- Für welche Art von Straftat kann ich eine Entschädigung erhalten?
- Für welche Art von Verletzung kann ich eine Entschädigung erhalten?
- Kann ich eine Entschädigung erhalten, wenn ich ein/e Angehörige/r eines infolge einer Straftat verstorbenen Opfers oder ihm gegenüber unterhaltsberechtigt bin? Welche Angehörigen oder Unterhaltsberechtigten können eine Entschädigung erhalten?
- Kann ich eine Entschädigung erhalten, wenn ich ein/e Angehörige/r eines überlebenden Opfers oder ihm gegenüber unterhaltsberechtigt bin? Welche Angehörigen oder Unterhaltsberechtigten können in diesem Fall eine Entschädigung erhalten?
- Kann ich eine Entschädigung erhalten, wenn ich kein/e Staatsangehörige/r eines EU-Landes bin?
- Kann ich eine Entschädigung von diesem Land erhalten, wenn ich in diesem Land meinen Wohnsitz habe oder seine Staatsangehörigkeit besitze, selbst wenn die Straftat in einem anderen EU-Land begangen wurde? Könnte ich stattdessen in diesem Land eine Entschädigung beantragen, und nicht in dem Land, in dem die Straftat begangen wurde? Falls ja, unter welchen Bedingungen?
- Muss ich die Straftat zuerst bei der Polizei anzeigen, um eine Entschädigung beanspruchen zu können?
- Muss ich das Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen oder des Strafverfahrens abwarten, bevor ich einen Antrag einreichen kann?
- Muss ich zuerst den Straftäter auf Entschädigung verklagen – sofern dieser ermittelt wurde?
- Habe ich Anspruch auf Entschädigung, auch wenn der Straftäter nicht ermittelt oder verurteilt wurde? Falls ja, welche Belege muss ich meinem Antrag beifügen?
- Muss ich für meinen Entschädigungsantrag eine bestimmte Frist einhalten?
- Welche Schäden und Ausgaben fallen unter die Entschädigung?
- Wird die Entschädigung als Einmalzahlung oder in monatlichen Teilzahlungen geleistet?
- In welcher Weise könnten sich mein Verhalten bei der Straftat, meine Vorstrafen oder meine mangelnde Zusammenarbeit während des Entschädigungsverfahrens auf meine Chancen auf eine Entschädigung und/oder die Höhe einer Entschädigung auswirken?
- Auf welche Weise könnte sich meine finanzielle Situation auf meine Chancen auf Entschädigung und/oder deren Höhe auswirken?
- Könnten sich andere Kriterien auf meine Chancen auf Entschädigung und/oder deren Höhe auswirken?
- Wie wird die Entschädigung berechnet?
- Gibt es einen Mindest- und/oder Höchstbetrag?
- Muss ich den Betrag im Antragsformular angeben? Falls ja, wo finde ich Anweisungen zur Berechnung der Entschädigung oder zu anderen Aspekten?
- Wird eine Entschädigung für mir entstandene Verluste aus anderen Quellen (aus einer Arbeitgeberversicherung oder privaten Versicherung) von der Entschädigung, die die Behörde/Stelle zahlt, abgezogen?
- Kann ich einen Vorschuss auf die Entschädigung erhalten? Falls ja, unter welchen Bedingungen?
- Kann ich eine ergänzende oder zusätzliche Entschädigung nach der Entscheidung in der Hauptsache erhalten (nachdem sich z. B. die Umstände geändert oder der Gesundheitszustand verschlechtert hat usw.)?
- Welche Begleitunterlagen sollte ich meinem Antrag beifügen?
- Fallen Verwaltungs- oder andere Gebühren bei der Einreichung und für die Bearbeitung des Antrags an?
- Welche Behörde entscheidet über Anträge auf Entschädigung (in nationalen Fällen)?
- Wohin muss ich meinen Antrag schicken (in nationalen Fällen)?
- Muss ich während des Verfahrens anwesend sein und/oder wenn über meinen Antrag entschieden wird?
- Wie lange dauert es (in etwa), bis eine Entscheidung über meinen Antrag auf Entschädigung durch eine Behörde ergeht?
- Wie kann ich Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen, wenn ich mit der Entscheidung der Behörde nicht einverstanden bin?
- Wo finde ich die erforderlichen Formulare und andere Informationen darüber, wie ich einen Antrag auf Entschädigung stellen kann?
- Gibt es eine spezielle Hotline oder eine Website, wo ich mich informieren kann?
- Kann ich einen Rechtsbeistand (Unterstützung durch einen Rechtsanwalt) für die Ausarbeitung des Antrags erhalten?
- Gibt es Opferhilfeorganisationen, die mich bei meinem Antrag auf Entschädigung unterstützen?
Für welche Art von Straftat kann ich eine Entschädigung erhalten?
Sie können für alle vorsätzlichen Gewalttaten eine Entschädigung erhalten, d. h. für Körperverletzung, Gewaltandrohung und/oder Bedrohung mit einer Waffe, Mord, Totschlag, gewaltsamen Diebstahl und sexuelle Gewalttaten (Sittlichkeitsvergehen und Vergewaltigung). Auch überlebenden Angehörigen eines Opfers von fahrlässiger Tötung kann eine Entschädigung gewährt werden.
Für welche Art von Verletzung kann ich eine Entschädigung erhalten?
Die Zahlung soll Sie für Schmerzen oder Leiden, für die Kosten der medizinischen Behandlung der infolge der Straftat erlittenen Verletzungen oder für Einkommensausfälle wegen resultierender Arbeitsunfähigkeit entschädigen. Vorgesehen ist nicht eine vollständige Entschädigung, sondern Sie erhalten eine pauschale Einmalzahlung als Zuschuss zu den Kosten des verursachten Schadens.
Kann ich eine Entschädigung erhalten, wenn ich ein/e Angehörige/r eines infolge einer Straftat verstorbenen Opfers oder ihm gegenüber unterhaltsberechtigt bin? Welche Angehörigen oder Unterhaltsberechtigten können eine Entschädigung erhalten?
Ja, sie können als Ehepartner, eingetragener Lebenspartner, Elternteil, Kind oder Geschwisterkind des verstorbenen Opfers eine Entschädigung erhalten. Sie sind zur Entschädigung berechtigt für das Leiden, das Sie als überlebender Angehöriger erlitten haben, sowie für die von Ihnen getragenen Bestattungskosten und für Unterhaltsausfälle aufgrund des Wegfalls des Einkommens des Verstorbenen.
Kann ich eine Entschädigung erhalten, wenn ich ein/e Angehörige/r eines überlebenden Opfers oder ihm gegenüber unterhaltsberechtigt bin? Welche Angehörigen oder Unterhaltsberechtigten können in diesem Fall eine Entschädigung erhalten?
Ja, der Entschädigungsfonds für Opfer von Gewaltverbrechen (Schadefonds Geweldsmisdrijven) kann Entschädigung gewähren, wenn eine Person psychische Schäden erleidet, weil sie Zeuge einer Gewalttat geworden ist oder direkt mit den Konsequenzen einer gegen einen Angehörigen begangenen Gewalttat konfrontiert ist.
Kann ich eine Entschädigung erhalten, wenn ich kein/e Staatsangehörige/r eines EU-Landes bin?
Ja, sofern sich die an Ihnen verübte Straftat auf niederländischem Hoheitsgebiet zugetragen hat.
Kann ich eine Entschädigung von diesem Land erhalten, wenn ich in diesem Land meinen Wohnsitz habe oder seine Staatsangehörigkeit besitze, selbst wenn die Straftat in einem anderen EU-Land begangen wurde? Könnte ich stattdessen in diesem Land eine Entschädigung beantragen, und nicht in dem Land, in dem die Straftat begangen wurde? Falls ja, unter welchen Bedingungen?
Nein, der Entschädigungsfonds für Opfer von Gewaltverbrechen kann nur im Falle einer auf niederländischem Hoheitsgebiet begangenen Gewalttat Entschädigung gewähren.
Muss ich die Straftat zuerst bei der Polizei anzeigen, um eine Entschädigung beanspruchen zu können?
Nein, Sie müssen die Straftat nicht bei der Polizei zur Anzeige gebracht haben, damit der Entschädigungsfonds für Opfer von Gewaltverbrechen Ihren Antrag bearbeitet. In der Praxis spielen allerdings die Anzeige der Straftat und die darauffolgenden strafrechtlichen Ermittlungen für die Antragsbegründung eine wichtige Rolle. Wurde die Straftat nicht angezeigt, muss die Plausibilität des Antrags auf Grundlage anderer objektiver Erklärungen feststellbar sein. Als „objektiv“ gelten in diesem Zusammenhang Informationen aus verlässlichen, unparteiischen Quellen.
Muss ich das Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen oder des Strafverfahrens abwarten, bevor ich einen Antrag einreichen kann?
Nein. In bestimmten Fällen kann es aus Sicht des Entschädigungsfonds für Opfer von Gewaltverbrechen jedoch für die Feststellung der Plausibilität Ihres Antrags erforderlich sein, das Ergebnis einer polizeilichen Ermittlung oder eines Strafverfahrens abzuwarten.
Muss ich zuerst den Straftäter auf Entschädigung verklagen – sofern dieser ermittelt wurde?
Nein.
Habe ich Anspruch auf Entschädigung, auch wenn der Straftäter nicht ermittelt oder verurteilt wurde? Falls ja, welche Belege muss ich meinem Antrag beifügen?
Ja. Für die Antragsbegründung gelten in diesem Fall dieselben Bedingungen wie für Fälle, in denen der Straftäter bekannt ist.
Muss ich für meinen Entschädigungsantrag eine bestimmte Frist einhalten?
Ja. Der Antrag ist innerhalb von zehn Jahren nach dem Tatzeitpunkt beim Entschädigungsfonds für Opfer von Gewaltverbrechen einzureichen. Für überlebende Angehörige beginnt die Frist mit dem Tag, an dem das Opfer verstorben ist.
Welche Schäden und Ausgaben fallen unter die Entschädigung?
Umfasst die Entschädigung beispielsweise:
a) für Opfer einer Straftat:
- materielle (nicht-psychische) Schäden:
- Kosten für die medizinische Behandlung der Verletzung (ambulante und stationäre medizinische Behandlung, Rehabilitation)
- Mehrbedarf oder -kosten aufgrund der Verletzung (z. B. Pflege und Betreuung, vorübergehende und dauerhafte Behandlung, langfristige Physiotherapie, Anpassung des Wohnraums, spezielle Hilfsmittel usw.)
- dauerhafte Schäden (z. B. Invalidität oder andere bleibende Beeinträchtigungen)
- Einkommensausfälle während und nach der medizinischen Behandlung (inkl. entgangenes Einkommen und Erwerbsunfähigkeit oder verminderter Lebensunterhalt usw.)
- entgangene Möglichkeiten
- Ausgaben für Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit dem Ereignis, das zu dem Schaden führte, z. B. die Anwalts- und Gerichtskosten
- Entschädigung bei Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände
- Sonstiges
Die Zahlung aus dem Entschädigungsfonds für Opfer von Gewaltverbrechen ist nicht an bestimmte Arten von Verlusten geknüpft. Es handelt sich um eine pauschale Einmalzahlung, um Sie für Schmerzen oder Leiden, für die Kosten der medizinischen Behandlung der infolge der Straftat erlittenen Verletzungen oder für Einkommensausfälle wegen resultierender Arbeitsunfähigkeit zu entschädigen.
- psychische (moralische) Schäden:
- Schmerzen und Leid des Opfers
Ja.
b) für berechtigte Personen oder Angehörige eines Opfers:
- materielle (nicht-psychische) Schäden:
- Bestattungskosten
- Kosten für die medizinische Behandlung (z. B. für die ambulante oder stationäre Behandlung eines Familienangehörigen, Rehabilitation)
- entgangener Unterhalt oder entgangene Möglichkeiten
Bei überlebenden Familienangehörigen wird die Zahlung auch als Entschädigung für Schmerzen oder Leiden (durch den Tod eines Angehörigen entstandenes Leiden), für medizinische Ausgaben (zum Beispiel für die Behandlung der infolge des Todes eines Angehörigen erlittenen psychischen Schäden) und/oder für Einkommensausfälle wegen resultierender Arbeitsunfähigkeit geleistet. Darüber hinaus kann eine separate Entschädigung für Bestattungskosten sowie für Unterhaltsausfälle gezahlt werden, die durch den Wegfall des Einkommens des Verstorbenen entstehen.
psychische Schäden:
- Schmerzen oder Leid von Angehörigen oder berechtigten Personen/Entschädigung der Hinterbliebenen bei Tod des Opfers
Ja.
Wird die Entschädigung als Einmalzahlung oder in monatlichen Teilzahlungen geleistet?
Sie wird als Einmalzahlung geleistet.
In welcher Weise könnten sich mein Verhalten bei der Straftat, meine Vorstrafen oder meine mangelnde Zusammenarbeit während des Entschädigungsverfahrens auf meine Chancen auf eine Entschädigung und/oder die Höhe einer Entschädigung auswirken?
Voraussetzung für einen Anspruch auf Zahlungen aus dem Entschädigungsfonds für Opfer von Gewaltverbrechen ist, dass diese selbst keine Schuld daran trifft. Sie dürfen also nicht der Täter gewesen oder an der Straftat beteiligt gewesen sein. Waren Sie an der Straftat beteiligt, kann der Entschädigungsfonds für Opfer von Gewaltverbrechen Ihren Antrag ablehnen oder die Entschädigungssumme herabsetzen.
Auf welche Weise könnte sich meine finanzielle Situation auf meine Chancen auf Entschädigung und/oder deren Höhe auswirken?
Ihre finanzielle Situation hat keine Auswirkungen auf Ihren Anspruch auf Entschädigung für den erlittenen Schaden.
Könnten sich andere Kriterien auf meine Chancen auf Entschädigung und/oder deren Höhe auswirken?
- Voraussetzung ist, dass Sie infolge der Straftat eine schwere Schädigung erlitten haben. Als schwere Schädigung gelten Körperverletzungen und/oder psychische Schäden mit schweren langfristigen oder dauerhaften medizinischen Folgen.
- Der Entschädigungsfonds für Opfer von Gewaltverbrechen gewährt nur dann eine Entschädigung, wenn der Ihnen entstandene Schaden nicht bereits aus anderer Quelle entschädigt wurde oder künftig entschädigt wird, etwa durch den Straftäter oder eine Versicherungsgesellschaft.
- Ferner sind Entschädigungsanträge im Zusammenhang mit vor 1973 begangenen Straftaten unzulässig.
Wie wird die Entschädigung berechnet?
Die Entschädigungssumme richtet sich üblicherweise nach dem Umfang des Ihnen entstandenen Schadens und den Umständen der Straftat.
Gibt es einen Mindest- und/oder Höchstbetrag?
Der Entschädigungsfonds für Opfer von Gewaltverbrechen hat sechs Schadenskategorien festgelegt, denen jeweils ein pauschaler Entschädigungsbetrag zugeordnet ist. Kategorie 1 entspricht einem Entschädigungsanspruch in Höhe von
1 000 EUR und Kategorie 6 einem Entschädigungsanspruch in Höhe von 35 000 EUR.
Muss ich den Betrag im Antragsformular angeben? Falls ja, wo finde ich Anweisungen zur Berechnung der Entschädigung oder zu anderen Aspekten?
Nein.
Wird eine Entschädigung für mir entstandene Verluste aus anderen Quellen (aus einer Arbeitgeberversicherung oder privaten Versicherung) von der Entschädigung, die die Behörde/Stelle zahlt, abgezogen?
Wenn diese Entschädigung für Schmerzen oder Leiden, Kosten für die medizinische Behandlung oder Einkommensausfälle geleistet wird, dann ja.
Kann ich einen Vorschuss auf die Entschädigung erhalten? Falls ja, unter welchen Bedingungen?
Ja, Sie können vom Entschädigungsfonds für Opfer von Gewaltverbrechen einen Vorschuss auf die Entschädigung in Form einer vorläufigen Auszahlung erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass der Antrag den gesetzlichen Vorgaben entspricht (d. h. dass Ihre Anspruchsberechtigung eindeutig festgestellt wurde) und dass der Fonds kurzfristig keine endgültige Entscheidung fällen kann. Ein Antrag auf Vorschusszahlungen wird nur bearbeitet, wenn er in Schriftform gestellt wird und Sie darin die Notwendigkeit und Dringlichkeit des Vorschusses begründen, indem Sie z. B. darlegen, dass Sie nicht über die zur Behandlung Ihrer Schädigung erforderlichen Mittel verfügen. Der alleinige Umstand, dass Sie sich in einer schwierigen finanziellen Lage befinden, ist kein ausreichender Grund für die Gewährung eines Vorschusses.
Kann ich eine ergänzende oder zusätzliche Entschädigung nach der Entscheidung in der Hauptsache erhalten (nachdem sich z. B. die Umstände geändert oder der Gesundheitszustand verschlechtert hat usw.)?
Wenn sich nach Erhalt eines positiven Bescheides über die Gewährung einer Entschädigung herausstellt, dass Ihre Schädigung wesentlich schwerer ist als zum Zeitpunkt der Antragstellung angenommen, können Sie einen zusätzlichen Antrag stellen. Überlebende Familienangehörige können einen zusätzlichen Antrag nur für Bestattungskosten und Unterhaltsausfälle einreichen.
Welche Begleitunterlagen sollte ich meinem Antrag beifügen?
- Ausgefülltes Antragsformular
- Kopie eines Ausweisdokuments
- Falls vorhanden: Polizeibericht, Urteil
- Medizinische Informationen im Zusammenhang mit der Schädigung
- Gegebenenfalls: Sonstige im Formular geforderte Unterlagen.
Fallen Verwaltungs- oder andere Gebühren bei der Einreichung und für die Bearbeitung des Antrags an?
Nein.
Welche Behörde entscheidet über Anträge auf Entschädigung (in nationalen Fällen)?
Der Entschädigungsfonds für Opfer von Gewaltverbrechen (Schadefonds Geweldsmisdrijven)
Postbus 71
NL-2501 CB Den Haag
Wohin muss ich meinen Antrag schicken (in nationalen Fällen)?
Der Entschädigungsfonds für Opfer von Gewaltverbrechen (Schadefonds Geweldsmisdrijven)
Postbus 71
NL-2501 CB Den Haag
Muss ich während des Verfahrens anwesend sein und/oder wenn über meinen Antrag entschieden wird?
Nein.
Wie lange dauert es (in etwa), bis eine Entscheidung über meinen Antrag auf Entschädigung durch eine Behörde ergeht?
Nicht länger als 26 Wochen.
Wie kann ich Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen, wenn ich mit der Entscheidung der Behörde nicht einverstanden bin?
Sie können innerhalb von sechs Wochen beim Ausschuss des Entschädigungsfonds für Opfer von Gewaltverbrechen (Commissie Schadefonds Geweldsmisdrijven) schriftlich Beschwerde einreichen. Sie müssen in der Beschwerde angeben, in welchen Punkten Sie der Entscheidung widersprechen, und dies jeweils begründen. Sie können Ihre Beschwerde an folgende Anschrift schicken:
Schadefonds Geweldsmisdrijven
Afdeling Bezwaar
Postbus 71
NL-2501 CB Den Haag
Wo finde ich die erforderlichen Formulare und andere Informationen darüber, wie ich einen Antrag auf Entschädigung stellen kann?
https://www.schadefonds.nl/deutsch/
Gibt es eine spezielle Hotline oder eine Website, wo ich mich informieren kann?
https://www.schadefonds.nl/deutsch/
Tel.: 070-4142000
Kann ich einen Rechtsbeistand (Unterstützung durch einen Rechtsanwalt) für die Ausarbeitung des Antrags erhalten?
Ein staatlich finanzierter Rechtsbeistand ist nicht erhältlich. Die niederländische Opferhilfe (Slachtofferhulp Nederland https://www.slachtofferhulp.nl/english/) bietet Beratung und Unterstützung. Tel.: 0900-0101.
Gibt es Opferhilfeorganisationen, die mich bei meinem Antrag auf Entschädigung unterstützen?
Niederländische Opferhilfe: https://www.slachtofferhulp.nl/english/. Tel.: 0900-0101.
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