Weiterleitung meines Antrags von diesem Land an ein anderes EU-Land

Litauen

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Welche Behörde kann mich dabei unterstützen, einen Antrag in ein anderes EU-Land zu übermitteln?

Das Justizministerium der Republik Litauen (Lietuvos Respublikos teisingumo ministerija),
Gedimino pr. 30,
Vilnius

Welche Rolle spielen die Anlaufstellen?

Das Justizministerium der Republik Litauen ist befugt, Anträge litauischer Staatsangehöriger und anderer Personen mit rechtmäßigem und gewöhnlichem Aufenthalt in der Republik Litauen auf Entschädigung für Schäden, die infolge einer auf dem Hoheitsgebiet eines anderen EU-Mitgliedstaats begangenen Gewalttat entstanden sind, an die zuständigen Behörden anderer EU-Mitgliedstaaten zu übermitteln. Ferner informiert das Justizministerium die Betroffenen über die von den Behörden anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union vorgegebenen Bedingungen und Verfahren, nach denen Opfer von Gewalttaten Schadensersatzansprüche geltend machen können.

Werden die beigelegten Unterlagen von dieser Behörde übersetzt, wenn dies erforderlich ist? Wenn ja, wer trägt die Kosten?

Ja, falls erforderlich sorgt das Justizministerium der Republik Litauen für die Übersetzung der einzureichenden Unterlagen. Das Opfer der Straftat muss keine Übersetzungskosten tragen.

Fallen Verwaltungs- oder andere Gebühren an, wenn der Antrag ins Ausland übermittelt wird?

Nein, es fallen keine Gebühren an.

Letzte Aktualisierung: 07/04/2023

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