Weiterleitung meines Antrags von diesem Land an ein anderes EU-Land

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Welche Behörde kann mich dabei unterstützen, einen Antrag in ein anderes EU-Land zu übermitteln?

Das Finanzministerium: State Treasury (Valtiokonttori)
P.O. Box 50
00054 State Treasury, Finnland

E- Mail: rikosvahingot@valtiokonttori.fi

https://www.valtiokonttori.fi/en/service/compensation-to-crime-victims/

Welche Rolle spielen die Anlaufstellen?

Wenn Sie in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union Opfer eines vorsätzlich begangenen Gewaltverbrechens geworden sind, können Sie beim Finanzministerium Informationen über Ihr Recht einholen, bei der für strafrechtliche Schäden zuständigen Behörde des Landes, in dem die Straftat begangen wurde, eine Entschädigung zu beantragen. Beim Finanzministerium können Sie auch die erforderlichen Antragsformulare sowie allgemeine Orientierungshilfen und Informationen darüber erhalten, wie der Antrag auszufüllen ist und welche Unterlagen dem Antrag beigefügt werden müssen.

Sie können den Antrag beim Finanzministerium einreichen, das dann den Antrag und die Anlagen dazu an die Entschädigungsstelle weiterleiten wird, die für den Ort, an dem die Straftat begangen wurde, zuständig ist.

Bittet Sie die Entschädigungsstelle eines anderen Mitgliedstaates um weitere Informationen, gibt Ihnen das Finanzministerium bei Bedarf allgemeine Hinweise, wie das Ersuchen zu beantworten ist, und übermittelt die zusätzlichen Informationen an die Entschädigungsstelle, die diese Informationen angefordert hat.

Das Finanzministerium wird darüber hinaus der Entschädigungsstelle des anderen Mitgliedstaates Amtshilfe leisten, indem es Vorkehrungen trifft, damit diese Stelle den Antragsteller, Zeugen, Sachverständige oder andere Personen in Finnland befragen kann. Alternativ kann das Finanzministerium diese Personen selbst befragen und der Entschädigungsstelle den von ihm über die Befragung erstellten Bericht übermitteln.

Werden die beigelegten Unterlagen von dieser Behörde übersetzt, wenn dies erforderlich ist? Wenn ja, wer trägt die Kosten?

Das Finanzministerium übernimmt die Übersetzung des Antrags und der beigefügten Unterlagen in eine Sprache, die von dem Land, in dem die Straftat verübt wurde, zugelassen ist. Für die Übersetzung der Unterlagen werden Ihnen keine Gebühren in Rechnung gestellt.

Fallen Verwaltungs- oder andere Gebühren an, wenn der Antrag ins Ausland übermittelt wird?

Für die Übermittlung des Antrags werden Ihnen keine Gebühren in Rechnung gestellt.

Letzte Aktualisierung: 19/05/2024

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