Im Bereich der Ziviljustiz kommt für vor dem Ablauf des Übergangszeitraums eingeleitete und noch anhängige Verfahren weiterhin EU-Recht zur Anwendung. Die Informationen über das Vereinigte Königreich werden im gegenseitigen Einvernehmen bis Ende 2024 über das Europäische Justizportal verfügbar bleiben.

Entschädigung durch den Täter

Nordirland

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Diese Fragen wären Sache des Antragstellers, seines Vertreters und der Gerichte.

 

Wie kann ich eine Entschädigung oder andere Wiedergutmachung in einem (strafrechtlichen) Verfahren gegen einen Straftäter erwirken und wo muss ich meinen Antrag einreichen?

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Zu welchem Zeitpunkt sollte ich meinen Antrag im Strafverfahren vorbringen?

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Was kann ich in meinem Antrag vorbringen und wie sollte ich ihn vorbringen (Angabe eines Gesamtbetrags und/oder Aufschlüsselung der einzelnen Schäden, entgangene Gewinne und Zinsen)?

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Gibt es ein besonderes Formular für diese Anträge?

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Welche Belege sollte ich mit meinem Antrag vorlegen?

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Sind mit meinem Antrag Gerichtsgebühren oder andere Kosten verbunden?

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Kann ich Rechtsbeistand vor und/oder während des Verfahrens erhalten? Kann ich Rechtsbeistand bekommen, wenn ich nicht in dem Land lebe, in dem das Verfahren stattfindet?

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In welchem Fall könnte das Strafgericht meinen Antrag gegen den Täter ab- oder zurückweisen?

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Kann ich gegen eine solche Entscheidung Beschwerde einlegen oder anderweitig Wiedergutmachung erhalten?

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Wie kann ich dafür sorgen, dass das Urteil gegen den Täter vollstreckt wird, wenn mir eine Entschädigung zugesprochen wurde, und wie kann ich sicherstellen, dass ich sie erhalte?

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Letzte Aktualisierung: 02/10/2019

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