Entschädigung durch den Täter

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Wie kann ich eine Entschädigung oder andere Wiedergutmachung in einem (strafrechtlichen) Verfahren gegen einen Straftäter erwirken und wo muss ich meinen Antrag einreichen?

Als Erstes sollten Sie sich an die Polizei oder Staatsanwaltschaft wenden. Diese Stellen sind auch verpflichtet, Schadenersatzforderungen einer geschädigten Partei zu prüfen. Wenn Sie während des Prozesses nicht durch einen eigenen rechtlichen Vertreter unterstützt werden, muss der Staatsanwalt im Falle von Strafsachen im Allgemeinen auch bei der Verfolgung des Anspruchs des Klägers gegenüber dem Straftäter Hilfe leisten.

Zu welchem Zeitpunkt sollte ich meinen Antrag im Strafverfahren vorbringen?

Er sollte bereits während der polizeilichen Ermittlungen eingereicht werden, damit der Antrag geprüft und Beweise gesammelt werden können. Es ist jedoch möglich, bis zum Beginn der Hauptverhandlung in der Strafsache einen Antrag zu stellen.

Was kann ich in meinem Antrag vorbringen und wie sollte ich ihn vorbringen (Angabe eines Gesamtbetrags und/oder Aufschlüsselung der einzelnen Schäden, entgangene Gewinne und Zinsen)?

Grundlage des schwedischen Deliktrechts ist die Wiedergutmachung: Eine geschädigte Partei muss möglichst weitgehend in die gleiche finanzielle Situation versetzt werden, die ohne das Eintreten des Sachschadens oder der Verletzung bestanden hätte. Dies bedeutet, dass für sämtliche durch den Sachschaden oder die Körperverletzung verursachten finanziellen Verluste Schadenersatz verlangt werden kann. Die geschädigte Partei ist jedoch verpflichtet, den Schaden nach Möglichkeit zu begrenzen.

Schadenersatz kann für Folgendes zugesprochen werden:

  • Körperverletzung, einschließlich Kosten (für medizinische Versorgung usw.), Entschädigung für Einkommensausfall, körperliches und seelisches Leid vorübergehender Art (Schmerzensgeld), Entschädigung für bleibende Deformitäten (Entstellung) und bleibende Behinderungen (Arbeitsunfähigkeit);
  • Verletzung der persönlichen Integrität, wenn sich die Straftat gegen die Person, die Freiheit, den Frieden oder die Ehre des Opfers richtet und die Verletzung schwerwiegend ist;
  • Sachschaden, z. B. aufgrund gestohlenen oder beschädigten Eigentums;
  • reiner Vermögensschaden, d. h. rein finanzieller Schaden, der beispielsweise bei Betrug oder Veruntreuung entsteht.

Die Forderung ist in den einschlägigen Rubriken im Einzelnen zu nennen und anschließend ist eine Zusammenfassung der gesamten Forderung zu übermitteln. Der Antragsteller hat Anspruch auf Zinsen ab dem Tag der Straftat oder ab einem anderen, späteren Zeitpunkt, an dem der Schaden eintrat. Zinsforderungen müssen ebenfalls eingereicht werden, damit das Gericht darüber befinden kann.

Gibt es ein besonderes Formular für diese Anträge?

Die Polizei und die Staatsanwaltschaft haben besondere Formulare für Anträge auf Schadenersatz im Rahmen der Delikthaftung, die Sie benutzen können.

Welche Belege sollte ich mit meinem Antrag vorlegen?

Einige der Beweise, die für den Erhalt von Schadensersatz benötigt werden, sind Bestandteil der polizeilichen Ermittlungen und können vom Staatsanwalt als Beleg für die Anschuldigung genutzt werden. Dies trifft beispielsweise auf die Umstände der Straftat und die durch sie verursachten Schäden zu.

Der Kläger bzw. die Klägerin muss in der Lage sein, Belege für seine/ihre Ansprüche vorzulegen, beispielsweise Belege für die Kosten (Quittungen), den Einkommensausfall (Krankschreibung und Nachweise für entgangenes Einkommen), Sachschäden (Unterlagen, aus denen der Wert des zerstörten Eigentums oder die Reparaturkosten bzw. der Wertverlust des beschädigten Eigentums hervorgeht).

Bei Schadenersatz für Missbrauch muss der Kläger keine besonderen Nachweise vorlegen. Die Entschädigung für Missbrauch wird der Beurteilung der Straftat entsprechen.

Sind mit meinem Antrag Gerichtsgebühren oder andere Kosten verbunden?

Nein. Gebühren fallen nicht an, wenn ein Antrag auf Schadenersatz in Verbindung mit einer Strafsache eingereicht wird.

Kann ich Rechtsbeistand vor und/oder während des Verfahrens erhalten? Kann ich Rechtsbeistand bekommen, wenn ich nicht in dem Land lebe, in dem das Verfahren stattfindet?

Sie als klagende/geschädigte Partei haben Anspruch auf einen eigenen Rechtsbeistand während des Strafverfahrens. Dies gilt beispielsweise bei schweren Gewaltverbrechen, Sexualstraftaten, häuslicher Gewalt oder anderen Fällen, in denen eindeutig Beistandsbedarf besteht. Wenn Sie einen solchen Rechtsbeistand erhalten möchten, können Sie die Polizei oder die Staatsanwalt davon in Kenntnis setzen; diese werden Ihr Ersuchen dann an das Gericht weiterleiten, das seinerseits entscheiden wird, ob Ihnen ein Klägeranwalt zur Seite gestellt wird oder nicht. Der Klägeranwalt kann während des gesamten Prozesses Hilfe und Unterstützung leisten und wird auch die Schadenersatzklage ausarbeiten und verfolgen. Wenn Ihnen ein Klägeranwalt zugesprochen wird, zahlt der Staat.

In welchem Fall könnte das Strafgericht meinen Antrag gegen den Täter ab- oder zurückweisen?

Es kommt äußerst selten vor, dass ein Gericht eine in Verbindung mit einer Strafsache verfolgte Delikthaftungssache zurückweist, auch wenn dies formell möglich ist.

Was mitunter geschieht, ist, dass das Gericht die Bearbeitung der Strafsache und der Delikthaftungssache voneinander trennt. Dies kann der Fall sein, wenn der Antrag auf Schadenersatz kompliziert ist oder nicht ordnungsgemäß ausgearbeitet wurde und sich infolgedessen die Bearbeitung der Strafsache verzögert. Die Tatsache, dass diese Dinge getrennt werden, bedeutet, dass die Strafsache zuerst entschieden wird und das Gericht die Delikthaftungssache zu einem späteren Zeitpunkt verhandelt. Daraus ergibt sich, dass der Staatsanwalt bei der Verfolgung des Antrags auf Schadenersatz im Rahmen der Delikthaftung nicht mehr helfen kann. Für die geschädigte Partei ist es im Allgemeinen günstiger, wenn die Delikthaftungssache ausreichend vorbereitet wird, so dass sie in Verbindung mit der Strafsache entschieden werden kann.

Kann ich gegen eine solche Entscheidung Beschwerde einlegen oder anderweitig Wiedergutmachung erhalten?

Das Gericht muss immer Hinweise auf Möglichkeiten der Beschwerde geben. In diesen Hinweisen werden die Voraussetzungen für das Einlegen einer Beschwerde in der jeweils maßgeblichen Situation dargelegt.

Entschädigungen durch Versicherungen setzen im Allgemeinen nicht voraus, dass die Delikthaftungssache bereits gerichtlich verhandelt wurde. Dies bedeutet, dass der Sachschaden oder die Körperverletzung bei der Versicherungsgesellschaft gemeldet werden kann.

Folgendes gilt im Hinblick auf Entschädigungen für strafrechtliche Schäden. Ist ein Straftäter in der Lage, den Schadensersatz zu leisten, muss der Antrag in allen Fällen zunächst an den Straftäter gerichtet werden. Kann der Straftäter nicht zahlen und kann die geschädigte Partei nicht auf andere Weise für den Schaden oder die Verletzung entschädigt werden, den/die sie erlitten hat, kann eine Entschädigung für einen strafrechtlichen Schaden auch dann ausgezahlt werden, wenn die geschädigte Partei keinen Antrag auf Schadenersatz im Rahmen der Delikthaftung gegen den Straftäter verfolgt hat.

Wie kann ich dafür sorgen, dass das Urteil gegen den Täter vollstreckt wird, wenn mir eine Entschädigung zugesprochen wurde, und wie kann ich sicherstellen, dass ich sie erhalte?

Sobald das Urteil rechtskräftig geworden ist, wird es vom Gericht an die Schwedische Vollstreckungsbehörde (Kronofogden) geschickt. Anschließend fragt die Schwedische Vollstreckungsbehörde bei Ihnen an, ob Sie Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Forderung wünschen. Wenn Sie dies bejahen, prüft die Schwedische Vollstreckungsbehörde das Vermögen des Straftäters bzw. der Straftäterin. Ist er oder sie zahlungsfähig, wird die Forderung bezahlt. Kann der/die Straftäter/in jedoch nicht zahlen, werden Sie vom Vollstreckungsbeamten davon in Kenntnis gesetzt. Wenn Sie für Ihren Schaden oder Ihre Verletzung auch bei Ihrer Versicherung keine Entschädigung erhalten haben, steht Ihnen eine staatliche Entschädigung für strafrechtliche Schäden zu.

Letzte Aktualisierung: 09/11/2020

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