- Welche Behörde kann mich dabei unterstützen, einen Antrag in ein anderes EU-Land zu übermitteln?
- Welche Rolle spielen die Anlaufstellen?
- Werden die beigelegten Unterlagen von dieser Behörde übersetzt, wenn dies erforderlich ist? Wenn ja, wer trägt die Kosten?
- Fallen Verwaltungs- oder andere Gebühren an, wenn der Antrag ins Ausland übermittelt wird?
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Welche Behörde kann mich dabei unterstützen, einen Antrag in ein anderes EU-Land zu übermitteln?
Das Ministerium für Justiz, Kultur und Kommunalverwaltung:
Ministry for Justice, Culture and Local Government
30, Old Treasury Street
Valletta
Welche Rolle spielen die Anlaufstellen?
Aufgabe der Anlaufstelle ist die vorläufige Bearbeitung und Prüfung des Antrags.
Werden die beigelegten Unterlagen von dieser Behörde übersetzt, wenn dies erforderlich ist? Wenn ja, wer trägt die Kosten?
Ja, die beigelegten Unterlagen werden von der Behörde übersetzt. Die Agentur für Prozesskostenhilfe in Malta (Legal Aid Malta) kommt für die Gebühren und die mit der Übersetzung verbundenen Ausgaben auf.
Fallen Verwaltungs- oder andere Gebühren an, wenn der Antrag ins Ausland übermittelt wird?
Nein, es fallen keine weiteren Gebühren an.
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