- Welche Behörde kann mich dabei unterstützen, einen Antrag in ein anderes EU-Land zu übermitteln?
- Welche Rolle spielen die Anlaufstellen?
- Werden die beigelegten Unterlagen von dieser Behörde übersetzt, wenn dies erforderlich ist? Wenn ja, wer trägt die Kosten?
- Fallen Verwaltungs- oder andere Gebühren an, wenn der Antrag ins Ausland übermittelt wird?
Welche Behörde kann mich dabei unterstützen, einen Antrag in ein anderes EU-Land zu übermitteln?
Ministry of Justice of the Czech Republic, Department of Compensation (Justizministerium der Tschechischen Republik, Abteilung für Entschädigungsleistungen)
Vyšehradská 16
CZ-128 00
Prag 2
Telefon: (420) 221997966
Fax: (420) 221997967
E-Mail: odsk@msp.justice.cz
Welche Rolle spielen die Anlaufstellen?
Die Anlaufstellen sorgen für den Kontakt zur und die Kommunikation mit der Entscheidungsbehörde.
Werden die beigelegten Unterlagen von dieser Behörde übersetzt, wenn dies erforderlich ist? Wenn ja, wer trägt die Kosten?
Die Unterlagen werden von der Anlaufstelle auf deren Kosten übersetzt.
Fallen Verwaltungs- oder andere Gebühren an, wenn der Antrag ins Ausland übermittelt wird?
Nein.
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