- Welche Behörde entscheidet in Fällen mit grenzüberschreitendem Bezug über einen Entschädigungsantrag?
- Kann ich meinen Antrag direkt an die Behörde in diesem Land schicken, die über meinen Antrag entscheiden wird, selbst wenn es sich um einen Fall mit grenzüberschreitendem Bezug handelt (ohne mich an die Anlaufstelle in meinem Heimatland wenden zu müssen)?
- In welcher/n Sprache/n akzeptieren die Behörden, die Entschädigung leisten:
- Wer trägt die Kosten, wenn die Entschädigungsbehörde den Antrag/die Begleitunterlagen aus einem anderen EU-Land übersetzen lässt?
- Fallen in diesem Land Verwaltungs- oder andere Gebühren für die Bearbeitung meines Antrags (der aus einem anderen EU-Land übermittelt wurde) an? Falls ja, wer trägt die Kosten dafür?
- Werden mir meine Reisekosten erstattet, wenn ich bei dem Verfahren anwesend sein muss und/oder wenn über meinen Antrag entschieden wird? Wie kann ich sie geltend machen? An wen muss ich mich wenden?
- Wird ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt, wenn ich persönlich anwesend sein muss?
- Werden meine ärztlichen Atteste aus meinem Heimatland akzeptiert oder anerkannt – oder wird mein Gesundheitszustand/meine Verletzung von medizinischen Sachverständigen dieses Landes untersucht?
- Werden mir meine Reisekosten erstattet, wenn ich mich in diesem Land einer ärztlichen Untersuchung unterziehen muss?
- Wie lange dauert es etwa, bis eine Entscheidung über Entschädigung durch die Behörde/Stelle ergeht?
- In welcher Sprache erhalte ich die Entscheidung über meinen Antrag?
- Wie kann ich gegen die Entscheidung vorgehen, wenn ich nicht damit einverstanden bin?
- Kann ich nach den Vorschriften des anderen Landes einen Rechtsbeistand (Unterstützung durch einen Rechtsanwalt) hinzuziehen?
- Gibt es Opferhilfeorganisationen in diesem Land, die mich in einem Fall mit grenzüberschreitendem Bezug bei meinem Antrag auf Entschädigung unterstützen?
Welche Behörde entscheidet in Fällen mit grenzüberschreitendem Bezug über einen Entschädigungsantrag?
Das Justizministerium der Slowakischen Republik — Abteilung für Rehabilitation und Entschädigung
Telefon: +421288891225
Fax: +4212888 91 579
E-Mail: victims@justice.sk
Website: https://www.justice.gov.sk
Kann ich meinen Antrag direkt an die Behörde in diesem Land schicken, die über meinen Antrag entscheiden wird, selbst wenn es sich um einen Fall mit grenzüberschreitendem Bezug handelt (ohne mich an die Anlaufstelle in meinem Heimatland wenden zu müssen)?
Es ist nicht möglich, direkt mit dem Justizministerium der Slowakischen Republik zu kommunizieren. Für grenzüberschreitende Anträge sollte die Anlaufstelle des Heimatlandes kontaktiert werden.
In welcher/n Sprache/n akzeptieren die Behörden, die Entschädigung leisten:
- den Antrag?
In Slowakisch - die Begleitunterlagen?
In Slowakisch.
Wer trägt die Kosten, wenn die Entschädigungsbehörde den Antrag/die Begleitunterlagen aus einem anderen EU-Land übersetzen lässt?
Das Justizministerium der Slowakischen Republik veranlasst keine Übersetzung der erforderlichen Unterlagen. Das Opfer der Straftat bezahlt die Übersetzung und trägt die damit verbundenen Kosten.
Fallen in diesem Land Verwaltungs- oder andere Gebühren für die Bearbeitung meines Antrags (der aus einem anderen EU-Land übermittelt wurde) an? Falls ja, wer trägt die Kosten dafür?
Für das Verfahren werden keine Gebühren erhoben.
Werden mir meine Reisekosten erstattet, wenn ich bei dem Verfahren anwesend sein muss und/oder wenn über meinen Antrag entschieden wird? Wie kann ich sie geltend machen? An wen muss ich mich wenden?
Bei der Bewertung des Entschädigungsantrags muss das Opfer einer Gewalttat nicht anwesend sein. Jede Anhörung wird von der ersuchten Anlaufstelle oder von den slowakischen Behörden mithilfe von technischen Einrichtungen zur audiovisuellen Übertragung durchgeführt. Folglich entstehen keine Reisekosten und es besteht keine Notwendigkeit zur Erstattung.
Wird ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt, wenn ich persönlich anwesend sein muss?
Die persönliche Teilnahme des Antragstellers am Entschädigungsverfahren ist nicht im Gesetz vorgesehen. Bei der Bewertung des Entschädigungsantrags muss das Opfer der Gewalttat nicht anwesend sein.
Werden meine ärztlichen Atteste aus meinem Heimatland akzeptiert oder anerkannt – oder wird mein Gesundheitszustand/meine Verletzung von medizinischen Sachverständigen dieses Landes untersucht?
Für die Festlegung der Entschädigung von Schmerzen und Leid ist ein medizinischer Bericht erforderlich, der die in den slowakischen Rechtsvorschriften niedergelegten Anforderungen erfüllt. Es ist jedoch auch möglich, dass der Gesundheitszustand basierend auf den im Heimatland ausgestellten medizinischen Berichten von einem Arzt in der Slowakischen Republik beurteilt wird.
Werden mir meine Reisekosten erstattet, wenn ich mich in diesem Land einer ärztlichen Untersuchung unterziehen muss?
Reisekosten werden nicht erstattet.
Wie lange dauert es etwa, bis eine Entscheidung über Entschädigung durch die Behörde/Stelle ergeht?
Das Justizministerium der Slowakischen Republik entscheidet innerhalb von sechs Monaten ab Eingang des vollständigen Antrags.
In welcher Sprache erhalte ich die Entscheidung über meinen Antrag?
In Slowakisch.
Wie kann ich gegen die Entscheidung vorgehen, wenn ich nicht damit einverstanden bin?
Sie können klagen.
Kann ich nach den Vorschriften des anderen Landes einen Rechtsbeistand (Unterstützung durch einen Rechtsanwalt) hinzuziehen?
In den slowakischen Rechtsvorschriften ist kein Rechtsbeistand speziell für das Beantragen einer Entschädigung vorgesehen. Es ist möglich, die allgemeine Rechtshilfe in Anspruch zu nehmen, die der Staat über das Rechtshilfezentrum anbietet, oder eine der Organisationen um Hilfe zu bitten, die Opfern von Straftaten helfen. Das Justizministerium der Slowakischen Republik bietet selbst grundlegende Anleitungen für das Beantragen einer Entschädigung.
Gibt es Opferhilfeorganisationen in diesem Land, die mich in einem Fall mit grenzüberschreitendem Bezug bei meinem Antrag auf Entschädigung unterstützen?
Es gibt Nichtregierungsorganisationen, die Opfern von Gewalttaten in der Slowakischen Republik Hilfe und Unterstützung anbieten. Sie konzentrieren sich auf bestimmte Opfer. Inwieweit die einzelnen Organisationen in der Lage sind, in grenzüberschreitenden Fällen bei Entschädigungsanträgen zu helfen, hängt hauptsächlich von ihren personellen Kapazitäten ab.
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