- Welche Behörde kann mich dabei unterstützen, einen Antrag in ein anderes EU-Land zu übermitteln?
- Welche Rolle spielen die Anlaufstellen?
- Werden die beigelegten Unterlagen von dieser Behörde übersetzt, wenn dies erforderlich ist? Wenn ja, wer trägt die Kosten?
- Fallen Verwaltungs- oder andere Gebühren an, wenn der Antrag ins Ausland übermittelt wird?
Welche Behörde kann mich dabei unterstützen, einen Antrag in ein anderes EU-Land zu übermitteln?
Hierzu liegen keine Informationen vor.
Welche Rolle spielen die Anlaufstellen?
Die Anlaufstelle hilft Ihnen, die für die Antragsstellung erforderlichen Informationen einzuholen und Ihren Entschädigungsantrag mit allen relevanten Unterlagen einzureichen, und unterstützt Sie so bei der Bewältigung praktischer und sprachlicher Schwierigkeiten.
Werden die beigelegten Unterlagen von dieser Behörde übersetzt, wenn dies erforderlich ist? Wenn ja, wer trägt die Kosten?
Das Amt für Sozialversicherung fungiert als Anlaufstelle, kümmert sich aber nicht um die Übersetzung von Begleitunterlagen.
Fallen Verwaltungs- oder andere Gebühren an, wenn der Antrag ins Ausland übermittelt wird?
Für die Übermittlung des Antrags ins Ausland fallen keine Verwaltungs- oder andere Gebühren an.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.