- Welche Behörde entscheidet in Fällen mit grenzüberschreitendem Bezug über einen Entschädigungsantrag?
- Kann ich meinen Antrag direkt an die Behörde in diesem Land schicken, die über meinen Antrag entscheiden wird, selbst wenn es sich um einen Fall mit grenzüberschreitendem Bezug handelt (ohne mich an die Anlaufstelle in meinem Heimatland wenden zu müssen)?
- In welcher/n Sprache/n akzeptieren die Behörden, die Entschädigung leisten:
- Wer trägt die Kosten, wenn die Entschädigungsbehörde den Antrag/die Begleitunterlagen aus einem anderen EU-Land übersetzen lässt?
- Fallen in diesem Land Verwaltungs- oder andere Gebühren für die Bearbeitung meines Antrags (der aus einem anderen EU-Land übermittelt wurde) an? Falls ja, wer trägt die Kosten dafür?
- Werden mir meine Reisekosten erstattet, wenn ich bei dem Verfahren anwesend sein muss und/oder wenn über meinen Antrag entschieden wird? Wie kann ich sie geltend machen? An wen muss ich mich wenden?
- Wird ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt, wenn ich persönlich anwesend sein muss?
- Werden meine ärztlichen Atteste aus meinem Heimatland akzeptiert oder anerkannt – oder wird mein Gesundheitszustand/meine Verletzung von medizinischen Sachverständigen dieses Landes untersucht?
- Werden mir meine Reisekosten erstattet, wenn ich mich in diesem Land einer ärztlichen Untersuchung unterziehen muss?
- Wie lange dauert es etwa, bis eine Entscheidung über Entschädigung durch die Behörde/Stelle ergeht?
- In welcher Sprache erhalte ich die Entscheidung über meinen Antrag?
- Wie kann ich gegen die Entscheidung vorgehen, wenn ich nicht damit einverstanden bin?
- Kann ich nach den Vorschriften des anderen Landes einen Rechtsbeistand (Unterstützung durch einen Rechtsanwalt) hinzuziehen?
- Gibt es Opferhilfeorganisationen in diesem Land, die mich in einem Fall mit grenzüberschreitendem Bezug bei meinem Antrag auf Entschädigung unterstützen?
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Welche Behörde entscheidet in Fällen mit grenzüberschreitendem Bezug über einen Entschädigungsantrag?
JUSTIZMINISTERIUM DER REPUBLIK BULGARIEN
Nationalrat für die Unterstützung und Entschädigung der Opfer von Straftaten
Anschrift: 1 Slavyanska, Sofia 1040, Republik Bulgarien
Internet: https://www.compensation.bg
Bei auf dem Hoheitsgebiet der Republik Bulgarien begangenen Straftaten entscheidet der Nationalrat für die Unterstützung und Entschädigung der Opfer von Straftaten über Entschädigungsanträge mit grenzüberschreitendem Bezug.
Bei außerhalb des Hoheitsgebiets der Republik Bulgarien begangenen Straftaten fungiert der Nationalrat für die Unterstützung und Entschädigung der Opfer von Straftaten als Unterstützungsbehörde und übermittelt den Entschädigungsantrag an die zuständige Behörde des Landes, in dem die Straftat verübt wurde.
Kann ich meinen Antrag direkt an die Behörde in diesem Land schicken, die über meinen Antrag entscheiden wird, selbst wenn es sich um einen Fall mit grenzüberschreitendem Bezug handelt (ohne mich an die Anlaufstelle in meinem Heimatland wenden zu müssen)?
Ja, das können Sie.
In welcher/n Sprache/n akzeptieren die Behörden, die Entschädigung leisten:
- den Antrag? In bulgarischer und englischer Sprache.
- die Begleitunterlagen? In bulgarischer und englischer Sprache.
Wer trägt die Kosten, wenn die Entschädigungsbehörde den Antrag/die Begleitunterlagen aus einem anderen EU-Land übersetzen lässt?
Der Nationalrat für die Unterstützung und Entschädigung der Opfer von Straftaten trägt die Übersetzungskosten.
Fallen in diesem Land Verwaltungs- oder andere Gebühren für die Bearbeitung meines Antrags (der aus einem anderen EU-Land übermittelt wurde) an? Falls ja, wer trägt die Kosten dafür?
Nein, dafür fallen keine Gebühren an.
Werden mir meine Reisekosten erstattet, wenn ich bei dem Verfahren anwesend sein muss und/oder wenn über meinen Antrag entschieden wird? Wie kann ich sie geltend machen? An wen muss ich mich wenden?
Das Opfer ist bei dem Verfahren, in dem über den Antrag auf Entschädigung durch das Land entschieden wird, nicht anwesend.
Wird ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt, wenn ich persönlich anwesend sein muss?
Siehe die Antwort auf die vorstehende Frage.
Werden meine ärztlichen Atteste aus meinem Heimatland akzeptiert oder anerkannt – oder wird mein Gesundheitszustand/meine Verletzung von medizinischen Sachverständigen dieses Landes untersucht?
Ja, die medizinischen Unterlagen, einschließlich der Belege für im betroffenen Land entstandene medizinische Kosten, können akzeptiert und/oder anerkannt werden, wobei der Nationalrat im Einzelfall über die Sache entscheidet.
Werden mir meine Reisekosten erstattet, wenn ich mich in diesem Land einer ärztlichen Untersuchung unterziehen muss?
Mit ärztlichen Untersuchungen verbundene Reisekosten können erstattet werden, wobei der Nationalrat im Einzelfall über die Sache entscheidet.
Wie lange dauert es etwa, bis eine Entscheidung über Entschädigung durch die Behörde/Stelle ergeht?
Der Entschädigungsantrag wird innerhalb eines Monats nach dem Eingangsdatum geprüft. Diese Frist kann gegebenenfalls um bis zu drei Monate verlängert werden.
In welcher Sprache erhalte ich die Entscheidung über meinen Antrag?
In bulgarischer und englischer Sprache.
Wie kann ich gegen die Entscheidung vorgehen, wenn ich nicht damit einverstanden bin?
Die Entscheidungen des Nationalrats für die Unterstützung und Entschädigung der Opfer von Straftaten können nicht angefochten werden.
Kann ich nach den Vorschriften des anderen Landes einen Rechtsbeistand (Unterstützung durch einen Rechtsanwalt) hinzuziehen?
Für das Verfahren, in dem über den Antrag auf Entschädigung durch das Land entschieden wird, ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts nicht erforderlich.
Gibt es Opferhilfeorganisationen in diesem Land, die mich in einem Fall mit grenzüberschreitendem Bezug bei meinem Antrag auf Entschädigung unterstützen?
Ja, der bulgarische Verband der Opferhilfeorganisationen bietet Unterstützung.
Tel.: +359 29819300
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