- Wie kann ich eine Entschädigung oder andere Wiedergutmachung in einem (strafrechtlichen) Verfahren gegen einen Straftäter erwirken und wo muss ich meinen Antrag einreichen?
- Zu welchem Zeitpunkt sollte ich meinen Antrag im Strafverfahren vorbringen?
- Was kann ich in meinem Antrag vorbringen und wie sollte ich ihn vorbringen (Angabe eines Gesamtbetrags und/oder Aufschlüsselung der einzelnen Schäden, entgangene Gewinne und Zinsen)?
- Gibt es ein besonderes Formular für diese Anträge?
- Welche Belege sollte ich mit meinem Antrag vorlegen?
- Sind mit meinem Antrag Gerichtsgebühren oder andere Kosten verbunden?
- Kann ich Rechtsbeistand vor und/oder während des Verfahrens erhalten? Kann ich Rechtsbeistand bekommen, wenn ich nicht in dem Land lebe, in dem das Verfahren stattfindet?
- In welchem Fall könnte das Strafgericht meinen Antrag gegen den Täter ab- oder zurückweisen?
- Kann ich gegen eine solche Entscheidung Beschwerde einlegen oder anderweitig Wiedergutmachung erhalten?
- Wie kann ich dafür sorgen, dass das Urteil gegen den Täter vollstreckt wird, wenn mir eine Entschädigung zugesprochen wurde, und wie kann ich sicherstellen, dass ich sie erhalte?
Informationen nach Regionen suchen
Wie kann ich eine Entschädigung oder andere Wiedergutmachung in einem (strafrechtlichen) Verfahren gegen einen Straftäter erwirken und wo muss ich meinen Antrag einreichen?
Sie haben das Recht, im Rahmen eines Strafverfahrens eine zivilrechtliche Schadensersatzklage gegen den Beschuldigten einzureichen. Das Opfer muss von einer Ermittlungsbehörde oder der Staatsanwaltschaft über das Verfahren zur Einreichung einer Zivilklage, die wesentlichen Bedingungen einer Zivilklage, die Frist für die Einreichung einer Zivilklage und die Konsequenzen der Nichteinhaltung dieser Frist aufgeklärt werden.
Zu welchem Zeitpunkt sollte ich meinen Antrag im Strafverfahren vorbringen?
Sie haben das Recht, innerhalb von zehn Tagen nach Einsicht in die Strafakte Zivilklage zu erheben. Sie können bei der Staatsanwaltschaft eine Verlängerung dieser Frist beantragen.
Verstreicht die Frist, wird die Zivilklage zurückgewiesen. Sie haben aber die Möglichkeit, vor einem Zivilgericht Schadensersatz geltend zu machen.
Was kann ich in meinem Antrag vorbringen und wie sollte ich ihn vorbringen (Angabe eines Gesamtbetrags und/oder Aufschlüsselung der einzelnen Schäden, entgangene Gewinne und Zinsen)?
Sie können im Rahmen einer Zivilklage einen Antrag mit dem Ziel vorbringen, das Wohlbefinden wiederherzustellen oder zu verbessern, das durch die in der Strafsache verhandelte Tat beeinträchtigt wurde. Die dem Antrag zugrunde liegenden Sachverhalte müssen weitgehend den Tatsachen der verfolgten Straftat entsprechen. Außerdem muss der Antrag auch in einem Zivilverfahren verhandelt werden können.
Zivilklagen sind schriftlich einzureichen und müssen Angaben zum Kläger und zum Beklagten enthalten. Ferner sind der eindeutig bekundete Anspruch des Opfers sowie die Sachverhalte und Beweise darzulegen, mit denen das Opfer seinen Anspruch begründet. Der Antrag muss vollständig sein (d. h. er muss die Beträge zu allen Schadensarten beinhalten, für die das Opfer Entschädigung verlangt). Im Falle einer Klage auf Ersatz eines immateriellen Schadens kann die Höhe der geforderten Entschädigung offen bleiben und eine nach Ermessen des Gerichts angemessene Entschädigung verlangt werden.
Die verfahrensführende Behörde kann eine Frist für die Beseitigung von Mängeln in der Zivilklage festsetzen.
Gibt es ein besonderes Formular für diese Anträge?
Für Zivilklagen ist kein besonderes Formular vorgesehen.
Welche Belege sollte ich mit meinem Antrag vorlegen?
Im Rahmen der Zivilklage müssen alle Tatsachen belegt werden, mit denen das Opfer seinen Antrag begründet und auf die sich das Opfer unabhängig von den vorgelegten Beweisen der Staatsanwaltschaft zu stützen gedenkt.
Sind mit meinem Antrag Gerichtsgebühren oder andere Kosten verbunden?
Die Verhandlung einer Zivilklage in einem Strafverfahren ist von staatlichen Gebühren befreit. Davon ausgenommen sind Zivilklagen auf Ersatz immaterieller Schäden, wenn sich der Entschädigungsanspruch auf andere Gründe als die Verursachung einer Körperverletzung, einer anderen gesundheitlichen Beeinträchtigung oder des Todes eines Versorgers stützt.
Wird die Zivilklage abgewiesen, gehen die Kosten für den Zivilprozess oder eines öffentlich-rechtlichen Anspruchsnachweises zulasten des Opfers. Wird der Zivilklage teilweise stattgegeben, teilt das Gericht die Kosten für den Zivilprozess unter Berücksichtigung aller Umstände zwischen dem Opfer und der Gegenpartei auf. Das Gericht kann auch entscheiden, dass das Opfer seine Ausgaben für den Zivilprozess ganz oder teilweise selbst zu tragen hat, wenn die Anordnung der Kostenübernahme durch die Gegenpartei für diese äußerst unfair oder unangemessen wäre.
Lehnt das Gericht die Verhandlung der Zivilklage wegen eines Freispruchs oder der Einstellung des Strafverfahrens ab, so trägt der Staat die Kosten. Lehnt das Gericht die Verhandlung der Zivilklage aus anderen Gründen ab, teilt das Gericht die mit dem Zivilprozess verbundenen Kosten unter Berücksichtigung aller Umstände zwischen dem Opfer und dem Staat auf.
Kann ich Rechtsbeistand vor und/oder während des Verfahrens erhalten? Kann ich Rechtsbeistand bekommen, wenn ich nicht in dem Land lebe, in dem das Verfahren stattfindet?
Sie erhalten staatliche Prozesskostenhilfe, wenn die im Nationalen Prozesskostenhilfegesetz vorgesehenen Gründe gegeben sind. Stellt das Gericht fest, dass Ihre grundlegenden Interessen ohne die Hilfe eines Rechtsanwalts möglicherweise nicht ausreichend geschützt sind, kann es von sich aus beschließen, Ihnen auf der Grundlage und nach dem im Nationalen Prozesskostenhilfegesetz vorgesehenen Verfahren staatliche Prozesskostenhilfe zu gewähren.
Eine Person kann staatliche Prozesskostenhilfe erhalten, wenn sie aufgrund ihrer finanziellen Situation zu dem Zeitpunkt, zu dem sie einen Rechtsbeistand benötigt, nicht in der Lage ist, eine kompetente Rechtsberatung zu zahlen, wenn sie eine Rechtsberatung nur teilweise oder in Raten zahlen kann oder wenn sie aufgrund ihrer finanziellen Situation nach Zahlung der Rechtsberatung ihren Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten kann.
Staatliche Prozesskostenhilfe wird Personen gewährt, die zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags auf staatliche Beihilfe ihren Wohnsitz in der Republik Estland oder einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union haben oder Staatsangehörige der Republik Estland oder eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union sind. Anderen Personen wird Prozesskostenhilfe nur gewährt, wenn sich dies aus einer für Estland verbindlichen internationalen Verpflichtung ergibt.
Im Gesetz sind die Gründe für eine Ablehnung der Prozesskostenhilfe festgelegt. Staatliche Prozesskostenhilfe wird beispielsweise nicht gewährt, wenn der Antragsteller selbst in der Lage ist, seine Rechte zu schützen; wenn der Antragsteller Liegenschaften besitzt, die ohne größere Schwierigkeiten zur Begleichung der Rechtsberatungskosten verkauft werden können; und wenn die Rechtsberatungskosten voraussichtlich nicht mehr als das Doppelte des durchschnittlichen Monatseinkommens des Antragstellers betragen, abzüglich Steuern und Pflichtversicherungsbeiträge, Beträge, die zur Erfüllung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht bestimmt sind, sowie angemessener Wohn- und Fahrtkosten. Staatliche Prozesskostenhilfe wird auch dann nicht gewährt, wenn unter den gegebenen Umständen anzunehmen ist, dass der Antragsteller seine Rechte nicht schützen kann; wenn staatliche Prozesskostenhilfe beantragt wird, um Ersatz für immaterielle Schäden zu verlangen und in dem Fall keine zwingenden Gründe des Allgemeinwohls bestehen; oder wenn der mögliche Vorteil für den Antragsteller nach Entscheidung in der Sache im Vergleich zu den geschätzten Ausgaben des Staates für die Prozesskostenhilfe unangemessen gering ist.
Staatliche Prozesskostenhilfe wird auf Antrag des Betroffenen gewährt. Beantragt eine Person als Opfer in einem Strafverfahren staatliche Prozesskostenhilfe, entscheidet das in der Sache angerufene Gericht, bzw. in der Voruntersuchung zu einer Strafsache das für die strafrechtliche Entscheidung zuständige Gericht, über die Gewährung der staatlichen Prozesskostenhilfe.
Der Antrag auf staatliche Prozesskostenhilfe ist in estnischer Sprache unter Verwendung des einschlägigen Antragsformulars zu stellen. Der Antrag kann auch in Englisch gestellt werden, wenn die Prozesskostenhilfe von einer natürlichen Person mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union beantragt wird.
Dem Antrag auf staatliche Prozesskostenhilfe sind eine ordnungsgemäß ausgestellte und unterzeichnete Erklärung über die finanzielle Situation des Antragstellers und nach Möglichkeit weitere einschlägige Nachweise beizufügen. Personen mit Wohnsitz außerhalb Estlands müssen ihrem Antrag eine von der zuständigen Behörde des Wohnsitzlandes des Betroffenen ausgestellte Bescheinigung über ihr Einkommen und das Einkommen ihrer Familienangehörigen der vergangenen drei Jahre beifügen. Kann der Antragsteller unverschuldet diese Bescheinigung nicht vorlegen, kann ohne Vorlage der Bescheinigung über die Gewährung staatlicher Prozesskostenhilfe entschieden werden.
In welchem Fall könnte das Strafgericht meinen Antrag gegen den Täter ab- oder zurückweisen?
Das Gericht kann eine Zivilklage insbesondere dann zurückweisen, wenn die Klage nicht die einschlägigen Anforderungen erfüllt, das Strafverfahren eingestellt wird oder ein Freispruch ergeht. Das Gericht kann eine Zivilklage ferner zurückweisen, wenn das Opfer oder der Beklagte nicht zur Verhandlung erscheint und der Fall ohne seine Anwesenheit nicht verhandelt werden kann. Darüber hinaus kann das Gericht eine Zivilklage zurückweisen, wenn eine strafrechtliche Verurteilung ergeht.
Eine Zivilklage wird abgewiesen, wenn keine Gründe für ihre Zulassung vorliegen.
Kann ich gegen eine solche Entscheidung Beschwerde einlegen oder anderweitig Wiedergutmachung erhalten?
Im Falle der Zurückweisung Ihrer Zivilklage durch das Gericht können Sie vor einem Zivilgericht Schadensersatz geltend machen. Sie haben das Recht, gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz Beschwerde bei einem Bezirksgericht einzulegen.
Wie kann ich dafür sorgen, dass das Urteil gegen den Täter vollstreckt wird, wenn mir eine Entschädigung zugesprochen wurde, und wie kann ich sicherstellen, dass ich sie erhalte?
Wenn der verurteilte Täter den durch das Urteil zugesprochenen Betrag nicht bezahlt, haben Sie das Recht, sich auf Grundlage des Urteils an einen Gerichtsvollzieher zu wenden, der ein Vollstreckungsverfahren in die Wege leitet.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.