Prüfung meines Antrags (aus einem anderen Land) in diesem Land

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Welche Behörde entscheidet in Fällen mit grenzüberschreitendem Bezug über einen Entschädigungsantrag?

Das Finanzministerium: State Treasury

P.O Box 50

FI-00054 State Treasury, Finnland

E-Mail: rikosvahingot@valtiokonttori.fi

https://www.valtiokonttori.fi/en/frontpage/

Kann ich meinen Antrag direkt an die Behörde in diesem Land schicken, die über meinen Antrag entscheiden wird, selbst wenn es sich um einen Fall mit grenzüberschreitendem Bezug handelt (ohne mich an die Anlaufstelle in meinem Heimatland wenden zu müssen)?

Sie können Ihren Antrag direkt an das Finanzministerium (Valtiokonttori) schicken. Bitte beachten Sie aber die im Folgenden aufgeführten Einschränkungen hinsichtlich der Sprache, in denen die Unterlagen abgefasst sein müssen.

In welcher Sprache bzw. welchen Sprachen nehmen die Entschädigungsstellen den Antrag entgegen?

Und was gilt für die Belegunterlagen?

Der Antrag muss auf Finnisch, Schwedisch oder Englisch verfasst sein. Die Belegunterlagen sollten ebenfalls in einer dieser Sprachen abgefasst sein.

Wer trägt die Kosten, wenn die Entschädigungsbehörde den Antrag/die Begleitunterlagen aus einem anderen EU-Land übersetzen lässt?

Das Finanzministerium nimmt Anträge nicht zur Bearbeitung an, wenn sie nicht in einer der vorstehend genannten Sprachen abgefasst sind. Falls Sie mit der Übersetzung der Unterlagen Hilfe benötigen, können Sie sich an die Anlaufstelle in Ihrem Wohnsitzland wenden.

Fallen in diesem Land Verwaltungs- oder andere Gebühren für die Bearbeitung meines Antrags (der aus einem anderen EU-Land übermittelt wurde) an? Falls ja, wer trägt die Kosten dafür?

Für die Bearbeitung Ihres Antrags werden Ihnen keine Verwaltungskosten in Rechnung gestellt.

Werden mir meine Reisekosten erstattet, wenn ich bei dem Verfahren anwesend sein muss und/oder wenn über meinen Antrag entschieden wird? Wie kann ich sie geltend machen? An wen muss ich mich wenden?

Die Sache wird vom Finanzministerium in einem schriftlichen Verfahren bearbeitet. In keinem Stadium dieses Vorgangs werden Sie persönlich vorgeladen werden.

Wird ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt, wenn ich persönlich anwesend sein muss?

Siehe die Antwort auf die vorstehende Frage.

Werden meine ärztlichen Atteste aus meinem Heimatland akzeptiert oder anerkannt – oder wird mein Gesundheitszustand/meine Verletzung von medizinischen Sachverständigen dieses Landes untersucht?

Ein von einem Arzt in Ihrem Heimatland ausgestelltes Attest wird als Nachweis der erlittenen Verletzung akzeptiert.

Werden mir meine Reisekosten erstattet, wenn ich mich in diesem Land einer ärztlichen Untersuchung unterziehen muss?

Siehe die Antwort auf die vorstehende Frage.

Wie lange dauert es etwa, bis eine Entscheidung über Entschädigung durch die Behörde/Stelle ergeht?

Sie werden etwa 6-8 Monate nach dem Eingang Ihres Antrags beim Finanzministerium eine Entscheidung erhalten

In welcher Sprache erhalte ich die Entscheidung über meinen Antrag?

Das Finanzministerium erlässt Entscheidungen nur in finnischer und schwedischer Sprache. Wenn Sie Ihren Antrag in englischer Sprache gestellt haben, werden Sie mit der Entscheidung eine Zusammenfassung des Inhalts der Entscheidung auf Englisch erhalten.

Wie kann ich gegen die Entscheidung vorgehen, wenn ich nicht damit einverstanden bin?

Sie können innerhalb von 30 Tagen nach dem Tag, an dem Ihnen die Entscheidung bekannt gegeben wurde, beim Versicherungsgericht (Vakuutusoikeus) Widerspruch gegen eine Entschädigungsentscheidung einlegen, die Sie erhalten haben. Der Entschädigungsentscheidung des Finanzministeriums liegt ein Leitfaden mit Hinweisen zum Einlegen eines Widerspruchs bei.

Kann ich nach den Vorschriften des anderen Landes einen Rechtsbeistand (Unterstützung durch einen Rechtsanwalt) hinzuziehen?

Das Finanzministerium kann Sie in Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Beantragung einer Entschädigung beraten. Wenn Sie bei der Ausarbeitung Ihres Antrags die Hilfe eines externen Rechtsanwalts in Anspruch nehmen, können die daraus entstehenden Kosten nur erstattet werden, wenn Ihnen für die Verhandlung der Sache vor einem Gericht Prozesskostenhilfe gewährt oder ein Rechtsberater beigestellt worden ist. Die Kosten für die Ausarbeitung eines Antrags können auch ersetzt werden, wenn die Sache nicht Gegenstand einer Gerichtsverhandlung ist, Sie aber die finanziellen Voraussetzungen für den Erhalt von Prozesskostenhilfe erfüllen.

Gibt es in diesem Land Opferhilfeorganisationen, die mich bei der Geltendmachung von Entschädigung unterstützen können?

Hilfe bei der Stellung eines Antrags können Sie bei der Opferhilfe Finnland (Rikosuhripäivystys) (RIKU) bekommen. Die Kontaktdaten dieser Organisation finden Sie auf ihrer Website unter https://www.riku.fi/en/home/.

Letzte Aktualisierung: 09/02/2020

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