- Welche Behörde kann mich dabei unterstützen, einen Antrag in ein anderes EU-Land zu übermitteln?
- Welche Rolle spielen die Anlaufstellen?
- Werden die beigelegten Unterlagen von dieser Behörde übersetzt, wenn dies erforderlich ist? Wenn ja, wer trägt die Kosten?
- Fallen Verwaltungs- oder andere Gebühren an, wenn der Antrag ins Ausland übermittelt wird?
Welche Behörde kann mich dabei unterstützen, einen Antrag in ein anderes EU-Land zu übermitteln?
Das Schwedische Amt für Kriminalitätsopfer: Swedish Crime Victim Compensation and Support Authority.
Storgatan 49
Umeå, Schweden
Tel.: +(46)90708200
Fax: +(46)90178353
E- Mail: registrator@brottsoffermyndigheten.se
Website: https://www.brottsoffermyndigheten.se/eng
Postanschrift:
P.O. Box 470
SE-901 09
Umeå, Schweden
Welche Rolle spielen die Anlaufstellen?
In seiner Funktion als Anlaufstelle kann das Schwedische Amt für Kriminalitätsopfer dafür sorgen, dass ein an die Entscheidungsbehörde in einem anderen EU-Land gerichteter Antrag in der richtigen Weise gestellt wird und dass der Antrag an die Entscheidungsbehörde übermittelt wird. Darüber hinaus leitet das Schwedische Amt für Kriminalitätsopfer Informationen und Nachrichten zwischen dem Antragsteller und der Entscheidungsbehörde weiter, beispielsweise, wenn beim Antragsteller ergänzende Angaben oder Beweise angefordert werden, damit eine Entscheidung getroffen werden kann.
Werden die beigelegten Unterlagen von dieser Behörde übersetzt, wenn dies erforderlich ist? Wenn ja, wer trägt die Kosten?
Ja. Gegebenenfalls werden Übersetzungen angefertigt. Das Schwedische Amt für Kriminalitätsopfer trägt die Übersetzungskosten.
Fallen Verwaltungs- oder andere Gebühren an, wenn der Antrag ins Ausland übermittelt wird?
Nein.
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