Prüfung meines Antrags in diesem Land

Lettland

Inhalt bereitgestellt von
Lettland

Für welche Art von Straftat kann ich eine Entschädigung erhalten?

Das Opfer hat Anspruch auf staatliche Entschädigung (valsts kompensācija), wenn eine Person durch eine vorsätzliche Straftat zu Tode gekommen ist oder eine mittelschwere bis schwere persönliche Schädigung erlitten hat, in Fällen unzüchtiger oder sexueller Übergriffe, in Fällen von Menschenhandel sowie bei Infizierung mit dem humanen Immunschwächevirus oder mit Hepatitis B oder C.

Für welche Art von Straftat kann ich eine Entschädigung erhalten?

Sie können eine staatliche Entschädigung für immaterielle Schäden (morālais aizskārums), körperliches Leid (fiziskās ciešanas) und materielle Schäden (mantiskais zaudējums) erhalten, die durch eine vorsätzlich Straftat entstanden sind.

Kann ich eine Entschädigung erhalten, wenn ich ein/e Angehörige/r eines infolge einer Straftat verstorbenen Opfers oder ihm gegenüber unterhaltsberechtigt bin? Welche Angehörigen oder Unterhaltsberechtigten können eine Entschädigung erhalten?

Ist eine Person infolge einer Straftat verstorben, können die Angehörigen des/der Verstorbenen – Verlobte/r, Ehepartner/in, Eltern, Großeltern, Kinder, Enkel, Geschwister oder Personen, mit dem er/sie zusammenlebte (ausgenommen bei geteilter Haushaltsführung) – im Strafverfahren als Opfer auftreten.

Der Anspruch auf staatliche Entschädigung besteht, wenn eine Person infolge einer Straftat verstorben ist, wenn das Opfer verstirbt, bevor staatliche Entschädigung beantragt wurde, oder wenn das Opfer den Antrag vor seinem Tod zwar gestellt, die Leistung aber noch nicht bezogen hat. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Sie bei der verfahrensleitenden Stelle (Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht) Ihre Anerkennung als Opfer im einschlägigen Strafverfahren beantragen.

Kann ich eine Entschädigung erhalten, wenn ich ein/e Angehörige/r eines überlebenden Opfers oder ihm gegenüber unterhaltsberechtigt bin? Welche Angehörigen oder Unterhaltsberechtigten können in diesem Fall eine Entschädigung erhalten?

Angehörige oder Unterhaltsberechtigte des Opfers haben keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn das Opfer die Straftat überlebt hat. In diesem Fall steht die staatliche Entschädigung nur dem Opfer selbst zu.

Kann ich eine Entschädigung erhalten, wenn ich kein/e Staatsangehörige/r eines EU-Landes bin?

Sie können auch dann eine Entschädigung erhalten, wenn Sie kein/e Staatsangehörige/r eines EU-Landes sind.

Kann ich eine Entschädigung von diesem Land erhalten, wenn ich in diesem Land meinen Wohnsitz habe oder seine Staatsangehörigkeit besitze, selbst wenn die Straftat in einem anderen EU-Land begangen wurde? Könnte ich stattdessen in diesem Land eine Entschädigung beantragen, und nicht in dem Land, in dem die Straftat begangen wurde? Falls ja, unter welchen Bedingungen?

Wurde die Straftat in einem anderen EU-Mitgliedstaat begangen, können Sie entweder direkt oder über die Gerichtsverwaltung (Tiesu administrācija) bei dem Mitgliedstaat, in dem die Straftat begangen wurde, eine Entschädigung beantragen.

Muss ich die Straftat zuerst bei der Polizei anzeigen, um eine Entschädigung beanspruchen zu können?

Ja, Sie müssen die Straftat zuerst bei der Polizei zur Anzeige bringen.

Bevor Sie eine staatliche Entschädigung beantragen können, muss ein Strafverfahren eingeleitet worden sein, in dem Sie durch eine Entscheidung der verfahrensleitenden Stelle (Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht) als Opfer anerkannt worden sind.

Muss ich das Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen oder des Strafverfahrens abwarten, bevor ich einen Antrag einreichen kann?

Sie brauchen nicht die endgültige Entscheidung der verfahrensleitenden Stelle (Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht) abzuwarten, um staatliche Entschädigung beantragen zu können.

Damit die Gerichtsverwaltung über die Gewährung oder Ablehnung der staatlichen Entschädigung entscheiden kann, werden von der verfahrensleitenden Stelle (Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht) folgende Auskünfte benötigt:

  1. Tatzeitpunkt und Tatort;
  2. Einstufung der Straftat, zum Zeitpunkt der Vorlage der Bescheinigung festgestellte Art der Schuld des Straftäters, Datum der Einleitung des Strafverfahrens und Referenznummer der Strafsache;
  3. Angaben zu der im Strafverfahren als Opfer anerkannten Person;
  4. Angaben zu der im Strafverfahren als Vertreter des Opfers anerkannten Person, falls das Opfer seine Rechte durch einen Vertreter ausübt;
  5. Art des infolge der Straftat erlittenen Schadens (Tod einer Person, Schwere der Verletzungen, unzüchtiger oder sexueller Übergriff, Hinweise auf Menschenhandel oder bestätigte Infektion mit dem humanen Immunschwächevirus oder mit Hepatitis B oder C);
  6. Datum des Sachverständigengutachtens, Dokumentnummer des Gutachtens und Identität des Gutachters;
  7. Zahl der Personen, die im selben Strafverfahren betreffend den Tod eines Menschen als Opfer anerkannt wurden, sowie Angaben zu diesen Personen.

Muss ich zuerst den Straftäter auf Entschädigung verklagen – sofern dieser ermittelt wurde?

Sie sind nicht verpflichtet, den Straftäter zuerst auf Entschädigung zu verklagen. Die staatliche Entschädigung berührt nicht das Recht des Opfers, seinen Entschädigungsanspruch im Strafverfahren geltend zu machen und zu diesem Zweck zu einem beliebigen Zeitpunkt des Verfahrens bis zur Einleitung der Untersuchung des Falles durch das erstinstanzliche Gericht einen Antrag auf Schadensersatz zu stellen. Gleiches gilt für das Recht des Opfers, seinen Anspruch durch eine Klage vor einem Zivilgericht geltend zu machen, wenn es der Ansicht ist, nicht vollständig entschädigt worden zu sein.

Habe ich Anspruch auf Entschädigung, auch wenn der Straftäter nicht ermittelt oder verurteilt wurde? Falls ja, welche Belege muss ich meinem Antrag beifügen?

Sie haben auch dann Anspruch auf staatliche Entschädigung, wenn der Straftäter und seine Komplizen nicht ermittelt oder nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wurden.

In diesem Fall sollten Sie Ihrem Entschädigungsantrag eine entsprechende Bescheinigung der verfahrensleitenden Stelle (Polizei) mit den erforderlichen Angaben beifügen.

Muss ich für meinen Entschädigungsantrag eine bestimmte Frist einhalten?

Der Antrag auf staatliche Entschädigung ist bei der Gerichtsverwaltung binnen eines Jahres ab dem Datum einzureichen, an dem Sie als Opfer anerkannt wurden oder Ihnen Sachverhalte bekannt wurden, die Sie zur Beantragung dieser Entschädigung berechtigen.

Welche Schäden und Ausgaben fallen unter die Entschädigung?

Unter die Entschädigung fallen immaterielle Schäden, physische Leiden und materielle Schäden, die Ihnen infolge einer Straftat entstanden sind. Dabei wird nicht nach der Art der Schäden unterschieden. Die Summe der vom Staat zu leistenden Entschädigung ist im Gesetz über die staatliche Opferentschädigung (Likums par valsts kompensāciju cietušajiem) geregelt und wird auf Grundlage der durch die Straftat verursachten Folgen bemessen.

Wird die Entschädigung als Einmalzahlung oder in monatlichen Teilzahlungen geleistet?

Die staatliche Entschädigung wird als Einmalzahlung geleistet. Der Betrag wird auf das im Antrag angegebene Bankkonto überwiesen.

In welcher Weise könnten sich mein Verhalten bei der Straftat, meine Vorstrafen oder meine mangelnde Zusammenarbeit während des Entschädigungsverfahrens auf meine Chancen auf eine Entschädigung und/oder die Höhe einer Entschädigung auswirken?

Die Einstufung des Tatbestands kann sich auf die Höhe der staatlichen Entschädigung auswirken, etwa wenn die Straftat im Affekt, unter Überschreitung der zulässigen Notwehr oder der zulässigen Haftbedingungen begangen wurde. Je nach Fall kann der Entschädigungsbetrag unter Berücksichtigung der Folgen der Straftat um 50 % herabgesetzt werden.

Erhält die Gerichtsverwaltung die von ihr angeforderten Informationen nicht binnen 15 Tagen, kann sie die Auszahlung der staatlichen Entschädigung verweigern. In diesem Fall steht es Ihnen ungeachtet der ablehnenden Entscheidung über die staatliche Entschädigung frei, bei der Gerichtsverwaltung erneut nach den entsprechenden Verfahrensvorschriften eine Entschädigung zu beantragen.

Auf welche Weise könnte sich meine finanzielle Situation auf meine Chancen auf Entschädigung und/oder deren Höhe auswirken?

Ihre finanzielle Situation wirkt sich nicht auf Ihren Anspruch auf staatliche Entschädigung und/oder deren Höhe aus.

Haben Sie vom Straftäter oder einer an seiner Statt handelnden Person eine Entschädigung für den durch die Straftat verursachten Schaden erhalten, wird die bereits erhaltene Entschädigung von der staatlichen Entschädigungssumme abgezogen.

Könnten sich andere Kriterien auf meine Chancen auf Entschädigung und/oder deren Höhe auswirken?

Im Gesetz über die staatliche Opferentschädigung sind weitere Kriterien festgelegt, die sich unter Umständen auf Ihren Anspruch auf Entschädigung und/oder deren Höhe auswirken. Dazu gehören folgende Sachverhalte:

  • Treten infolge der Straftat verschiedene Folgen gleichzeitig ein, dann richtet sich die Höhe der staatlichen Entschädigung nach der schwerwiegendsten Folge der Straftat.
  • Wenn infolge der Straftat eine Person gestorben ist und im Strafverfahren mehrere Personen als Opfer anerkannt wurden, wird die staatliche Entschädigung im Verhältnis zur Zahl dieser Opfer geleistet.
  • Sollte die verfahrensleitende Stelle (Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht) nach Zahlung der Entschädigung eine weitere Person im Rahmen desselben, mit dem Tod des Opfers einer Straftat befassten Strafverfahrens als Opfer anerkennen, erhält diese Person die staatliche Entschädigung in gleicher Höhe wie das andere bzw. die anderen Opfer.

Wie wird die Entschädigung berechnet?

Der Höchstbetrag der staatlichen Entschädigung für ein einzelnes Opfer einer Straftat entspricht dem Fünffachen des in der Republik Lettland geltenden monatlichen Mindestlohns. Die Berechnung der Entschädigungssumme erfolgt auf Grundlage des monatlichen Mindestlohns, der zum Zeitpunkt der Anerkennung der Person als Opfer galt.

Die Entschädigung wird wie folgt geleistet: wenn eine Person gestorben ist – vollständig (100 %);

  • wenn das Opfer eine schwere Körperverletzung erlitten hat, die Straftat als Vergewaltigung oder sexuelle Gewalt eingestuft wird, ein Minderjähriger einem unzüchtigen oder sexuellen Übergriff ausgesetzt wurde oder es sich um ein Opfer von Menschenhandel handelt – in Höhe von 90 %;
  • wenn das minderjährige Opfer mittelschwere Körperverletzungen erleidet oder das minderjährige Opfer mit dem humanen Immunschwächevirus, Hepatitis B oder C infiziert wurde – in Höhe von 70 %.

Gibt es einen Mindest- und/oder Höchstbetrag?

Der Höchstbetrag der staatlichen Entschädigung entspricht dem Fünffachen des in der Republik Lettland geltenden monatlichen Mindestlohns, und der Mindestbetrag entspricht 50 % dieses Höchstbetrags. Wenn sich die Höhe des monatlichen Mindestlohns ändert, ändert sich auch die Höhe der staatlichen Entschädigung.

Muss ich den Betrag im Antragsformular angeben? Falls ja, wo finde ich Anweisungen zur Berechnung der Entschädigung oder zu anderen Aspekten?

Der Betrag muss nicht im Antrag auf staatliche Entschädigung angegeben werden, weil die Entschädigungssumme im Gesetz über die staatliche Opferentschädigung festgelegt ist.

Wird eine Entschädigung für mir entstandene Verluste aus anderen Quellen (aus einer Arbeitgeberversicherung oder privaten Versicherung) von der Entschädigung, die die Behörde/Stelle zahlt, abgezogen?

Entschädigungsleistungen, die Sie aus anderen Quellen beziehen (zum Beispiel aus einer betrieblichen oder privaten Versicherung), werden nicht von der staatlichen Entschädigungssumme abgezogen.

Kann ich einen Vorschuss auf die Entschädigung erhalten? Falls ja, unter welchen Bedingungen?

Ein Vorschuss auf die staatliche Entschädigung wird nicht gewährt.

Kann ich eine ergänzende oder zusätzliche Entschädigung nach der Entscheidung in der Hauptsache erhalten (nachdem sich z. B. die Umstände geändert oder der Gesundheitszustand verschlechtert hat usw.)?

Falls nach Auszahlung der staatlichen Entschädigung später im endgültigen Urteil festgestellt wird, dass Ihnen infolge der Straftat ein größerer Schaden entstanden ist, können Sie die Differenz zwischen der bereits gezahlten Entschädigungssumme und dem Ihnen zustehenden Betrag erhalten.

Welche Begleitunterlagen sollte ich meinem Antrag beifügen?

Ist das Strafverfahren zum Zeitpunkt der Antragstellung noch anhängig, sollten Sie Ihrem Antrag auf staatliche Entschädigung eine Bescheinigung der verfahrensleitenden Stelle (Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht) beifügen, aus der Folgendes hervorgeht:

  1. Tatzeitpunkt und Tatort;
  2. Einstufung der Straftat, zum Zeitpunkt der Vorlage der Bescheinigung festgestellte Art der Schuld des Straftäters, Datum der Einleitung des Strafverfahrens und Referenznummer der Strafsache;
  3. Angaben zu der im Strafverfahren als Opfer anerkannten Person;
  4. Angaben zu der im Strafverfahren als Vertreter des Opfers anerkannten Person;
  5. Art des infolge der Straftat erlittenen Schadens (Tod einer Person, Schwere der Verletzungen, unzüchtiger oder sexueller Übergriff, Hinweise auf Menschenhandel oder bestätigte Infektion mit dem humanen Immunschwächevirus oder mit Hepatitis B oder C);
  6. Datum des Sachverständigengutachtens, Dokumentnummer des Gutachtens und Identität des Gutachters;
  7. Zahl der Personen, die im selben Strafverfahren betreffend den Tod eines Menschen als Opfer anerkannt wurden, sowie Angaben zu diesen Personen.

Bei Beantragung der staatlichen Entschädigung nach Abschluss des Strafverfahrens sollten Sie, wenn der im endgültigen Urteil angeordnete Schadensersatz nicht oder nur teilweise geleistet wurde, Ihrem Entschädigungsantrag das endgültige Urteil der verfahrensleitenden Stelle sowie den Vollstreckungstitel beifügen.

Fallen Verwaltungs- oder andere Gebühren bei der Einreichung und für die Bearbeitung des Antrags an?

Die Bearbeitung von Anträgen auf staatliche Entschädigung ist kostenfrei.

Welche Behörde entscheidet über Anträge auf Entschädigung (in nationalen Fällen)?

Die Entscheidung über die (Nicht-)Gewährung einer staatlichen Entschädigung trifft die Gerichtsverwaltung.

Wohin muss ich meinen Antrag schicken (in nationalen Fällen)?

Der Antrag auf staatliche Entschädigung ist an die Gerichtsverwaltung (Tiesu administrācija) zu richten: Antonijas iela 6, Riga, LV-1010.

Muss ich während des Verfahrens anwesend sein und/oder wenn über meinen Antrag entschieden wird?

Ihre Anwesenheit bei der Prüfung des Antrags auf staatliche Entschädigung und bei der Entscheidung über die Auszahlung ist nicht erforderlich.

Wie lange dauert es (etwa), bis eine Entscheidung über meinen Antrag auf Entschädigung durch eine Behörde ergeht?

Die Gerichtsverwaltung entscheidet binnen eines Monats nach Eingang des Entschädigungsantrags über die Gewährung oder Ablehnung der staatlichen Entschädigung und stellt die Entscheidung an die im Antrag angegebene Anschrift zu.

Sollte die Gerichtsverwaltung weitere Informationen von Ihnen oder der verfahrensleitenden Stelle (Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht) benötigen, wird die Entscheidungsfrist ausgesetzt, bis alle angeforderten Informationen vorliegen.

Wie kann ich Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen, wenn ich mit der Entscheidung der Behörde nicht einverstanden bin?

Sie haben die Möglichkeit, die Entscheidung der Gerichtsverwaltung über die Gewährung oder Ablehnung der staatlichen Entschädigung binnen eines Monats nach ihrem Inkrafttreten anzufechten. Dazu ist ein entsprechender Antrag bei der Gerichtsverwaltung zu stellen, die diesen an das Justizministerium weiterleitet.

Wo finde ich die erforderlichen Formulare und andere Informationen darüber, wie ich einen Antrag auf Entschädigung stellen kann?

Das Formular für den Antrag auf staatliche Entschädigung (Valsts kompensācijas pieprasījuma veidlapa) und Informationen zum Ausfüllen finden Sie hier:

  • auf dem Portal http://www.latvija.lv;
  • auf der Website Gerichtsverwaltung, http://www.jpa.gov.lv im Abschnitt „Services“;
  • bei der Gerichtsverwaltung, Antonijas iela 6 in Riga (Informationen zu den Bürozeiten);
  • bei der verfahrensleitenden Stelle (Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht);
  • bei der gebührenfreien Informationshotline 80001801 (während der Geschäftszeiten).

Gibt es eine spezielle Hotline oder eine Website, wo ich mich informieren kann?

Die gebührenfreie „Hotline für Opfer von Straftaten“ ist täglich zwischen 12.00 und 22.00 Uhr unter der Telefonnummer 116006 erreichbar. Sie bietet:

  • emotionale und psychologische Unterstützung für Opfer von Straftaten;
  • Auskunft über die Verfahrensrechte der Opfer (zum Beispiel über ihre Rechte in Strafverfahren, über Schadensersatzansprüche, die staatliche Entschädigung usw.) und über die verfügbaren Dienste und Opferhilfestellen.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website http://www.cietusajiem.lv.

Kann ich einen Rechtsbeistand (Unterstützung durch einen Rechtsanwalt) für die Ausarbeitung des Antrags erhalten?

Für die Ausarbeitung des Antrags auf staatliche Entschädigung brauchen Sie keinen Rechtsbeistand. Die Gerichtsverwaltung leistet die für die Beantragung der staatlichen Entschädigung erforderliche Unterstützung.

Gibt es Opferhilfeorganisationen, die mich bei meinem Antrag auf Entschädigung unterstützen?

Der Verein „Skalbes“ (Biedrība “Skalbes”) betreibt unter der Telefonnummer 116006 eine kostenlose „Hotline für Opfer von Straftaten“ (täglich zwischen 12.00 und 22.00 Uhr erreichbar). Die Hotline bietet emotionale und psychologische Unterstützung für Opfer von Straftaten und erteilt Auskunft über deren Verfahrensrechte (zum Beispiel über deren Rechte in Strafverfahren, über Schadensersatzansprüche, die staatliche Entschädigung usw.) sowie über die verfügbaren Dienste und Opferhilfestellen.

Letzte Aktualisierung: 16/10/2024

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.