- Welche Behörde kann mich dabei unterstützen, einen Antrag in ein anderes EU-Land zu übermitteln?
- Welche Rolle spielen die Anlaufstellen?
- Werden die beigelegten Unterlagen von dieser Behörde übersetzt, wenn dies erforderlich ist? Wenn ja, wer trägt die Kosten?
- Fallen Verwaltungs- oder andere Gebühren an, wenn der Antrag ins Ausland übermittelt wird?
Welche Behörde kann mich dabei unterstützen, einen Antrag in ein anderes EU-Land zu übermitteln?
Der dänische Opferentschädigungsrat (Erstatningsnævnet).
- Anschrift: Toldboden 2, 2. sal, DK-8800 Viborg
- E-Mail: Erstatningsnaevnet@erstatningsnaevnet.dk
- Tel.: +45 33 92 33 34
- Website: http://www.erstatningsnaevnet.dk/da/GlobalMenu/english.aspx.
Welche Rolle spielen die Anlaufstellen?
Der dänische Opferentschädigungsrat fungiert als Anlaufstelle und unterstützt den Antragsteller bei der Übersetzung und Einreichung seines Antrags in einem anderen EU-Land. Ferner leistet er während des Verfahrens Unterstützung bei der Übersetzung von Unterlagen, die der Antragsteller aus einem anderen EU-Land erhält oder in ein anderes EU-Land übermitteln muss.
Werden die beigelegten Unterlagen von dieser Behörde übersetzt, wenn dies erforderlich ist? Wenn ja, wer trägt die Kosten?
Ja. Der dänische Opferentschädigungsrat zieht einen Übersetzer hinzu und trägt die Kosten für die Übersetzung der erforderlichen Unterlagen.
Fallen Verwaltungs- oder andere Gebühren an, wenn der Antrag ins Ausland übermittelt wird?
Nein. Der dänische Opferentschädigungsrat trägt sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Übermittlung des Antrags ins Ausland entstehen.
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