- Welche Behörde entscheidet in Fällen mit grenzüberschreitendem Bezug über einen Entschädigungsantrag?
- Kann ich meinen Antrag direkt an die Behörde in diesem Land schicken, die über meinen Antrag entscheiden wird, selbst wenn es sich um einen Fall mit grenzüberschreitendem Bezug handelt (ohne mich an die Anlaufstelle in meinem Heimatland wenden zu müssen)?
- Wer trägt die Kosten, wenn die Entschädigungsbehörde den Antrag/die Begleitunterlagen aus einem anderen EU-Land übersetzen lässt?
- Fallen in diesem Land Verwaltungs- oder andere Gebühren für die Bearbeitung meines Antrags (der aus einem anderen EU-Land übermittelt wurde) an? Falls ja, wer trägt die Kosten dafür?
- Werden mir meine Reisekosten erstattet, wenn ich bei dem Verfahren anwesend sein muss und/oder wenn über meinen Antrag entschieden wird? Wie kann ich sie geltend machen? An wen muss ich mich wenden?
- Wird ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt, wenn ich persönlich anwesend sein muss?
- Werden meine ärztlichen Atteste aus meinem Heimatland akzeptiert oder anerkannt – oder wird mein Gesundheitszustand/meine Verletzung von medizinischen Sachverständigen dieses Landes untersucht?
- Werden mir meine Reisekosten erstattet, wenn ich mich in diesem Land einer ärztlichen Untersuchung unterziehen muss?
- Wie lange dauert es etwa, bis eine Entscheidung über Entschädigung durch die Behörde/Stelle ergeht?
- In welcher Sprache erhalte ich die Entscheidung über meinen Antrag?
- Wie kann ich gegen die Entscheidung vorgehen, wenn ich nicht damit einverstanden bin?
- Kann ich nach den Vorschriften des anderen Landes einen Rechtsbeistand (Unterstützung durch einen Rechtsanwalt) hinzuziehen?
- Gibt es Opferhilfeorganisationen in diesem Land, die mich in einem Fall mit grenzüberschreitendem Bezug bei meinem Antrag auf Entschädigung unterstützen?
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Welche Behörde entscheidet in Fällen mit grenzüberschreitendem Bezug über einen Entschädigungsantrag?
Als Entscheidungsbehörde ist das Verwaltungsamt Budapest (Budapest Főváros Kormányhivatala) befugt, über aus anderen Mitgliedstaaten eingereichte Entschädigungsanträge zu entscheiden:
1117 Budapest, Prielle Kornélia u. 4.
+36 1 896 2104
E-Mail-Adresse: isz.igazgatosag@bfkh.gov.hu
Website: https://www.kormanyhivatal.hu/hu/aldozatsegito-szolgalat-at
Kann ich meinen Antrag direkt an die Behörde in diesem Land schicken, die über meinen Antrag entscheiden wird, selbst wenn es sich um einen Fall mit grenzüberschreitendem Bezug handelt (ohne mich an die Anlaufstelle in meinem Heimatland wenden zu müssen)?
Ja.
In welcher/n Sprache/n akzeptieren die Behörden, die Entschädigung leisten:
– den Antrag?
In allen Sprachen.
– die Begleitunterlagen?
In allen Sprachen.
Wer trägt die Kosten, wenn die Entschädigungsbehörde den Antrag/die Begleitunterlagen aus einem anderen EU-Land übersetzen lässt?
Der ungarische Staat.
Fallen in diesem Land Verwaltungs- oder andere Gebühren für die Bearbeitung meines Antrags (der aus einem anderen EU-Land übermittelt wurde) an? Falls ja, wer trägt die Kosten dafür?
Nein, es fallen keine solchen Gebühren an.
Werden mir meine Reisekosten erstattet, wenn ich bei dem Verfahren anwesend sein muss und/oder wenn über meinen Antrag entschieden wird? Wie kann ich sie geltend machen? An wen muss ich mich wenden?
Sie müssen während des Verfahrens nicht anwesend sein.
Wird ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt, wenn ich persönlich anwesend sein muss?
Ja.
Werden meine ärztlichen Atteste aus meinem Heimatland akzeptiert oder anerkannt – oder wird mein Gesundheitszustand/meine Verletzung von medizinischen Sachverständigen dieses Landes untersucht?
Die ungarische Behörde akzeptiert die ärztlichen Atteste Ihres Wohnsitzlandes.
Werden mir meine Reisekosten erstattet, wenn ich mich in diesem Land einer ärztlichen Untersuchung unterziehen muss?
Nein.
Wie lange dauert es etwa, bis eine Entscheidung über Entschädigung durch die Behörde/Stelle ergeht?
Während des Verfahrens muss die Entscheidung binnen 60 Tagen ergehen.
In welcher Sprache erhalte ich die Entscheidung über meinen Antrag?
Auf Ungarisch. Falls Sie kein Ungarisch sprechen, wird sie übersetzt.
Wie kann ich gegen die Entscheidung vorgehen, wenn ich nicht damit einverstanden bin?
Gegen die erstinstanzliche Entscheidung kann bei den Gerichten ein Verwaltungsverfahren angestrengt werden.
Kann ich nach den Vorschriften des anderen Landes einen Rechtsbeistand (Unterstützung durch einen Rechtsanwalt) hinzuziehen?
Sie können Prozesskostenhilfe auf Grundlage des ungarischen Gesetzes LXXX (2003) über Prozesskostenhilfe beantragen.
Gibt es Opferhilfeorganisationen in diesem Land, die mich in einem Fall mit grenzüberschreitendem Bezug bei meinem Antrag auf Entschädigung unterstützen?
Alle Abteilungen der Opferhilfe (also bei den Verwaltungsämtern der Komitate, beim Verwaltungsamt Budapest und in den Opferhilfezentren) können Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen unterstützen. Die Opferbetreuer beraten die Betroffenen auch in praktischen Fragen und helfen zum Beispiel beim Ausfüllen der Anträge oder erteilen Auskünfte. Opfer können sich auch an zivilgesellschaftliche Organisationen wenden, zum Beispiel an den Weißen Ring (Fehérgyűrű), die ungarische Baptistische Hilfsorganisation Baptista Szeretetszolgálat usw.
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