- Welche Behörde kann mich dabei unterstützen, einen Antrag in ein anderes EU-Land zu übermitteln?
- Welche Rolle spielen die Anlaufstellen?
- Werden die beigelegten Unterlagen von dieser Behörde übersetzt, wenn dies erforderlich ist? Wenn ja, wer trägt die Kosten?
- Fallen Verwaltungs- oder andere Gebühren an, wenn der Antrag ins Ausland übermittelt wird?
Welche Behörde kann mich dabei unterstützen, einen Antrag in ein anderes EU-Land zu übermitteln?
Anlaufstelle ist das Büro für Opferhilfe und Verbandsarbeit (Bureau de l’aide aux victimes et de la politique associative – BAVPA) des Justizministeriums, das Ihnen bei der Übermittlung Ihres Antrags in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union hilft.
Welche Rolle spielen die Anlaufstellen?
Die Anlaufstelle informiert den Antragsteller über die Entschädigungsmöglichkeiten und die erforderlichen Antragsformulare. Anschließend leitet sie den Antrag mit den Begleitunterlagen an die Anlaufstelle oder auch direkt an die Entscheidungsbehörde des Mitgliedstaats weiter, in dem die Straftat begangen wurde.
Werden die beigelegten Unterlagen von dieser Behörde übersetzt, wenn dies erforderlich ist? Wenn ja, wer trägt die Kosten?
Die Unterlagen werden von der Anlaufstelle nicht übersetzt. Gegebenenfalls müssen Sie die Unterlagen selbst übersetzen lassen.
Fallen Verwaltungs- oder andere Gebühren an, wenn der Antrag ins Ausland übermittelt wird?
Nein.
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