und für die Bearbeitung des Antrags an?
Nein, für die Antragstellung fallen keine Kosten an.
Welche Behörde entscheidet über Anträge auf Entschädigung (in nationalen Fällen)?
Anträge auf staatliche Entschädigung werden vom Verwaltungsamt Budapest (Budapest Főváros Kormányhivatala) entschieden.
Wohin muss ich meinen Antrag schicken (in nationalen Fällen)?
Der Antrag kann bei der Opferhilfestelle eines lokalen Verwaltungsamts (Unterstützungsbehörde) oder direkt bei der Entscheidungsbehörde (Verwaltungsamt Budapest – Budapest Főváros Kormányhivatala) eingereicht werden.
Muss ich während des Verfahrens anwesend sein und/oder wenn über meinen Antrag entschieden wird?
Nein.
Wie lange dauert es (etwa), bis eine Entscheidung über meinen Antrag auf Entschädigung durch eine Behörde ergeht?
Anträge werden binnen 60 Tagen bearbeitet.
Wie kann ich Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen, wenn ich mit der Entscheidung der Behörde nicht einverstanden bin?
Gegen die erstinstanzliche Entscheidung kann ein gerichtliches Verwaltungsverfahren angestrengt werden.
Wo finde ich die erforderlichen Formulare und andere Informationen darüber, wie ich einen Antrag auf Entschädigung stellen kann?
http://igazsagugyiinformaciok.kormany.hu/aldozatsegito-szolgalat
Gibt es eine spezielle Hotline oder eine Website, wo ich mich informieren kann?
Die telefonische Opferberatungsstelle (Áldozatsegítő Vonal) ist rund um die Uhr erreichbar unter 06-80-225-225 (auf Ungarisch und Englisch). Informationen werden außerdem auf der Website http://www.vansegitseg.hu/ bereitgestellt.
Kann ich einen Rechtsbeistand (Unterstützung durch einen Rechtsanwalt) für die Ausarbeitung des Antrags erhalten?
Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags erhalten Sie von den Mitarbeitern der lokalen Opferhilfestellen und der Opferhilfezentren, die auch Rechtsberatung in einfacheren Fällen anbieten. Im Übrigen kann Prozesskostenhilfe auf Grundlage des Gesetzes LXXX (2003) über Prozesskostenhilfe gewährt werden.
Gibt es Opferhilfeorganisationen, die mich bei meinem Antrag auf Entschädigung unterstützen?
Alle Opferhilfestellen, die bei den regionalen Verwaltungsämtern und dem Verwaltungsamt Budapest angesiedelt sind, können Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen unterstützen. Die Opferbetreuer beraten die Betroffenen auch in praktischen Fragen und helfen zum Beispiel beim Ausfüllen der Anträge oder erteilen Auskünfte. Opfer können sich auch an zivilgesellschaftliche Organisationen wenden, zum Beispiel an den Weißen Ring (Fehérgyűrű), die ungarische Baptistische Hilfsorganisation Baptista Szeretetszolgálat usw.
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