- Wie kann ich eine Entschädigung oder andere Wiedergutmachung in einem (strafrechtlichen) Verfahren gegen einen Straftäter erwirken und wo muss ich meinen Antrag einreichen?
- Zu welchem Zeitpunkt sollte ich meinen Antrag im Strafverfahren vorbringen?
- Was kann ich in meinem Antrag vorbringen und wie sollte ich ihn vorbringen (Angabe eines Gesamtbetrags und/oder Aufschlüsselung der einzelnen Schäden, entgangene Gewinne und Zinsen)?
- Gibt es ein besonderes Formular für diese Anträge?
- Welche Belege sollte ich mit meinem Antrag vorlegen?
- Sind mit meinem Antrag Gerichtsgebühren oder andere Kosten verbunden?
- Kann ich Rechtsbeistand vor und/oder während des Verfahrens erhalten? Kann ich Rechtsbeistand bekommen, wenn ich nicht in dem Land lebe, in dem das Verfahren stattfindet?
- In welchem Fall könnte das Strafgericht meinen Antrag gegen den Täter ab- oder zurückweisen?
- Kann ich gegen eine solche Entscheidung Beschwerde einlegen oder anderweitig Wiedergutmachung erhalten?
- Wie kann ich dafür sorgen, dass das Urteil gegen den Täter vollstreckt wird, wenn mir eine Entschädigung zugesprochen wurde, und wie kann ich sicherstellen, dass ich sie erhalte?
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Wie kann ich eine Entschädigung oder andere Wiedergutmachung in einem (strafrechtlichen) Verfahren gegen einen Straftäter erwirken und wo muss ich meinen Antrag einreichen?
Sie können während des Strafverfahrens einen Entschädigungsanspruch geltend machen. Wenn Sie in einer Strafsache Schadensersatz vom mutmaßlichen Täter verlangen möchten, können Sie das Entschädigungs-Antragsformular Verzoek tot schadevergoeding ausfüllen. Hinweise und Ratschläge zum Ausfüllen des Antrags finden Sie auf der Website der Niederländischen Opferhilfe (Slachtofferhulp Nederland). Die Niederländische Opferhilfe kann Ihnen helfen, die Schadenshöhe zu bewerten.
Es ist auch möglich, in einem Zivilverfahren Schadensersatz vom Täter zu verlangen. Ein solches Verfahren wird in der Regel erst eingeleitet, wenn es sich als unmöglich erwiesen hat, eine Entschädigung auf andere Weise zu erhalten.
Zu welchem Zeitpunkt sollte ich meinen Antrag im Strafverfahren vorbringen?
Beschließt der Staatsanwalt, den Verdächtigen strafrechtlich zu verfolgen, wird ein Strafverfahren eingeleitet. Das Formular für den Antrag auf Entschädigung wird Ihnen auf dem Postweg zugesandt. Die Staatsanwaltschaft wird Sie auffordern, das ausgefüllte Formular innerhalb von 14 Tagen zurückzusenden. Wenn Sie das Formular nicht innerhalb von 14 Tagen zurücksenden können, wenden Sie sich bitte an die Kontaktstelle der Opferhilfe (Slachtofferloket)‚ um eine Verlängerung zu beantragen.
Hinweise und Ratschläge dazu finden Sie auf der Website der Niederländischen Opferhilfe (Slachtofferhulp Nederland).
Was kann ich in meinem Antrag vorbringen und wie sollte ich ihn vorbringen (Angabe eines Gesamtbetrags und/oder Aufschlüsselung der einzelnen Schäden, entgangene Gewinne und Zinsen)?
Bitte geben Sie auf dem Entschädigungsantrag an, welche Schäden Ihnen entstanden sind. Materielle Schäden, d. h. Schäden, für die ein genauer Betrag angegeben werden kann, sind in Frage 4a des Formulars einzutragen. Wenn Sie auch an psychischen und/oder körperlichen Beschwerden leiden, können Sie für die infolge des Vorfalls erlittenen Schmerzen und Leiden Schadensersatz für immaterielle Schäden verlangen. Immaterielle Schäden sind in Frage 4b anzugeben. Seelische Schäden sind in Frage 4c anzugeben. Darunter fallen seelisches Leid, Trauer und Beeinträchtigung der Lebensqualität, die eine Person infolge des Todes oder einer Verletzung eines Angehörigen erleidet. In einigen Fällen können die unmittelbaren Angehörigen eines verstorbenen Opfers oder die Angehörigen eines schwer und dauerhaft verletzten Opfers eine Entschädigung für seelische Schäden erhalten.
Nähere Informationen zum Ausfüllen des Antrags finden Sie auf der Website der Niederländischen Opferhilfe. Die Niederländische Opferhilfe kann Ihnen helfen, die Schadenshöhe zu bewerten.
Wenn Sie nicht selbst Opfer der Straftat sind, aber Kosten für das Opfer übernommen haben (z. B. Reisekosten, medizinische Kosten oder eine Rechnung für Reparaturen), können Sie diese Kosten auch mit Hilfe des Formulars geltend machen. In diesem Fall sollte dieser „übertragene Schaden“ nicht auf dem Antragsformular des Opfers, sondern mit Hilfe eines getrennten Formulars angegeben werden, das Sie bei Ihrer örtlichen Kontaktstelle der Opferhilfe erhalten.
Gibt es ein besonderes Formular für diese Anträge?
Wenn Sie in einer Strafsache Schadensersatz vom mutmaßlichen Täter verlangen möchten, können Sie das Entschädigungs-Antragsformular Verzoek tot schadevergoeding ausfüllen. Nähere Informationen zum Ausfüllen des Antrags finden Sie auf der Website der Niederländischen Opferhilfe.
Welche Belege sollte ich mit meinem Antrag vorlegen?
Hinweise und Ratschläge dazu finden Sie auf der Website der Niederländischen Opferhilfe (Slachtofferhulp Nederland).
Sind mit meinem Antrag Gerichtsgebühren oder andere Kosten verbunden?
Informationen zu Gerichtsgebühren und sonstigen Kosten finden Sie auf der Website der Niederländischen Opferhilfe (Slachtofferhulp Nederland).
Kann ich Rechtsbeistand vor und/oder während des Verfahrens erhalten? Kann ich Rechtsbeistand bekommen, wenn ich nicht in dem Land lebe, in dem das Verfahren stattfindet?
Informationen zu verfügbarem Rechtsbeistand vor bzw. während des Verfahrens finden Sie auf der Website der Niederländischen Opferhilfe (Slachtofferhulp Nederland).
In welchem Fall könnte das Strafgericht meinen Antrag gegen den Täter ab- oder zurückweisen?
Hinweise und Ratschläge dazu finden Sie auf der Website der Niederländischen Opferhilfe (Slachtofferhulp Nederland).
Kann ich gegen eine solche Entscheidung Beschwerde einlegen oder anderweitig Wiedergutmachung erhalten?
Ja, gegen eine solche Entscheidung können Sie Beschwerde einlegen.
Wie kann ich dafür sorgen, dass das Urteil gegen den Täter vollstreckt wird, wenn mir eine Entschädigung zugesprochen wurde, und wie kann ich sicherstellen, dass ich sie erhalte?
Mit der Strafvollstreckung wird begonnen, sobald die Verurteilung des Täters rechtskräftig ist. Ist der Täter verpflichtet, Ihnen eine Entschädigung zu zahlen, so weist die Staatsanwaltschaft das zentrale Justizinkassobüro CJIB (Centraal Justitieel Incassobureau) an, die Entschädigung in Ihrem Namen einzuziehen. Hat der Täter den geschuldeten Betrag 8 Monate nach der Entscheidung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts noch nicht gezahlt, kann der Staat Ihnen einen Teil der Entschädigung in Form eines Vorschusses auszahlen. Das CJIB wird Sie diesbezüglich anschreiben. Bei Fragen zum Erhalt eines Vorschusses wenden Sie sich bitte an die Niederländische Opferhilfe (Slachtofferhulp Nederland).
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