- Welche Behörde kann mich dabei unterstützen, einen Antrag in ein anderes EU-Land zu übermitteln?
- Welche Rolle spielen die Anlaufstellen?
- Werden die beigelegten Unterlagen von dieser Behörde übersetzt, wenn dies erforderlich ist? Wenn ja, wer trägt die Kosten?
- Fallen Verwaltungs- oder andere Gebühren an, wenn der Antrag ins Ausland übermittelt wird?
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Welche Behörde kann mich dabei unterstützen, einen Antrag in ein anderes EU-Land zu übermitteln?
Justizministerium
13, rue Erasme
L-2934
LUXEMBURG
Tel.: (352) 2478 45 27, (352) 2478 45 17
Fax: (352) 26 68 48 61, (352) 22 52 96
E-Mail: info@mj.public.lu
Website: http://www.mj.public.lu/services_citoyens/indemnisation/index.html
Welche Rolle spielen die Anlaufstellen?
Das luxemburgische Justizministerium bietet Opfern von Straftaten Unterstützung, indem es ihnen hilft, wichtige Informationen über die Entschädigungsmöglichkeiten in anderen Mitgliedstaaten einzuholen, und indem es die Entschädigungsanträge der Opfer an die dortigen, für die Entscheidung über diese Anträge zuständigen Behörden übermittelt.
Außerdem leistet das Justizministerium Unterstützung, wenn ein Opfer von der Entscheidungsbehörde eines anderen Mitgliedstaats um zusätzliche Informationen gebeten wird.
Gegebenenfalls trifft das Justizministerium die notwendigen Vorkehrungen, damit ein Opfer von der Entscheidungsbehörde gehört werden kann (beispielsweise mittels Telefonkonferenz). Das Justizministerium kann zudem von der Entscheidungsbehörde ersucht werden, eine mündliche Erklärung eines Opfers einzuholen, die es in einem Protokoll festhält und an die Entscheidungsbehörde weiterleitet.
Werden die beigelegten Unterlagen von dieser Behörde übersetzt, wenn dies erforderlich ist? Wenn ja, wer trägt die Kosten?
Der zu übermittelnde Antrag kann auf Deutsch, Französisch oder Englisch eingereicht werden. Übersetzungen sind daher normalerweise nicht erforderlich.
Fallen Verwaltungs- oder andere Gebühren an, wenn der Antrag ins Ausland übermittelt wird?
Nein.
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