- Wie kann ich eine Entschädigung oder andere Wiedergutmachung in einem (strafrechtlichen) Verfahren gegen einen Straftäter erwirken und wo muss ich meinen Antrag einreichen?
- Zu welchem Zeitpunkt sollte ich meinen Antrag im Strafverfahren vorbringen?
- Was kann ich in meinem Antrag vorbringen und wie sollte ich ihn vorbringen (Angabe eines Gesamtbetrags und/oder Aufschlüsselung der einzelnen Schäden, entgangene Gewinne und Zinsen)?
- Gibt es ein besonderes Formular für diese Anträge?
- Welche Belege sollte ich mit meinem Antrag vorlegen?
- Sind mit meinem Antrag Gerichtsgebühren oder andere Kosten verbunden?
- Kann ich Rechtsbeistand vor und/oder während des Verfahrens erhalten? Kann ich Rechtsbeistand bekommen, wenn ich nicht in dem Land lebe, in dem das Verfahren stattfindet?
- In welchem Fall könnte das Strafgericht meinen Antrag gegen den Angeklagten ab- oder zurückweisen?
- Kann ich gegen eine solche Entscheidung Beschwerde einlegen oder anderweitig Wiedergutmachung erhalten?
- Wie kann ich dafür sorgen, dass das Urteil gegen den Täter vollstreckt wird, wenn mir eine Entschädigung zugesprochen wurde, und wie kann ich sicherstellen, dass ich sie erhalte?
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Wie kann ich eine Entschädigung oder andere Wiedergutmachung in einem (strafrechtlichen) Verfahren gegen einen Straftäter erwirken und wo muss ich meinen Antrag einreichen?
Anspruch auf Ersatz des durch eine Straftat verursachten Schadens kann der Geschädigte entweder vor einem Straf- oder einem Zivilgericht geltend machen.
Das wichtigste verfahrensrechtliche Mittel, mit dem Opfer einer Straftat eine Verurteilung des Angeklagten zur Zahlung von Schadensersatz oder Entschädigung erwirken können, ist die Erhebung einer Zivilklage im Rahmen des Strafverfahrens. Der Vorteil dieses Ansatzes besteht darin, dass er die Verwendung aller dem Strafgericht vorgelegten Beweismittel ermöglicht, während ein gesondertes Zivilverfahren vor einem Zivilgericht dem „Grundsatz der Verfügbarkeit“ unterliegt.
Die Bestimmungen, die die Erhebung einer Zivilklage im Rahmen eines Strafverfahrens regeln, sind in den Artikeln 19 bis 28 der rumänischen Strafprozessordnung festgelegt.
Der Zweck einer Zivilklage im Rahmen eines Strafverfahrens besteht darin, die im Strafverfahren Angeklagten zivilrechtlich für durch die Straftat entstandene Schäden haftbar zu machen.
Eine Zivilklage kann von einem Geschädigten – oder seinen Rechtsnachfolgern – erhoben werden, der Zivilkläger eines Verfahrens gegen einen Beklagten und gegebenenfalls eine zivilrechtlich haftende Partei ist.
Ist der Geschädigte handlungsunfähig oder nur begrenzt handlungsfähig, so kann ein gesetzlicher Vertreter oder gegebenenfalls ein Staatsanwalt die Zivilklage im Namen des Geschädigten erheben.
Wenn der Geschädigte dem Strafverfahren nicht als Zivilkläger beigetreten ist, kann er oder seine Rechtsnachfolger vor dem Zivilgericht Klage auf Ersatz des durch eine Straftat verursachten Schadens erheben.
Zu welchem Zeitpunkt sollte ich meinen Antrag im Strafverfahren vorbringen?
Zu Beginn der ersten Verhandlung wird der Geschädigte über sein Recht belehrt, dem Strafverfahren als Zivilkläger beizutreten.
Ein Antrag auf Beitritt als Zivilkläger (cerere de constituire ca parte civilă) kann in den Untersuchungsphasen der Strafverfolgung oder bei der Vorinstanz sowie während des Verfahrens gestellt werden, muss aber vor Beginn der Voruntersuchung gestellt werden.
Solange die Voruntersuchung noch nicht abgeschlossen ist, kann der Zivilkläger alle Schreibfehler im Antrag auf Beitritt als Zivilkläger berichtigen, die Forderung erhöhen oder herabsetzen und Ersatz des materiellen Schadens in Form einer Barzahlung verlangen, wenn eine Entschädigung in Form von Sachleistungen nicht mehr möglich ist.
Was kann ich in meinem Antrag vorbringen und wie sollte ich ihn vorbringen (Angabe eines Gesamtbetrags und/oder Aufschlüsselung der einzelnen Schäden, entgangene Gewinne und Zinsen)?
Der Beitritt als Zivilkläger erfolgt schriftlich oder mündlich. Art und Höhe der Forderung sind zusammen mit den Gründen und Beweismitteln anzugeben, auf die sich die Klage stützt.
Erfolgt dies mündlich, muss das Gericht dies in einem förmlichen Bericht oder gegebenenfalls in einem gerichtlichen Beschluss (încheiere) festhalten.
Gibt es ein besonderes Formular für diese Anträge?
Es gibt kein besonderes Formular, aber eine Zivilklage kann im Rahmen eines Strafverfahrens erhoben werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Zivilkläger tritt dem Verfahren vor Beginn der Voruntersuchung bei. Die Zivilklage wird schriftlich oder mündlich erhoben, wobei die Art und Höhe der geltend gemachten Forderung sowie die Gründe und Beweismittel, auf die sich die Klage stützt, anzugeben sind.
Welche Belege sollte ich mit meinem Antrag vorlegen?
In Strafverfahren bezeichnet der Begriff „Beweis“ jedwede Tatsache, die dazu dient, das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Straftat festzustellen, die Person zu identifizieren, die sie begangen hat, und die Umstände zu bestimmen, die für eine gerechte Lösung des Falls erforderlich sind, und die dazu beiträgt, die Wahrheit im Strafverfahren festzustellen.
Sind mit meinem Antrag Gerichtsgebühren oder andere Kosten verbunden?
Eine Zivilklage vor einem Straf- oder Zivilgericht zur Feststellung der zivilrechtlichen Haftung eines Beklagten und/oder Angeklagten und/oder einer zivilrechtlich haftenden Partei ist von den Gerichtsgebühren (taxă de timbru) befreit.
Kann ich Rechtsbeistand vor und/oder während des Verfahrens erhalten? Kann ich Rechtsbeistand bekommen, wenn ich nicht in dem Land lebe, in dem das Verfahren stattfindet?
Die Parteien und Verfahrensbeteiligten in Strafverfahren werden von einem Rechtsanwalt vertreten oder unterstützt.
Während der Strafverfolgung hat der Rechtsbeistand des Geschädigten das Recht, über Datum und Uhrzeit der strafrechtlichen Ermittlungen oder der Anhörung vor dem Richter für Rechte und Freiheiten (judecător de drepturi și libertăți) informiert zu werden und in jeder Phase der Strafverfolgung anwesend zu sein, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, das Recht, die Verfahrensakten einzusehen, und das Recht, Anträge und Erklärungen einzureichen. Gleichzeitig hat der Anwalt des Geschädigten Anspruch darauf, dass ihm die Zeit und die Mittel zur Verfügung gestellt werden, die für die Vorbereitung und die Ausarbeitung einer wirksamen Verteidigung erforderlich sind.
Prozesskostenhilfe für den Geschädigten ist obligatorisch, wenn er nicht oder nur eingeschränkt handlungsfähig ist oder wenn der Geschädigte Opfer von Straftaten wie Misshandlung von Minderjährigen, häusliche Gewalt, Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel und der Ausbeutung schutzbedürftiger Personen sowie Straftaten gegen die sexuelle Freiheit und Selbstbestimmung geworden ist. Wenn das Gericht der Auffassung ist, dass der Geschädigte aus bestimmten Gründen nicht in der Lage wäre, sich zu verteidigen, veranlasst es die Verteidigung durch einen gerichtlich bestellten Rechtsanwalt.
Wenn der Geschädigte kein Rumänisch kann, es nicht gut spricht oder sich nicht auf Rumänisch verständen kann, hat er Anspruch auf einen unentgeltlichen Dolmetscher sowie auf die Übersetzung einer außergerichtlichen Lösung (soluție de netrimitere în judecată) in eine Sprache, die er versteht.
In welchem Fall könnte das Strafgericht meinen Antrag gegen den Angeklagten ab- oder zurückweisen?
Wie oben ausgeführt, kann eine Zivilklage im Rahmen eines Strafverfahrens erhoben werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Zivilkläger tritt dem Verfahren vor Beginn der Voruntersuchung bei. Die Zivilklage wird schriftlich oder mündlich erhoben, wobei die Art und Höhe der geltend gemachten Forderung sowie die Gründe und Beweismittel, auf die sich die Klage stützt, anzugeben sind.
Gemäß der Strafprozessordnung lässt das Gericht eine Zivilklage in folgenden Fällen ungelöst: im Fall eines Freispruchs des Angeklagten; Einstellung des Strafverfahrens mit der Begründung, dass die Handlung nicht unter das Strafrecht fällt, dass es keine vorherige Beschwerde, Genehmigung oder Verweisung an die zuständige Stelle gab, oder eine andere gesetzlich vorgesehene Voraussetzung für die Strafverfolgung nicht vorliegt; Amnestie; Tod des Verdächtigen oder Angeklagten, oder wenn die Löschung des Verdächtigen oder Beschuldigten aus dem Register angeordnet wurde; wenn eine Entscheidung rechtskräftig (res judicata) ist; wenn in Einklang mit dem Gesetz eine mit einem anderen Staat vereinbarte Übertragung des Verfahrens erfolgte; im Falle der Einstellung des Strafverfahrens nach Rücknahme der vorherigen Beschwerde; und wenn das Gericht eine Prozessabsprache akzeptiert und zwischen den Parteien der Zivilklage kein Vergleich und keine Schlichtung erzielt wurde. In diesem Fall kann der Geschädigte beim Zivilgericht eine Klage auf Ersatz des durch eine Straftat verursachten Schadens erheben.
Kann ich gegen eine solche Entscheidung Beschwerde einlegen oder anderweitig Wiedergutmachung erhalten?
Lässt ein Gericht die Zivilklage ungelöst, kann der Geschädigte beim Zivilgericht eine Klage auf Ersatz des durch eine Straftat verursachten Schadens erheben.
Hat ein Strafgericht über die Zivilklage entschieden, kann der Geschädigte, wenn er mit dieser Entscheidung unzufrieden ist, innerhalb von zehn Tagen nach Verkündung des Urteils oder gegebenenfalls innerhalb von zehn Tagen nach Zustellung des Urteils Rechtsmittel einlegen.
Wie kann ich dafür sorgen, dass das Urteil gegen den Täter vollstreckt wird, wenn mir eine Entschädigung zugesprochen wurde, und wie kann ich sicherstellen, dass ich sie erhalte?
Beschlüsse über an die Parteien zu zahlenden Schadensersatz und Kosten, die Teil eines Urteils in einem Strafverfahren sind, werden im Einklang mit dem Zivilrecht vollstreckt.
Eine durch eine gerichtliche Entscheidung oder einen anderen Vollstreckungstitel begründete Verpflichtung wird zunächst auf freiwilliger Basis erfüllt.
Kommt der Schuldner der Verpflichtung nicht freiwillig nach, wird die Erfüllung durch Vollstreckungsmaßnahmen sichergestellt, die mit Antrag bei einer Vollstreckungsstelle eingeleitet werden.
Die Vollstreckung eines Vollstreckungstitels erfolgt, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, durch einen Gerichtsvollzieher (executor judecătoresc).
Das Vollstreckungsverfahren ist die zweite Stufe des Zivilverfahrens und soll in erster Linie die tatsächliche Ausübung eines durch eine gerichtliche Entscheidung oder einen anderen Vollstreckungstitel anerkannten Rechts gewährleisten. Das Vollstreckungsverfahren gewährleistet, dass ein Gläubiger, der Inhaber eines durch eine gerichtliche Entscheidung/einen Vollstreckungstitel anerkannten Rechts ist, einen Schuldner zur Erfüllung der Verpflichtungen zwingen kann, deren Erfüllung dieser freiwillig abgelehnt hat.
Die Vollstreckungsbestimmungen sind in den Artikeln 622 bis 914 der rumänischen Zivilprozessordnung festgelegt.
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