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Um die andere Partei (den Beklagten oder Ihren Schuldner) zur Erfüllung der gegen sie ergangenen Entscheidung (z. B. Begleichung der Schulden) zu zwingen, müssen Sie sich an die für die Vollstreckung zuständigen Stellen wenden. Nur diese Stellen sind zu einer Zwangsvollstreckung berechtigt, gegebenenfalls mit Polizeigewalt.
Nach der Verordnung Brüssel I (Neufassung), die die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in grenzübergreifenden Fällen regelt, können Sie, wenn Sie ein vollstreckbares Urteil in einem EU-Mitgliedstaat erwirkt haben, die Vollstreckung dieses Urteils direkt in einem anderen Mitgliedstaat betreiben, z. B. in dem Mitgliedstaat, in dem sich Vermögen des Schuldners befindet. Ein Zwischenverfahren ist nicht mehr erforderlich, da mit der Verordnung das Exequatur-Verfahren abgeschafft wurde. Der Schuldner kann bei Gericht die Ablehnung der Vollstreckung beantragen. Bezeichnung und Standort der zuständigen Gerichte sowie der Rechtsmittelgerichte finden Sie hier.
Vollstreckungsmaßnahmen haben generell die Eintreibung von Geldbeträgen zum Ziel, können aber auch die Erfüllung einer sonstigen Verpflichtung zum Gegenstand haben (Pflicht, etwas zu tun oder nicht zu tun, wie die Lieferung von Waren, die Fertigstellung einer Arbeit oder das Unterlassen des widerrechtlichen Betretens eines Grundstücks).
In grenzüberschreitenden Zivilsachen können unterschiedliche europäische Verfahren angewendet werden (wie z. B. das Europäische Mahnverfahren, das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen und der Europäische Vollstreckungstitel). Es gilt jedoch für jedes dieser Verfahren, dass eine Entscheidung gemäß den innerstaatlichen Regeln und Verfahren des Staats vollstreckt werden muss, in dem die Vollstreckung erfolgt (üblicherweise der Staat, in welchem sich der Schuldner und/oder sein Vermögen befindet).
In der Praxis müssen Sie einen Vollstreckungstitel (z. B. ein Gerichtsurteil oder einen Vergleich) vorlegen können, um die Vollstreckung zu erreichen. Die Verfahren der Vollstreckung und die Stellen, die diese vornehmen (Gerichte, Inkassobüros und Gerichtsvollzieher) werden von dem innerstaatlichen Recht des Staats festgelegt, in dem die Vollstreckung erreicht werden soll.
Für genauere Informationen zu dem gewünschten Land klicken Sie bitte auf dessen Flagge.
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Der im Rahmen eines EU-geförderten Projekts erstellte Durchsetzungsatlas gibt einen Überblick über die Durchsetzungsverfahren (Verfahren, Anforderungen, Zuständigkeit, Kosten und Zeitplan) in den Rechtsordnungen der EU-Länder und des Vereinigten Königreichs.
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