Einschlägige EU-Rechtsgrundlage ist die Richtlinie 2012/29/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/220/JI (Opferschutzrichtlinie).
Nach Artikel 16 der Opferschutzrichtlinie haben alle Opfer von Straftaten Anspruch darauf, dass ihnen im Rahmen eines Strafverfahrens eine Entschädigung durch den Straftäter zugesprochen wird.
Hier finden Sie Informationen darüber‚ wie Sie im Rahmen eines (strafrechtlichen) Verfahrens einen Anspruch auf Entschädigung durch den Straftäter geltend machen.
Für Ihren Sachverhalt relevante Informationen können Sie den spezifischen Informationen zu dem EU-Mitgliedstaat entnehmen, in dem das Strafverfahren stattfinden wird.
Für genauere Informationen zu dem gewünschten Land klicken Sie bitte auf dessen Flagge.
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