- Wie kann ich eine Entschädigung oder andere Wiedergutmachung in einem (strafrechtlichen) Verfahren gegen einen Straftäter erwirken und wo muss ich meinen Antrag einreichen?
- Zu welchem Zeitpunkt sollte ich meinen Antrag im Strafverfahren vorbringen?
- Was kann ich in meinem Antrag vorbringen und wie sollte ich ihn vorbringen (Angabe eines Gesamtbetrags und/oder Aufschlüsselung der einzelnen Schäden, entgangene Gewinne und Zinsen)?
- Gibt es ein besonderes Formular für diese Anträge?
- Welche Belege sollte ich mit meinem Antrag vorlegen?
- Sind mit meinem Antrag Gerichtsgebühren oder andere Kosten verbunden?
- Kann ich Rechtsbeistand vor und/oder während des Verfahrens erhalten? Kann ich Rechtsbeistand bekommen, wenn ich nicht in dem Land lebe, in dem das Verfahren stattfindet?
- In welchem Fall könnte das Strafgericht meinen Antrag gegen den Täter ab- oder zurückweisen?
- Kann ich gegen eine solche Entscheidung Beschwerde einlegen oder anderweitig Wiedergutmachung erhalten?
- Wie kann ich dafür sorgen, dass das Urteil gegen den Täter vollstreckt wird, wenn mir eine Entschädigung zugesprochen wurde, und wie kann ich sicherstellen, dass ich sie erhalte?
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Wie kann ich eine Entschädigung oder andere Wiedergutmachung in einem (strafrechtlichen) Verfahren gegen einen Straftäter erwirken und wo muss ich meinen Antrag einreichen?
Sie haben das Recht, die Strafverfolgung des Täters mit Ihrem Schadensersatzanspruch zu verbinden. In diesem Fall kann das Gericht den Täter in seiner endgültigen Entscheidung zusätzlich zum Strafurteil auch zu Schadensersatz verpflichten. Darüber hinaus können Sie Ihren Schadensersatzanspruch auch gesondert in einem Zivilprozess geltend machen.
Zu welchem Zeitpunkt sollte ich meinen Antrag im Strafverfahren vorbringen?
Jederzeit vor der ersten Gerichtsverhandlung und vor Beginn der Beweisaufnahme.
Was kann ich in meinem Antrag vorbringen und wie sollte ich ihn vorbringen (Angabe eines Gesamtbetrags und/oder Aufschlüsselung der einzelnen Schäden, entgangene Gewinne und Zinsen)?
Die Forderungen des Geschädigten müssen detailliert dargelegt werden, und jeder Schadensfall ist einzeln geltend zu machen und zu belegen.
Gibt es ein besonderes Formular für diese Anträge?
Nein.
Welche Belege sollte ich mit meinem Antrag vorlegen?
Es liegt in Ihrem Ermessen, welche Belege Sie dem Gericht mit Ihrem Antrag vorlegen. Damit die Entscheidung zu Ihren Gunsten ausfällt, sind natürlich umfassende und überzeugende Belege erforderlich.
Sind mit meinem Antrag Gerichtsgebühren oder andere Kosten verbunden?
Nein.
Kann ich Rechtsbeistand vor und/oder während des Verfahrens erhalten? Kann ich Rechtsbeistand bekommen, wenn ich nicht in dem Land lebe, in dem das Verfahren stattfindet?
Ja, auf Ihre eigenen Kosten.
In welchem Fall könnte das Strafgericht meinen Antrag gegen den Täter ab- oder zurückweisen?
Dies kann eintreten, wenn Sie den Umfang des Schadens nicht nachweisen oder wenn sich das Strafverfahren durch die notwendige Beweisaufnahme verlängert. In diesem Fall verweist Sie das Gericht auf zivilrechtliche Rechtsbehelfe.
Kann ich gegen eine solche Entscheidung Beschwerde einlegen oder anderweitig Wiedergutmachung erhalten?
Sie können Beschwerde einlegen, bis das Schadensersatzurteil ergeht.
Wie kann ich dafür sorgen, dass das Urteil gegen den Täter vollstreckt wird, wenn mir eine Entschädigung zugesprochen wurde, und wie kann ich sicherstellen, dass ich sie erhalte?
Kommt der Täter den gegen ihn ergangenen Anordnungen nicht nach, können Sie bei Gericht die Durchsetzung der Entscheidung durch einen Gerichtsvollzieher beantragen.
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