- Wie kann ich eine Entschädigung oder andere Wiedergutmachung in einem (strafrechtlichen) Verfahren gegen einen Straftäter erwirken und wo muss ich meinen Antrag einreichen?
- Zu welchem Zeitpunkt sollte ich meinen Antrag im Strafverfahren vorbringen?
- Was kann ich in meinem Antrag vorbringen und wie sollte ich ihn vorbringen (Angabe eines Gesamtbetrags und/oder Aufschlüsselung der einzelnen Schäden, entgangene Gewinne und Zinsen)?
- Gibt es ein besonderes Formular für diese Anträge?
- Welche Belege sollte ich mit meinem Antrag vorlegen?
- Sind mit meinem Antrag Gerichtsgebühren oder andere Kosten verbunden?
- Kann ich Rechtsbeistand vor und/oder während des Verfahrens erhalten? Kann ich Rechtsbeistand bekommen, wenn ich nicht in dem Land lebe, in dem das Verfahren stattfindet?
- In welchem Fall könnte das Strafgericht meinen Antrag gegen den Täter ab- oder zurückweisen?
- Kann ich gegen eine solche Entscheidung Beschwerde einlegen oder anderweitig Wiedergutmachung erhalten?
- Wie kann ich dafür sorgen, dass das Urteil gegen den Täter vollstreckt wird, wenn mir eine Entschädigung zugesprochen wurde, und wie kann ich sicherstellen, dass ich sie erhalte?
Wie kann ich eine Entschädigung oder andere Wiedergutmachung in einem (strafrechtlichen) Verfahren gegen einen Straftäter erwirken und wo muss ich meinen Antrag einreichen?
Anträge auf Entschädigung, die auf eine Straftat zurückgehen, werden gewöhnlich im Rahmen desselben Verfahrens wie die Strafsache behandelt, können aber auch zur Verhandlung in einem anderen Verfahren abgetrennt werden.
Sie können den Staatsanwalt bitten, Ihren Antrag auf Entschädigung für die betreffende Straftat vor Gericht vorzutragen. Es empfiehlt sich, bereits während der Vorermittlungen die Polizei hiervon in Kenntnis zu setzen. Der Staatsanwalt kann den Entschädigungsantrag in Ihrem Namen verfolgen, wenn der Fall klar und einfach gelagert ist. Bringt der Staatsanwalt bzw. die Staatsanwältin den Entschädigungsantrag nicht vor, wird er bzw. sie Ihnen dies schriftlich mitteilen.
Sie können Ihren Antrag auf Entschädigung vor Gericht während des Strafverfahrens auch selbst verfolgen oder Sie können einen Rechtsberater damit beauftragen.
Zu welchem Zeitpunkt sollte ich meinen Antrag im Strafverfahren vorbringen?
Wenn Sie vom Straftäter Entschädigung verlangen, müssen Sie dies während der Vorermittlungen der Polizei, spätestens aber während der Gerichtsverhandlung dem Gericht mitteilen.
Was kann ich in meinem Antrag vorbringen und wie sollte ich ihn vorbringen (Angabe eines Gesamtbetrags und/oder Aufschlüsselung der einzelnen Schäden, entgangene Gewinne und Zinsen)?
Wenn Sie das Opfer einer Straftat sind, können Sie für Folgendes eine Entschädigung beanspruchen:
- Sachen, die in Verbindung mit dem Schaden zerstört wurden oder verloren gingen;
- notwendige Behandlungskosten und andere lebensnotwendige Kosten;
- Einkommensausfall;
- Schmerzen, Leiden und andere vorübergehende Probleme;
- dauerhafte Probleme und
- seelische Qualen. Für seelische Qualen kann eine Entschädigung gezahlt werden, wenn die betreffende Handlung
- Ihre Freiheit, Ihren Frieden, Ihre Ehre oder Ihr Privatleben verletzte;
- für Sie diskriminierend war;
- Ihre persönliche Unversehrtheit verletzte oder
- auf andere, schwerwiegende Weise gegen Ihre Menschenwürde verstieß.
Auch Ihre engen Angehörigen können Anspruch auf eine angemessene Entschädigung für lebensnotwendige Kosten und Einkommensausfälle haben, die ihnen entstehen, wenn sie aufgrund der von Ihnen infolge der Straftat erlittenen Verletzungen Pflegeleistungen für Sie erbringen.
Haben Sie die Bestattung einer Person, die aufgrund einer Straftat zu Tode kam, übernommen, dann sind Sie berechtigt, vom Straftäter die Erstattung der entstandenen Bestattungskosten zu fordern. Auch die Eltern, Kinder und der Ehepartner der verstorbenen Person sowie andere, der verstorbenen Person besonders nahestehende Personen haben Anspruch auf eine angemessene Entschädigung für die ihnen entstandenen Bestattungskosten.
Das Gericht kann keine andere oder höhere Summe anordnen als das, was Sie als betroffene Partei beantragt haben. Die von Ihnen eingereichten Entschädigungsanträge sind daher die Obergrenze der anzuordnenden Entschädigung. Sie sind darüber hinaus berechtigt, Zinsen auf den von Ihnen beantragten Entschädigungsbetrag geltend zu machen. Wenn Sie zur persönlichen Klarstellung der Angelegenheit vor Gericht geladen worden sind, haben Sie Anspruch auf ein Tagegeld und eine Entschädigung für Ihre Reisekosten und Einkommensausfälle.
Gibt es ein besonderes Formular für diese Anträge?
Ein besonderes Formular gibt es nicht.
Welche Belege sollte ich mit meinem Antrag vorlegen?
Sie können die Höhe des Schadens nachweisen, indem Sie Quittungen für die durch die Straftat verursachten Aufwendungen vorlegen. Auch für Einkommensausfälle, Versicherungsselbstbehalte sowie Reise- und andere Kosten, die im Zusammenhang mit der Aufklärung des Falls entstehen, für den eine Entschädigung beantragt wird, müssen Nachweise eingereicht werden.
Die Entschädigung für Schmerzen, Leiden und andere vorübergehende Probleme sowie für dauerhafte Probleme wird unter Berücksichtigung der Art und Schwere der Verletzung, der Art und Dauer der erforderlichen Pflege und der Dauer des Problems festgesetzt. Bei dauerhaften Problemen wird die Entschädigung unter Berücksichtigung der Art und Schwere der Verletzung und des Alters der Person, die unter dem betreffenden Problem leidet, berechnet. Auch eine besondere Verschlechterung der Lebensqualität der verletzten Person kann als Faktor für eine Erhöhung der zugesprochenen Entschädigung berücksichtigt werden. Um dies nachweisen zu können, benötigen Sie ärztliche Atteste, in denen die Art der Verletzungen und die zu ihrer Behandlung erforderliche Pflege erläutert werden.
Sind mit meinem Antrag Gerichtsgebühren oder andere Kosten verbunden?
Wird der Entschädigungsanspruch in Verbindung mit der vom Staatsanwalt erhobenen Anklage verfolgt, werden für die Verhandlung der Sache vor dem Amtsgericht (käräjäoikeus) keine Gerichtsgebühren in Rechnung gestellt. Werden Entschädigungsansprüche in einem separaten Zivilverfahren geltend gemacht, wird für die Verhandlung der Sache eine Gerichtsgebühr erhoben.
Kann ich Rechtsbeistand vor und/oder während des Verfahrens erhalten? Kann ich Rechtsbeistand bekommen, wenn ich nicht in dem Land lebe, in dem das Verfahren stattfindet?
Wenn Sie die Voraussetzungen für die Gewährung rechtlichen Beistands (Prozesskostenhilfe) erfüllen, können Sie sowohl für die Vorermittlungen als auch das Gerichtsverfahren Prozesskostenhilfe erhalten. Opfern häuslicher Gewalt, sexueller Straftaten oder schwerer Straftaten gegen das Leben, die Gesundheit oder die Freiheit des Opfers kann aus staatlichen Mitteln ein Rechtsberater bezahlt werden. Auch wenn Sie nicht in Finnland wohnen, können Sie für Rechtssachen, die von finnischen Gerichten verhandelt werden, Prozesskostenhilfe erhalten.
In welchem Fall könnte das Strafgericht meinen Antrag gegen den Täter ab- oder zurückweisen?
Wenn Sie im Verlauf der Vorermittlungen gemeldet haben, dass Sie Ihren Entschädigungsantrag selbst oder mit Hilfe eines Anwalts verfolgen möchten oder wenn der Staatsanwalt Ihren Antrag nicht aufnimmt, wird das Amtsgericht Sie zu Entschädigungsansprüchen, die Sie eventuell haben, befragen. Das Amtsgericht kann eine Frist setzen, innerhalb der ihm der Entschädigungsantrag zugesandt werden muss. Wird die Einreichung eines schriftlichen Antrags versäumt, kann dies bedeuten, dass das Amtsgericht einen Entschädigungsantrag, den Sie später einreichen, nicht prüft.
Das Gericht wird Ihren Entschädigungsantrag ablehnen, wenn keine ausreichenden Beweise vorgelegt werden, um die Forderung zu belegen.
Kann ich gegen eine solche Entscheidung Beschwerde einlegen oder anderweitig Wiedergutmachung erhalten?
Wenn Sie Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsgerichts einlegen möchten, sollten Sie das betreffende Gericht innerhalb von sieben Tagen nach dem Tag, an dem das Urteil erging, davon in Kenntnis setzen. Sobald Sie das Gericht davon in Kenntnis gesetzt haben, dass das Urteil Ihre Erwartungen nicht erfüllt, können Sie beim zuständigen Rechtsmittelgericht (hovioikeus) Beschwerde einlegen. Ihr Beschwerdeschreiben muss dem Amtsgericht innerhalb von 30 Tagen nach dem Tag, an dem das Urteil des Amtsgerichts erging, zugesandt werden. Als allgemeine Regel gilt, dass für eine umfassende Bearbeitung der Sache durch das Rechtsmittelgericht eine Zulassung zur Revision erforderlich ist.
Wie kann ich dafür sorgen, dass das Urteil gegen den Täter vollstreckt wird, wenn mir eine Entschädigung zugesprochen wurde, und wie kann ich sicherstellen, dass ich sie erhalte?
Zahlt der Täter die angeordnete Entschädigung nicht freiwillig, können Sie beantragen, dass Ihre Forderung durch einen Gerichtsvollzieher vollstreckt wird. Hierzu müssen Sie dem Gerichtsvollzieher einen Antrag auf Vollstreckung zusenden und die Gerichtsentscheidung mit der Bestätigung Ihres Anspruchs auf Schadenersatz beifügen. Der Antrag auf Vollstreckung wird bei dem Gerichtsvollzieher gestellt, der für den Ort, an dem der Schuldner lebt oder einen Wohnsitz hat, zuständig ist. Gibt es mehrere Schuldner und leben sie an unterschiedlichen Orten, genügt es, bei einem Gerichtsvollzieher einen Antrag zu stellen. Detailliertere Hinweise zur Beantragung einer Entschädigung können Sie beim Vollstreckungsamt (ulosottovirasto) anfordern. Kontaktdaten der Vollstreckungsämter finden Sie hier (auf Finnisch, Schwedisch und Englisch).
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