Im Bereich der Ziviljustiz kommt für vor dem Ablauf des Übergangszeitraums eingeleitete und noch anhängige Verfahren weiterhin EU-Recht zur Anwendung. Die Informationen über das Vereinigte Königreich werden im gegenseitigen Einvernehmen bis Ende 2024 über das Europäische Justizportal verfügbar bleiben.
Der Inhalt dieser Seite wird derzeit übersetzt. Danke für Ihr Verständnis
Prüfung meines Antrags (aus einem anderen Land) in diesem Land