Prüfung meines Antrags (aus einem anderen Land) in diesem Land

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Welche Behörde entscheidet in Fällen mit grenzüberschreitendem Bezug über einen Entschädigungsantrag?

Ministry of Justice of the Czech Republic, Department of Compensation (Justizministerium der Tschechischen Republik, Abteilung für Entschädigungsleistungen)

Vyšehradská 16
CZ-128 00
Prag 2

Telefon: (420) 221997966
Fax: (420) 221997967

E-Mail: odsk@msp.justice.cz

Kann ich meinen Antrag direkt an die Behörde in diesem Land schicken, die über meinen Antrag entscheiden wird, selbst wenn es sich um einen Fall mit grenzüberschreitendem Bezug handelt (ohne mich an die Anlaufstelle in meinem Heimatland wenden zu müssen)?

Ja.

In welcher/n Sprache/n akzeptieren die Behörden, die Entschädigung leisten, den Antrag/die Begleitunterlagen?

Auf Tschechisch, Slowakisch oder Englisch.

Wer trägt die Kosten, wenn die Entschädigungsbehörde den Antrag/die Begleitunterlagen aus einem anderen EU-Land übersetzen lässt?

Die Entscheidungsbehörde nimmt keine Unterlagen in anderen Sprachen außer Tschechisch, Slowakisch oder Englisch entgegen (sie erkennt solche Unterlagen nicht an, und der Antragsteller muss den Antrag bzw. die Unterlagen mit einer Übersetzung in einer der zulässigen Sprachen einreichen). Falls die Behörde eine Übersetzung englischsprachiger Unterlagen benötigt, lässt sie die Übersetzung auf eigene Kosten anfertigen.

Fallen in diesem Land Verwaltungs- oder andere Gebühren für die Bearbeitung meines Antrags (der aus einem anderen EU-Land übermittelt wurde) an? Falls ja, wer trägt die Kosten dafür?

Nein.

Werden mir meine Reisekosten erstattet, wenn ich bei dem Verfahren anwesend sein muss und/oder wenn über meinen Antrag entschieden wird? Wie kann ich sie geltend machen? An wen muss ich mich wenden?

Reisekosten werden nicht erstattet.

Wird ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt, wenn ich persönlich anwesend sein muss?

Die Entscheidungsbehörde stellt keinen Dolmetscher zur Verfügung.

Werden meine ärztlichen Atteste aus meinem Heimatland akzeptiert oder anerkannt - oder wird mein Gesundheitszustand/meine Verletzung von medizinischen Sachverständigen dieses Landes untersucht?

Ein ärztliches Attest aus Ihrem Heimatland wird höchstwahrscheinlich anerkannt.

Werden mir meine Reisekosten erstattet, wenn ich mich in diesem Land einer ärztlichen Untersuchung unterziehen muss?

Nein.

Wie lange dauert es etwa, bis eine Entscheidung über Entschädigung durch die Behörde/Stelle ergeht?

Über den Antrag sollte innerhalb von drei Monaten entschieden werden.

In welcher Sprache erhalte ich die Entscheidung über meinen Antrag?

Auf Tschechisch oder Englisch.

Wie kann ich gegen die Entscheidung vorgehen, wenn ich nicht damit einverstanden bin?

In dem Fall können Sie eine Verwaltungsklage bei Gericht einreichen.

Kann ich nach den Vorschriften des anderen Landes einen Rechtsbeistand (Unterstützung durch einen Rechtsanwalt) hinzuziehen?

Ja, auf dessen Kosten.

Gibt es Opferhilfeorganisationen in diesem Land, die mich in einem Fall mit grenzüberschreitendem Bezug bei meinem Antrag auf Entschädigung unterstützen?

Die größte nichtstaatliche Opferhilfeorganisation ist der Weiße Ring (Bílý kruh bezpečí).

Letzte Aktualisierung: 15/06/2020

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