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Schweden

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Schweden

Es gibt generell drei Möglichkeiten, wie Sie eine Entschädigung für durch eine Straftat verursachte Verletzungen erhalten können. Diese sind:

  • Schadenersatz, den der Straftäter leisten muss;
  • Entschädigungen im Rahmen von privaten, kollektiven oder öffentlichen Versicherungsverträgen;
  • staatliche Entschädigung für strafrechtliche Schäden.

Die verschiedenen Entschädigungsarten sind unterschiedlich geregelt. Die folgenden Informationen gelten nur für staatliche Entschädigungen strafrechtlicher Schäden.

Für welche Art von Straftat kann ich eine Entschädigung erhalten?

Grundsätzlich kann Ihnen für jede Art von Straftat eine Entschädigung für strafrechtliche Schäden zugesprochen werden, die Entschädigungsmöglichkeiten sind jedoch je nach Art des Schadens oder der Verletzung unterschiedlich.

Eine Entschädigung für Körperverletzung kann für alle Arten von Straftaten zugesprochen werden, sofern die Verletzung eine natürliche Folge der Straftat ist.

Eine Entschädigung für eine Verletzung kann auch zugesprochen werden, wenn jemand eine andere Person durch eine Straftat, die einen Angriff auf die Person (z. B. körperlicher Angriff oder Vergewaltigung), die Freiheit (z. B. rechtswidrige Freiheitsberaubung) oder den Frieden des Opfers (z. B. rechtswidrige Bedrohung) beinhaltet, oder durch Verleumdung ernsthaft verletzt.

Eine Entschädigung für Sachschäden (z. B. durch Diebstahl oder Sachbeschädigung) oder reine Vermögensschäden (z. B. durch Betrug) wird nur in bestimmen Fällen gewährt.

Für welche Art von Verletzung kann ich eine Entschädigung erhalten?

Für körperliche Verletzungen und Gesundheitsschäden kann eine Entschädigung gewährt werden. Dasselbe gilt für Kinder, die Zeugen von zwischen engen Angehörigen begangenen Straftaten wurden. In Ausnahmefällen kann auch für Sachschäden oder reine Vermögensschäden eine Entschädigung gewährt werden.

Bei Körperverletzungen kann für Folgendes eine Entschädigung zugesprochen werden:

  • Behandlungskosten und andere Kosten der verletzten Person sowie, in angemessenem Umfang, eines engen Angehörigen der verletzten Person;
  • Schäden an der Kleidung, der Brille und ähnlichen Gegenständen, die die verletzte Person zu dem Zeitpunkt, als sie die Verletzung erlitt, trug;
  • Einkommensausfall;
  • vorübergehendes körperliches und seelisches Leid (Schmerzensgeld);
  • dauerhaftes körperliches und seelisches Leid (Deformität oder andere bleibende Verletzung).

Hat eine Körperverletzung zum Tod geführt, kann für Folgendes eine Entschädigung gewährt werden:

  • Bestattungskosten und, in angemessenem Umfang, andere, durch den Todesfall verursachte Kosten;
  • Unterhaltsverlust (unter bestimmten Voraussetzungen);
  • persönliche Schädigung eines nahen Angehörigen des Verstorbenen infolge des Todesfalles.

Andere Leistungen, auf die der Geschädigte Anspruch hat, (z. B. Sozialleistungen, Rente oder Entschädigung durch den Arbeitgeber) werden bei der Berechnung der Entschädigung für Einkommensausfall und Unterhaltsverlust abgezogen.

Handelt es sich um eine Straftat, die einen Angriff auf die Person, die Freiheit oder den Frieden des Opfers beinhaltet, oder um Verleumdung und wurde die persönliche Unversehrtheit dadurch ernsthaft verletzt, kann eine Entschädigung gewährt werden.

Eine Entschädigung für Sachschäden wie beispielsweise gestohlene oder beschädigte Gegenstände wird nur in Ausnahmefällen gewährt. Eine solche Entschädigung kann zugesprochen werden, wenn die Straftat von einer Person begangen wurde, die sich, beispielsweise als Insasse eines Gefängnisses, einer Untersuchungshaftanstalt oder einer Anstalt, in staatlichem Gewahrsam befand (und nun Person flüchtig ist). Eine Entschädigung kann auch in besonders belastenden Fällen gewährt werden, wenn sich die Möglichkeiten der geschädigten Person, sich ihren Lebensunterhalt zu verdienen, durch die Verletzung erheblich verschlechtert haben oder wenn eine Entschädigung aus anderen Gründen besonders wichtig ist.

In sehr seltenen Fällen wird auch für reine Vermögensschäden eine Entschädigung gewährt, beispielsweise im Zusammenhang mit Betrug oder Veruntreuung. Eine Entschädigung ist in Fällen flüchtiger Personen nur anwendbar, wenn besondere Gründe vorliegen oder wenn es sich um besonders belastende Fälle handelt, in denen sich die Möglichkeiten der geschädigten Person, sich ihren Lebensunterhalt zu verdienen, durch die Verletzung erheblich verschlechtert haben oder wenn eine Entschädigung aus anderen Gründen besonders wichtig ist.

Kann ich eine Entschädigung erhalten, wenn ich ein/e Angehörige/r eines infolge einer Straftat verstorbenen Opfers oder ihm gegenüber unterhaltsberechtigt bin? Welche Angehörigen oder Unterhaltsberechtigten können eine Entschädigung erhalten?

Ja, wie oben bereits erläutert kann eine Entschädigung zugesprochen werden. Bei der Verletzung eines engen Angehörigen der verstorbenen Person wird gewöhnlich ein Standardsatz an Schmerzensgeld ausgezahlt.

Personen, die eine Entschädigung für Verletzungen erhalten können, sind gewöhnlich der Partner oder die Partnerin der verstorbenen Person, Eltern und Kinder sowie Geschwister, die mit der verstorbenen Person zusammenlebten. Erwachsene Geschwister, die nicht mit der verstorbenen Person in einem Haushalt lebten, haben gewöhnlich keinen Anspruch auf Entschädigung.

Kann ich eine Entschädigung erhalten, wenn ich ein/e Angehörige/r eines überlebenden Opfers oder ihm gegenüber unterhaltsberechtigt bin? Welche Angehörigen oder Unterhaltsberechtigten können in diesem Fall eine Entschädigung erhalten?

Hat eine Verletzung nicht zum Tod geführt, kann in bestimmten Sonderfällen einer Person, die in einer besonders engen Beziehung zur verletzten Person steht, eine Entschädigung zugesprochen werden. Eine solche Entschädigung kann gewährt werden, wenn die verletzte Person schwere Verletzungen erlitt und sich über einen beträchtlichen Zeitraum in einem lebensbedrohlichen Zustand befand oder wenn der oder die betreffende Familienangehörige den Vorfall, bei dem die geschädigte Person verletzt wurde, beobachtet hat und dadurch seelische Verletzungen erlitt.

Anspruchsberechtigt ist der gleiche Personenkreis, der Anspruch auf eine Entschädigung hat, wenn der Geschädigte infolge einer Straftat verstirbt.

Kann ich eine Entschädigung erhalten, wenn ich kein/e Staatsangehörige/r eines EU-Landes bin?

Wurde die Straftat in Schweden begangen, kann ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit oder das Wohnsitzland der geschädigten Partei eine Entschädigung zugesprochen werden. Stehen die Straftat und die geschädigte Partei allerdings in einem so schwachen Zusammenhang mit Schweden, dass es nicht angemessen wäre, dass der schwedische Staat eine Entschädigung leistet, wird keine Entschädigung gezahlt. Diese Ausnahme wird restriktiv gehandhabt. Diese Ausnahme gilt darüber hinaus nicht für Bürger anderer EU-Länder, die in Schweden Opfer eines vorsätzlichen Gewaltverbrechens werden.

Kann ich eine Entschädigung von diesem Land erhalten, wenn ich in diesem Land meinen Wohnsitz habe oder seine Staatsangehörigkeit besitze, selbst wenn die Straftat in einem anderen EU-Land begangen wurde? Könnte ich stattdessen in diesem Land eine Entschädigung beantragen, und nicht in dem Land, in dem die Straftat begangen wurde? Falls ja, unter welchen Bedingungen?

Ja. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Schweden haben, können Sie in Schweden Entschädigung beantragen, auch wenn die Straftat in einem anderen Land innerhalb oder außerhalb der EU begangen wurde.

Grundsätzlich muss der betreffende strafrechtliche Schaden zunächst in dem Land ersetzt werden, in dem die Straftat begangen wurde. Kann in dem betreffenden Land keine oder keine vollständige Entschädigung für den Schaden geleistet werden, hat eine geschädigte Partei mit Wohnsitz in Schweden stattdessen Anspruch auf eine Entschädigung des strafrechtlichen Schadens durch den schwedischen Staat.

Wird die Straftat in einem anderen EU-Land verübt und kann in dem betreffenden Land eine Entschädigung für die fragliche Straftat gewährt werden, kann das Schwedische Amt für Kriminalitätsopfer (Brottsoffermyndigheten) der Person, die in Schweden einen Antrag auf Entschädigung stellt, dadurch helfen, dass sie sich an das Land wendet, in dem die Straftat begangen wurde. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die schwedische Entschädigung ausgezahlt werden, bevor in dem anderen EU-Staat der Entschädigungsanspruch geprüft worden ist.

Kann in dem anderen EU-Land kein Schadenersatz ausgezahlt werden, wird der Anspruch auf Entschädigung stattdessen nach den schwedischen Vorschriften geprüft und beurteilt.

Muss ich die Straftat zuerst bei der Polizei anzeigen, um eine Entschädigung beanspruchen zu können?

Ja. Die Straftat muss bei der Polizei angezeigt worden sein und die geschädigte Partei muss darüber hinaus die Polizei bei ihren Ermittlungen unterstützt haben.

Muss ich das Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen oder des Strafverfahrens abwarten, bevor ich einen Antrag einreichen kann?

Ja. Eine Entschädigung kann nur in ganz seltenen Fällen vor dem Abschluss der polizeilichen Ermittlungen und richterlichen Überprüfung zugesprochen werden.

Muss ich zuerst den Straftäter auf Entschädigung verklagen – sofern dieser ermittelt wurde?

Ist der Straftäter bekannt, so muss er grundsätzlich für die Straftat verurteilt worden sein, damit die staatliche Entschädigung gezahlt werden kann. Auch ist der Schadensverursacher derjenige, der zunächst für eine Entschädigung sorgen muss; dies bedeutet grundsätzlich, dass zunächst gegen den Straftäter Klage erhoben werden muss. Wenn sich andererseits aus den Ermittlungen eindeutig ergibt, dass der Straftäter den Schadenersatz nicht leisten kann, kann eine Entschädigung gezahlt werden, ohne dass die geschädigte Person diese zuerst beim Straftäter einfordern muss.

Habe ich Anspruch auf Entschädigung, auch wenn der Straftäter nicht ermittelt oder verurteilt wurde? Falls ja, welche Belege muss ich meinem Antrag beifügen?

Ja. Wurde der Straftäter nicht ermittelt und wurden die polizeilichen Ermittlungen aus diesem Grund beendet, können Sie einen Anspruch auf Entschädigung haben. In Fällen dieser Art stützt sich die Beurteilung der Straftat und des Entschädigungsanspruchs überwiegend auf den Inhalt des Polizeiberichts. Darüber hinaus muss die geschädigte Partei Beweise vorlegen, aus denen der Schaden bzw. die Verletzung hervorgeht, die infolge der Straftat eingetreten ist.

Muss ich für meinen Entschädigungsantrag eine bestimmte Frist einhalten?

Ja. Es gilt eine Antragsfrist von drei Jahren, die wie folgt berechnet wird:

Besteht ein Urteil zu der Straftat, muss der Antrag innerhalb von drei Jahren nach dem Tag, an dem das Urteil rechtskräftig wurde (nicht mehr angefochten werden konnte), eingereicht werden.

Sind die polizeilichen Ermittlungen beendet worden, muss der Antrag innerhalb von drei Jahren nach dem Tag, an dem die Entscheidung zur Beendigung der Ermittlungen getroffen wurde, eingereicht werden.

Wurden keine polizeilichen Ermittlungen eingeleitet, muss der Antrag innerhalb von drei Jahren nach dem Tag der Straftat eingereicht werden.

Kinder, die vor ihrem 18. Geburtstag einer Straftat ausgesetzt waren, sind berechtigt, bis zu ihrem 21. Geburtstag Entschädigung zu beantragen.

Wenn besondere Gründe dafür vorliegen, kann ein Antrag in Ausnahmefällen berücksichtigt werden, obwohl er verspätet eingereicht wird. Ein Beispiel für solche besonderen Gründe wäre, wenn der Antragsteller seinen Entschädigungsantrag wegen einer schweren Krankheit nicht rechtzeitig einreichen konnte.

Welche Schäden und Ausgaben fallen unter die Entschädigung?

Umfasst die Entschädigung beispielsweise:

a) für Opfer einer Straftat:

- materielle (nicht-psychische) Schäden:

  • Kosten für die medizinische Behandlung der Verletzung (ambulante und stationäre medizinische Behandlung, Rehabilitation)

Ja, soweit nicht aus anderen Quellen eine Entschädigung gewährt wird.

  • Mehrbedarf oder -kosten aufgrund der Verletzung (z. B. Pflege und Betreuung, vorübergehende und dauerhafte Behandlung, längerfristige Physiotherapie, Anpassung des Wohnraums, spezielle Hilfsmittel usw.)

Ja, soweit nicht aus anderen Quellen eine Entschädigung gewährt wird.

  • dauerhafte Verletzung (z. B. Invalidität oder andere bleibende Beeinträchtigungen)
    • Einkommensausfälle während und nach der medizinischen Behandlung (inkl. entgangenes Einkommen und Erwerbsunfähigkeit oder verminderter Lebensunterhalt usw.)

    Ja, soweit nicht aus anderen Quellen eine Entschädigung gewährt wird.

    • entgangene Möglichkeiten

    Nein, nur eine Entschädigung für Einkommensausfälle oder künftige Einkommensausfälle (Rente).

    • Ausgaben für Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit dem Ereignis, das zu dem Schaden führte, z. B. die Anwalts- und Gerichtskosten)

    Nein.

    • Entschädigung bei Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände

Eine Entschädigung kann gezahlt werden für beschädigte oder zerstörte Kleidung, Brillen oder ähnliche Gegenstände, die die geschädigte Person zu dem Zeitpunkt, als sie die Verletzung erlitt, getragen hat.

In anderen Fällen sind die Möglichkeiten, eine Entschädigung für Sachschäden zu erhalten, sehr begrenzt; siehe Abschnitt 1.2.

  • Sonstiges

- psychische (moralische) Schäden:

  • Schaden und Leid des Opfers

Ja. Zusätzlich zum Schmerzensgeld kann auch eine Entschädigung für einen Übergriff zugesprochen werden, bei dem im Zuge einer gegen die Person, die Freiheit oder den Frieden des Opfers gerichtete Straftat auch die persönliche Integrität der geschädigten Person schwerwiegend verletzt wurde.

b) für berechtigte Personen oder Angehörige eines Opfers:

- materielle (nicht-psychische) Schäden:

  • Bestattungskosten

Ja, soweit nicht aus anderen Quellen eine Entschädigung gewährt wird.

  • Kosten für die medizinische Behandlung (z. B. ambulante oder stationäre Behandlung oder Rehabilitation eines Familienangehörigen)

Ja. Führte die Straftat zum Tod und erlitt dadurch eine dem Verstorbenen besonders nahestehende Person eine persönliche Schädigung, kann eine Entschädigung zugesprochen werden, sofern sie nicht aus anderen Quellen bezogen wird. Siehe auch die Abschnitte 1.3 und 1.4.

  • entgangener Unterhalt oder entgangene Möglichkeiten

Für entgangenen Unterhalt kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung zugesprochen werden.

- psychische Schäden:

  • Schaden oder Leid von Angehörigen oder berechtigten Personen/Entschädigung der Hinterbliebenen bei Tod des Opfers
Ja. Siehe Abschnitt 1.3.

Wird die Entschädigung als Einmalzahlung oder in monatlichen Teilzahlungen geleistet?

Die Entschädigung wird gewöhnlich als Einmalzahlung geleistet. Die Entschädigung für bleibende Verletzungen muss häufig zu einem späteren Zeitpunkt, nämlich dann, wenn klar wird, dass die Verletzungen von Dauer sind, angepasst werden. Langfristige Einkommensausfälle werden gewöhnlich einmal jährlich im Nachhinein ausgeglichen. Hat die Verletzung zu einer Behinderung der geschädigten Partei geführt, durch die deren Arbeitsfähigkeit auf Dauer eingeschränkt wird, kann sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Entschädigung für künftige Einkommensausfälle haben, die in Form einer Rente gewährt und monatlich ausgezahlt wird.

In welcher Weise könnten sich mein Verhalten bei der Straftat, meine Vorstrafen oder meine mangelnde Zusammenarbeit während des Entschädigungsverfahrens auf meine Chancen auf eine Entschädigung und/oder die Höhe einer Entschädigung auswirken?

Die Entschädigung kann gekürzt oder vollständig versagt werden, wenn die geschädigte Partei durch ihr Verhalten die Verletzungsgefahr vorsätzlich oder fahrlässig erhöht hat, sei es im Zusammenhang mit der Straftat oder anderweitig. Die Entschädigung wird gewöhnlich auf diese Weise angepasst, wenn die Straftat durch eigene strafrechtliche Aktivitäten der geschädigten Partei verursacht wurde, wenn sie mit Drogen im Zusammenhang steht oder wenn sich die geschädigte Partei in Verbindung mit der Straftat provokativ verhalten hat.

Die geschädigte Partei muss ferner in angemessenem Umfang an den polizeilichen Ermittlungen mitgewirkt haben. Darüber hinaus muss sie das Entschädigungsverfahren des Schwedischen Amts für Kriminalitätsopfer unterstützen, indem sie Informationen übermittelt und die für die Bewertung erforderlichen Unterlagen vorlegt. Eine Entschädigung kann nicht gewährt werden, wenn der Kläger bzw. die Klägerin an den polizeilichen Ermittlungen nicht mitgewirkt hat. Dies gilt auch, wenn der Kläger oder die Klägerin nicht zum Entschädigungsverfahren beigetragen hat.

Auf welche Weise könnte sich meine finanzielle Situation auf meine Chancen auf Entschädigung und/oder deren Höhe auswirken?

Hinsichtlich einer Entschädigung für Körperverletzung und Missbrauch wirkt sich die finanzielle Situation der geschädigten Partei nicht auf deren Anspruch auf Entschädigung oder die Höhe der zugesprochenen Entschädigung aus. Bei Sachschäden und reinen Vermögensschäden kann sich die finanzielle Situation der geschädigten Partei mitunter auf deren Anspruch auf Entschädigung oder die Höhe der zugesprochenen Entschädigung für strafrechtliche Schäden auswirken.

Könnten sich andere Kriterien auf meine Chancen auf Entschädigung und/oder deren Höhe auswirken?

Die staatliche Entschädigung für strafrechtliche Schäden ergänzt sonstige Entschädigungen, auf die die geschädigte Person infolge der verursachten Schäden oder Verletzungen Anspruch haben kann. Das bedeutet, dass sonstige Entschädigungen von der Entschädigung für strafrechtliche Schäden abgezogen werden müssen. Dies gilt beispielsweise für Schadenersatz, der ausgezahlt wird oder auszuzahlen ist, und für Entschädigungsleistungen von Versicherungen, auf die die geschädigte Partei Anspruch hat.

Wie wird die Entschädigung berechnet?

Die Entschädigung wird nach den im Opferentschädigungsgesetz (brottsskadelag) und im Delikthaftungsgesetz (skadeståndslag) festgelegten Vorschriften berechnet. Der Anspruch auf den Ersatz strafrechtlicher Schäden unterliegt in bestimmten Fällen stärkeren Beschränkungen als der Anspruch auf Entschädigung bei unerlaubten Handlungen. Grundsätzlich muss die Entschädigung eine Form der Wiedergutmachung darstellen und die geschädigte Partei so weit wie möglich in die gleiche finanzielle Situation versetzten, in der sie sich befinden würde, wenn der Schaden oder die Verletzung nicht eingetreten wäre.

Alle aus dem Schaden oder der Verletzung entstehenden, lebensnotwendigen, angemessenen Kosten sowie Einkommensausfälle sind gedeckt. Für die Entschädigung gilt eine Obergrenze; siehe dazu Abschnitt 1.18.

Schmerzensgeld wird nach einer Tariftabelle gezahlt: Der normale Satz während der Krankschreibungsdauer beträgt etwa 2700 SEK im Monat (2022), es kann aber eine höhere Entschädigung zugesprochen werden, beispielsweise bei einer intensivmedizinischen Behandlung. Bei bestimmten Straftaten – wenn die Verletzung zum Tod geführt hat (Entschädigung für Angehörige) und bei Vergewaltigung – wird davon ausgegangen, dass eine Köperverletzung vorliegt; das heißt, dass sie nicht nachgewiesen werden muss. In diesen Fällen gelten für das Schmerzensgeld bestimmte Pauschalen: 60 000 SEK, wenn der Tod vorsätzlich herbeigeführt wurde, 30 000 SEK, wenn der Tod unbeabsichtigt war, und 15 000 SEK bei Vergewaltigung.

Die Entschädigung für Verletzungen, die zu einer bleibenden Behinderung geführt haben, wird auf der Grundlage einer ärztlichen Einschätzung des Ausmaßes der Behinderung und des Alters des Antragstellers mithilfe von Tariftabellen bestimmt.

Die Entschädigung für bleibende Entstellungen wird abhängig davon, wie sichtbar die Entstellung ist, wo sie sich befindet und wie alt die geschädigte Partei ist, mithilfe von Tariftabellen bestimmt.

Entschädigungen für Übergriffe werden auf der Grundlage der objektiven Umstände der Straftat ohne Berücksichtigung des subjektiven Erlebens der geschädigten Partei festgesetzt. In der Praxis kann beispielsweise die Entschädigung für eine rechtswidrige Drohung 5000–20 000 SEK, für einen körperlichen Angriff 5000–100 000 SEK, für Vergewaltigung 100 000 SEK und für Mordversuch 100 000–150 000 SEK betragen.

Gibt es einen Mindest- und/oder Höchstbetrag?

Die niedrigste Entschädigung, die zugesprochen werden kann, beträgt 100 SEK (nach Abzug des Grundbetrags).

Der Höchstbetrag an Entschädigung, der für Körperverletzung gewährt werden kann, beträgt einschließlich Schmerzensgeld 966 000 SEK (2022). Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine Entschädigung für eine Rente zuerkannt werden.

Der Höchstbetrag an Entschädigung, der für Sachschäden und reine Vermögensschäden zugesprochen werden kann, beläuft sich auf 482 000 SEK (2022).

Für Entschädigungen im Zusammenhang mit Übergriffen gibt es keine Obergrenze.

Muss ich den Betrag im Antragsformular angeben? Falls ja, wo finde ich Anweisungen zur Berechnung der Entschädigung oder zu anderen Aspekten?

Ja. Im Hinblick auf finanzielle Verluste wie Behandlungskosten oder Einkommensausfälle muss die geschädigte Partei den Betrag angeben oder Nachweise übersenden, aus denen das Ausmaß des Schadens eindeutig hervorgeht.

Für die Entschädigung immaterieller Schäden (Schmerzen und Leiden, Missbrauch, bleibende Schädigung sowie Entschädigung von Kindern, die Zeugen einer Straftat wurden) muss kein Betrag angegeben werden.

Wird eine Entschädigung für mir entstandene Verluste aus anderen Quellen (aus einer Arbeitgeberversicherung oder privaten Versicherung) von der Entschädigung, die die Behörde/Stelle zahlt, abgezogen?

Ja. Die staatliche Entschädigung für strafrechtliche Schäden wird nur in dem Maße zugesprochen, wie der Schaden nicht durch andere Arten von Entschädigungen, auf die die geschädigte Partei Anspruch hat, gedeckt wird.

Kann ich einen Vorschuss auf die Entschädigung erhalten? Falls ja, unter welchen Bedingungen?

Nein. Es besteht keine Möglichkeit, sich die Entschädigung vorab auszahlen zu lassen.

Kann ich eine ergänzende oder zusätzliche Entschädigung nach der Entscheidung in der Hauptsache erhalten (nachdem sich z. B. die Umstände geändert oder der Gesundheitszustand verschlechtert hat usw.)?

Ja, unter der Voraussetzung, dass die Forderung nicht verjährt ist, was gewöhnlich zehn Jahre nach der Entscheidung eintritt.

Welche Begleitunterlagen sollte ich meinem Antrag beifügen?

Wird der Antragsteller durch einen rechtlichen Vertreter vertreten, muss eine Vollmacht im Original eingereicht werden. Die Kosten müssen gewöhnlich durch Originalrechnungen belegt werden. Es ist auch von Vorteil, wenn der Antragsteller die vorstehend aufgeführten, für den betreffenden Schaden bzw. die Verletzung relevanten Unterlagen einreicht.

Das Schwedische Amt für Kriminalitätsopfer beschafft die für die Beurteilung des Entschädigungsanspruchs und der Höhe der Entschädigung erforderlichen Unterlagen, soweit sie nicht beigefügt wurden. Dies erfolgt kraft des Mandats, das der Antragsteller dem Amt mit der Einreichung des Antrags erteilt. Kann das Amt die erforderlichen Auskünfte und Dokumente nicht selbst beschaffen, erhält stattdessen der Antragsteller die Gelegenheit, diese zu übermitteln.

Fallen Verwaltungs- oder andere Gebühren bei der Einreichung und für die Bearbeitung des Antrags an?

Nein.

Welche Behörde entscheidet über Anträge auf Entschädigung (in nationalen Fällen)?

Das Schwedische Amt für Kriminalitätsopfer.

Wohin muss ich meinen Antrag schicken (in nationalen Fällen)?

An das Schwedische Amt für Kriminalitätsopfer unter: brottsoffermyndigheten, P.O. Box 470, 901 09 Umeå, Schweden.

Bitte beachten Sie, dass für die Einreichung des Antrags ein besonderes Formular verwendet werden muss. Formulare sind auf der Website des Schwedischen Amts für Kriminalitätsopfer unter https://www.brottsoffermyndigheten.se/ erhältlich.

Anträge können auch auf elektronischem Wege über die Website https://www.brottsoffermyndigheten.se/ eingereicht werden, wenn der Antragsteller eine elektronische Bankverkehrs-ID in Schweden hat.

Muss ich während des Verfahrens anwesend sein und/oder wenn über meinen Antrag entschieden wird?

Nein.

Wie lange dauert es (etwa), bis eine Entscheidung über meinen Antrag auf Entschädigung durch eine Behörde ergeht?

Die Bearbeitungszeit ist je nach der aktuellen Arbeitsbelastung des Amtes unterschiedlich lang. Wie lange die Bearbeitung dauert, hängt auch davon ab, wie kompliziert der jeweilige Fall ist. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt derzeit etwa drei Monate (2022).

Wie kann ich Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen, wenn ich mit der Entscheidung der Behörde nicht einverstanden bin?

Beschwerden gegen Entscheidungen des Schwedischen Amts für Kriminalitätsopfer sind nicht möglich, das Amt kann jedoch seine Entscheidung auf Ersuchen oder auf eigene Initiative ändern, wenn neue Umstände bekannt werden oder andere Gründe dafür vorliegen. Eine Entscheidung darf nicht zum Nachteil des Antragstellers geändert werden.

Ein Antragsteller, der mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, kann das Amt schriftlich um eine erneute Prüfung der Sache ersuchen. In dem Ersuchen sind die gewünschte Änderung und die Gründe dafür genau zu benennen. Eventuelle ergänzende Unterlagen sind zusammen mit dem Ersuchen einzureichen.

Der Antragsteller hat jederzeit die Möglichkeit, die Entscheidung von der Schiedsstelle für Opferentschädigungssachen (Nämnden för brottsskadeersättning) prüfen zu lassen.

Wo finde ich die erforderlichen Formulare und andere Informationen darüber, wie ich einen Antrag auf Entschädigung stellen kann?

Informationen und Antragsformulare stehen auf der Website des Schwedischen Amts für Kriminalitätsopfer unter https://www.brottsoffermyndigheten.se/ zur Verfügung. Informationen über Entschädigungen und wie man sie beantragt stehen in mehrere Sprachen zur Verfügung. Die Antragsformulare gibt es auch in englischer Sprache.

Sie können sich auch telefonisch unter +46 90 70 82 00 an die Beratungsstelle des Schwedischen Amts für Kriminalitätsopfer wenden. Die Beratungsstelle hat an Wochentagen von 09:00-15:00 Uhr geöffnet und kann Sie in schwedischer und englischer Sprache beraten.

Gibt es eine spezielle Hotline oder eine Website, wo ich mich informieren kann?

Siehe oben.

Altersgemäße Informationen, die sich an Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren richten, finden Sie unter https://www.jagvillveta.se/. Dort finden Sie auch Informationen in mehreren Sprachen.

Kann ich einen Rechtsbeistand (Unterstützung durch einen Rechtsanwalt) für die Ausarbeitung des Antrags erhalten?

Der Entschädigungsantrag ist einfach auszufüllen. Wenn Sie damit Probleme haben, können Sie sich an das Schwedische Amt für Kriminalitätsopfer wenden. Eine Entschädigung für die Kosten eines rechtlichen Vertreters wird nur gewährt, wenn besondere Gründe dafür vorliegen.

Gibt es Opferhilfeorganisationen, die mich bei meinem Antrag auf Entschädigung unterstützen?

Das örtliche Opferhilfezentrum kann Ihnen mit Ihrem Entschädigungsantrag helfen. Ihr örtliches Opferhilfezentrum finden Sie über die Website der schwedischen Opferhilfe (Brottsofferjouren) oder Sie lassen sich unter +46 (0)200-21 20 19 telefonisch beraten.

Letzte Aktualisierung: 17/04/2023

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