Weiterleitung meines Antrags von diesem Land an ein anderes EU-Land

Slowenien

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Slowenien

Welche Behörde kann mich dabei unterstützen, einen Antrag in ein anderes EU-Land zu übermitteln?

Justizministerium der Republik Slowenien
Župančičeva 3
Ljubljana

Telefon: +386 1 369 53 38
Fax: +386 1 369 53 06

E-Mail: gp.mp@gov.si
Website: https://www.gov.si/drzavni-organi/ministrstva/ministrstvo-za-pravosodje/

Welche Rolle spielen die Anlaufstellen?

Das Justizministerium ist (als Anlaufstelle) für die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen dem Ausschuss (der über die Entschädigung entscheidet), der Polizei und den zuständigen Behörden anderer Länder zuständig und hilft in grenzüberschreitenden Fällen (wenn ein Ausländer in der Republik Slowenien zum Opfer wird oder wenn ein slowenischer Staatsbürger im Ausland zum Opfer wird), geeignete Lösungen zu finden.

Das Justizministerium erteilt Antragstellern grundlegende Informationen über die Möglichkeiten und Bedingungen für die Beantragung von Entschädigung in anderen EU-Mitgliedstaaten und holt hierzu auch Informationen von den Behörden anderer Mitgliedstaaten ein. Das Justizministerium ist in grenzüberschreitenden Fällen auch dafür zuständig, Anträge entgegenzunehmen und weiterzuleiten.

Werden die beigelegten Unterlagen von dieser Behörde übersetzt, wenn dies erforderlich ist? Wenn ja, wer trägt die Kosten?

Ja, die Übersetzungskosten werden von der Republik Slowenien getragen.

Fallen Verwaltungs- oder andere Gebühren an, wenn der Antrag ins Ausland übermittelt wird?

Nein. Gemäß dem Gesetz über die Entschädigung von Opfern einer Straftat (Zakon o odškodnini žrtvam kaznivih dejanj – ZOZKD) werden für Anträge, Maßnahmen und Entscheidungen in Entschädigungsverfahren keine Gebühren erhoben.

Letzte Aktualisierung: 12/03/2019

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