Fiches Belges

Die Fiches Belges bieten praktische Informationen zu spezifischen Maßnahmen, die unter die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen fallen.

Mithilfe der Fiches Belges können Sie

  • prüfen, ob eine Maßnahme in einem bestimmten Land angewendet werden kann;
  • prüfen, in welcher Sprache ein Antrag auf Zusammenarbeit einzureichen ist;
  • einsehen, welche Angaben der Antrag enthalten muss;
  • Maßnahmen zwischen zwei Ländern vergleichen.

Die Maßnahmen sind in 10 Kategorien untergliedert:

  • Überwachung und Abhören der (Tele)-Kommunikation
  • Verdeckte Ermittler und Informanten - Infiltration
  • Untersuchung, Personendurchsuchung und Sachverständigengutachten
  • Dokumente - Beschaffung
  • Vermögenswerte - Beschlagnahme, Einziehung und Rückerstattung
  • Orte - Augenschein und Untersuchung
  • Zeugen, Opfer, Tatverdächtige - Vorladungen und Vernehmung
  • Grenzüberschreitende Aktionen
  • Spezielle Maßnahmen in Bezug auf Instrumente für die gegenseitige Anerkennung
  • Übertragung von Verfahren

Das Instrument kann hier aufgerufen werden (Hinweis: Sie verlassen das europäische Justizportal).

Letzte Aktualisierung: 17/11/2021

Diese Seite wird von der Europäischen Kommission verwaltet. Die Informationen auf dieser Seite geben nicht unbedingt den offiziellen Standpunkt der Europäischen Kommission wieder. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.